# taz.de -- Kommentar Eigenbedarf vorm BGH: Mehr als eine Immobilie | |
> Eine 80-jährige Frau soll aus ihrer Wohnung ziehen weil eine junge | |
> Familie die Immobilie gekauft hat. Der BGH prüft jetzt genau. | |
Bild: Der Achte Zivilsenat beim Bundesgerichtshof urteilt über Mieter-Kündigu… | |
In der aktuellen Wohnungsmisere kaufen plötzlich auch Menschen eine | |
Wohnung, für die das früher jenseits aller denkbaren Lebensentwürfe lag. | |
Menschen wie du und ich quasi. Was soll unsereins auch machen, wenn in | |
Berlin, Hamburg, Frankfurt nicht nur keine bezahlbare, sondern überhaupt | |
keine geeignete Mietwohnung am Markt ist. Doch eine Immobilie kaufen ist | |
das eine. Eine Immobilie mit einem darin lebenden Menschen für den | |
Eigenbedarf zu erwerben etwas ganz anderes. Das legt auch ein Fall nahe, | |
über den [1][am Mittwoch der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte]. | |
2015 war eine Berliner Dreizimmerwohnung verkauft worden, in der seit 45 | |
Jahren eine inzwischen über 80-jährige Frau mit ihren erwachsenen Söhnen | |
lebt. Der Käufer kündigte unmittelbar Eigenbedarf an, er wollte mit seiner | |
Familie einziehen und die Wohnung mit der bereits erworbenen Nachbarwohnung | |
verbinden. Nachdem er mit seiner Klage auf Eigenbedarf in erster Instanz | |
noch recht bekam, sah das Landgericht einen Härtefall und verfügte, dass | |
das Mietverhältnis mit der älteren Frau auf unbestimmte Zeit fortzuführen | |
sei. | |
Interessant war die Begründung: Das Gericht sah zum einen die lange | |
Mietdauer, den schwierigen Wohnungsmarkt, das Alter und die attestierte | |
Demenz der Frau als hinreichend. Es wertete aber auch als maßgeblich, dass | |
die Umstände dem Käufer schon zum Zeitpunkt des Erwerbs bekannt waren, er | |
also mit einem Härtefall rechnen musste und die Wohnung dennoch für den | |
Eigenbedarf gekauft hatte. | |
Das ist die Misere: die individuelle Not des einen – der Käufer wohnt mit | |
Frau und zwei kleinen Kindern in zwei Zimmern – und die Not der Mieterin | |
gegeneinander zu rechnen. Aber in der Tat war es ja der Käufer, der diese | |
Situation wissentlich heraufbeschwor. | |
Der BGH verwies den Fall nun zur weiteren Klärung der Härtefallgründe ans | |
Berufungsgericht zurück. Rechtlich wird es also auf eine noch genauere | |
Prüfung des Einzelfalls hinauslaufen. Als moralische Richtschnur aber | |
könnte dienen: Eine Wohnung mit einem Menschen darin ist mehr als eine | |
Immobilie. | |
23 May 2019 | |
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[1] /Urteil-zum-Mieterschutz/!5594172 | |
## AUTOREN | |
Manuela Heim | |
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