# taz.de -- Vorgehen gegen US-Whistleblowerin: Manning muss wieder in Beugehaft | |
> Erst kürzlich wurde Chelsea Manning freigelassen, nun muss sie wieder ins | |
> Gefängnis. Bei einer Anhörung weigerte sie sich, mit Staatsanwälten zu | |
> kooperieren. | |
Bild: Würde sich lieber „zu Tode hungern“ als mit den Staatsanwälten zu k… | |
ALEXANDRIA ap | Ex-Militärgeheimdienstanalystin und Whistleblowerin | |
[1][Chelsea Manning] muss erneut in Beugehaft. Dies ordnet Bezirksrichter | |
Anthony Trenga am Donnerstag (Ortszeit) an. Manning müsse solange in der | |
Haftanstalt in Alexandria im US-Staat Virginia bleiben, bis sie zur Aussage | |
bereit sei oder bis in 18 Monaten die Sitzungsperiode der Grand Jury | |
auslaufe. Zudem muss sie ab 30 Tagen in Haft ein Bußgeld von 500 Dollar pro | |
Tag zahlen, ab 60 Tagen sind 1000 Dollar pro Tag fällig. | |
Erst in der vergangenen Woche war [2][Manning nach rund zwei Monaten in | |
Beugehaft freigelassen] worden, weil die Sitzungsperiode einer Grand Jury | |
ausgelaufen war. Doch schickte ihr die Staatsanwaltschaft prompt eine | |
Vorladung für eine Aussage vor einer neuen Geschworenenjury. | |
Die Grand Jury ermittelt gegen Wikileaks. Manning selbst hatte geheimes | |
Material an die Enthüllungsplattform weitergegeben und saß deshalb sieben | |
Jahre in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack | |
Obama den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ. | |
Für ihre Aussageverweigerung vor einer Grand Jury hat Manning etliche | |
Gründe angeführt. So erklärte sie, dass ihre Stellungnahme nicht gebracht | |
werde, da schon eine Anklage gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange | |
vorliege. Im Kern argumentiert Manning, dass sie den ganzen | |
Grand-Jury-Prozess für inakzeptabel hält. Ihre Anwälte betonen, dass | |
Manning nicht inhaftiert werden sollte, da sie zu ihren Prinzipien stehen | |
und nicht aussagen werde – ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse, | |
schrieben die Anwälte. Manning selbst erklärte, sie würde sich lieber „zu | |
Tode hungern“ als mit den Staatsanwälten zu kooperieren. | |
Laut Bundesrecht dürfen unkooperative Zeugen nur wegen Missachtung der | |
Justiz verhaftet werden, wenn eine Chance besteht, dass sie durch einen | |
Gefängnisaufenthalt zu einer Aussage zu bewegen sind. Sollte ein Richter | |
zum Schluss kommen, dass dies im Fall Manning eine reine Strafmaßnahme | |
wäre, könnte sie nicht in Gewahrsam genommen werden. | |
Richter Trenga zeigte sich allerdings unbeeindruckt von Mannings | |
Argumentationslinie. Schließlich seien Geschworenenjurys in der Verfassung | |
verankert. Er hoffe, dass Manning in der Haft über die Prinzipien | |
nachdenke, die sie nach eigener Aussage hochhalte, sagte Trenga – „und | |
darüber, ob diese Ansichten den Preis wert sind, den sie für sie zahlt.“ | |
17 May 2019 | |
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