| # taz.de -- Vorgehen gegen US-Whistleblowerin: Manning muss wieder in Beugehaft | |
| > Erst kürzlich wurde Chelsea Manning freigelassen, nun muss sie wieder ins | |
| > Gefängnis. Bei einer Anhörung weigerte sie sich, mit Staatsanwälten zu | |
| > kooperieren. | |
| Bild: Würde sich lieber „zu Tode hungern“ als mit den Staatsanwälten zu k… | |
| Alexandria ap | Ex-Militärgeheimdienstanalystin und Whistleblowerin | |
| [1][Chelsea Manning] muss erneut in Beugehaft. Dies ordnet Bezirksrichter | |
| Anthony Trenga am Donnerstag (Ortszeit) an. Manning müsse solange in der | |
| Haftanstalt in Alexandria im US-Staat Virginia bleiben, bis sie zur Aussage | |
| bereit sei oder bis in 18 Monaten die Sitzungsperiode der Grand Jury | |
| auslaufe. Zudem muss sie ab 30 Tagen in Haft ein Bußgeld von 500 Dollar pro | |
| Tag zahlen, ab 60 Tagen sind 1000 Dollar pro Tag fällig. | |
| Erst in der vergangenen Woche war [2][Manning nach rund zwei Monaten in | |
| Beugehaft freigelassen] worden, weil die Sitzungsperiode einer Grand Jury | |
| ausgelaufen war. Doch schickte ihr die Staatsanwaltschaft prompt eine | |
| Vorladung für eine Aussage vor einer neuen Geschworenenjury. | |
| Die Grand Jury ermittelt gegen Wikileaks. Manning selbst hatte geheimes | |
| Material an die Enthüllungsplattform weitergegeben und saß deshalb sieben | |
| Jahre in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack | |
| Obama den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ. | |
| Für ihre Aussageverweigerung vor einer Grand Jury hat Manning etliche | |
| Gründe angeführt. So erklärte sie, dass ihre Stellungnahme nicht gebracht | |
| werde, da schon eine Anklage gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange | |
| vorliege. Im Kern argumentiert Manning, dass sie den ganzen | |
| Grand-Jury-Prozess für inakzeptabel hält. Ihre Anwälte betonen, dass | |
| Manning nicht inhaftiert werden sollte, da sie zu ihren Prinzipien stehen | |
| und nicht aussagen werde – ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse, | |
| schrieben die Anwälte. Manning selbst erklärte, sie würde sich lieber „zu | |
| Tode hungern“ als mit den Staatsanwälten zu kooperieren. | |
| Laut Bundesrecht dürfen unkooperative Zeugen nur wegen Missachtung der | |
| Justiz verhaftet werden, wenn eine Chance besteht, dass sie durch einen | |
| Gefängnisaufenthalt zu einer Aussage zu bewegen sind. Sollte ein Richter | |
| zum Schluss kommen, dass dies im Fall Manning eine reine Strafmaßnahme | |
| wäre, könnte sie nicht in Gewahrsam genommen werden. | |
| Richter Trenga zeigte sich allerdings unbeeindruckt von Mannings | |
| Argumentationslinie. Schließlich seien Geschworenenjurys in der Verfassung | |
| verankert. Er hoffe, dass Manning in der Haft über die Prinzipien | |
| nachdenke, die sie nach eigener Aussage hochhalte, sagte Trenga – „und | |
| darüber, ob diese Ansichten den Preis wert sind, den sie für sie zahlt.“ | |
| 17 May 2019 | |
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