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# taz.de -- Neues Gesetz für Berlin: Mehr Schutz gegen Diskriminierung
> Der Senat hat den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes beschlossen.
> Es schützt Bürger vor Behörden und deren Mitarbeitern.
Bild: Berlins Justizsenator Dirk Behrendt will Bürger besser vor Diskriminieru…
Ein Gesetz gegen Diskriminierung? Gibt es doch schon, ließe sich sagen.
Stimmt und stimmt doch nicht. Denn das vom Bundestag beschlossene und seit
2006 geltende „Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz“, kurz AGG, erfasst nur
den privaten Bereich und das Arbeitsrecht. Das neue Berliner
Antidiskriminierungsgesetz, dessen Entwurf der rot-rot-grüne Senat am
Dienstag beschlossen hat, soll zusätzlich Schutz vor Diskriminierung durch
Behörden und ihre Mitarbeiter sichern. Es ist das erste seiner Art auf
Landesebene.
Das Bundesgesetz zielt etwa darauf, dass Wohnungseigentümer potentielle
Mieter nicht etwa wegen ihr Hautfarbe, Herkunft oder Religion ablehnen
dürfen. „Das LADG füllt eine Lücke für das, was die Verwaltung macht“,
sagte Dirk Behrendt (Grüne) als zuständiger Senator. Ein Szenario: Wann
immer sich jemand von einer Behörde – etwa bei einer Genehmigung, die
jemand anders problemlos bekommt – diskriminiert fühlt, kann er oder sie
auf Schadenersatz klagen. Eine Ombudsstelle soll dabei helfen.
„Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des
Geschlechts, der ethischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der
Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen
Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und
geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden“,
heißt es im Gesetzentwurf, den nun das Abgeordnetenhaus diskutieren soll.
Beim Thema Kopftuch im Schuldienst ändere sich an der jetzigen Lage nichts
– „das ist wirklich nur eine Frage des AGG und des Neutralitätsgesetzes“,
sagte Behrendt. Wehren könnten sich mit dem Landesgesetz hingegen
Schülerinnen. In einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage (siehe auch
Seite 23) hatte sich eine Mehrheit für ein Kopftuchverbot in Grundschulen
ausgesprochen. Von der taz darauf angesprochen, sagte Behrendt: „Ich nehme
zur Kenntnis, dass es offenbar Vorbehalte gegen Muslime gibt.“
Als Besonderheit hob Behrendt eine sogenannte Beweislasterleichterung im
neuen Gesetz hervor: „Es genügt, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden“,
sagte der Senator. Er rechne aber nicht mit der großen Masse an
Gerichtsverhandlungen: „Im Großen und Ganzen handelt die Berliner
Verwaltung diskriminierungsfrei.“
4 Jun 2019
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Dirk Behrendt
Diskriminierung
Verwaltung
AGG
Diskriminierung
Dirk Behrendt
Diskriminierung
Kopftuch
Koalitionsverhandlungen
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