| # taz.de -- Ermittlung gegen Whistleblowerin: Chelsea Manning ist wieder frei | |
| > Nach 62 Tagen ist Whistleblowerin Chelsea Manning aus ihrer Haft | |
| > entlassen worden. Doch die Wikileaks-Informantin muss vielleicht bald | |
| > wieder in Gefängnis. | |
| Bild: Chelsea Manning unterstreicht ihre Entschlossenheit, die Aussage zu verwe… | |
| Alexandria ap/dpa | Die ehemalige Militärgeheimdienstanalystin und | |
| Whistleblowerin Chelsea Manning ist aus der Haft entlassen worden. Sie kam | |
| am Donnerstag nach mehr als zwei Monaten aus dem Gefängnis in Alexandria im | |
| US-Staat Virginia frei. Manning hatte dort 62 Tage eingesessen. | |
| Die Whistleblowerin war Anfang März [1][in Beugehaft genommen worden], weil | |
| sie sich weigerte, vor der Grand Jury eines Gerichts im US-Bundesstaat | |
| Virginia auszusagen. Die Grand Jury – ein mit weitreichenden | |
| Ermittlungsvollmachten ausgestattetes Geschworenengremium – war mit dem | |
| Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange befasst. Sie hatte selbst | |
| geheimes Material an Wikileaks weitergegeben und saß deshalb sieben Jahre | |
| in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack Obama dann | |
| den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ. | |
| Aus der jetzigen Haft wurde Manning nur entlassen, weil eine Frist der | |
| Geschworenenjury auslief. Ihre Anwälte gehen deshalb davon aus, dass sie | |
| möglicherweise nur kurze Zeit auf freiem Fuß bleibt. Bevor sie das | |
| Gefängnis verließ, erreichte sie eine Vorladung, vor einer neuen Jury am | |
| 16. Mai auszusagen. Sie werde erneut eine Aussage verweigern, kündigten | |
| ihre Anwälte an. | |
| Diese hatten zu Wochenbeginn in einem Gerichtsantrag gegen eine | |
| Inhaftierung Mannings wegen Missachtung der Justiz argumentiert. Denn ihre | |
| Mandantin habe bewiesen, dass sie zu ihren Prinzipien stehen und nicht | |
| aussagen werde – ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse, schrieben die | |
| Anwälte. | |
| ## Kooperieren ist für Manning „keine Option“ | |
| Laut Bundesrecht dürfen unkooperative Zeugen nur wegen Missachtung der | |
| Justiz verhaftet werden, wenn eine Chance besteht, dass sie durch einen | |
| Gefängnisaufenthalt zu einer Aussage zu bewegen sind. Sollte ein Richter | |
| zum Schluss kommen, dass dies im Fall Manning eine reine Strafmaßnahme | |
| wäre, könnte sie nicht in Gewahrsam genommen werden. | |
| In einer acht Seiten langen Mitteilung an die Grand Jury unterstrich | |
| Manning ihre Entschlossenheit, die Aussage zu verweigern. Eine Kooperation | |
| sei „schlicht keine Option“, schrieb sie. Denn dies zu tun, würde bedeuten, | |
| all ihre Prinzipien, Errungenschaften und Opfer wegzuwerfen sowie ihren | |
| über Jahrzehnte aufgebauten Ruf auszulöschen – „eine offensichtliche | |
| Unmöglichkeit“. | |
| Manning erklärte auch, dass sie in Haft wegen körperlicher Probleme | |
| unverhältnismäßig gelitten habe. Dies hänge mit unzureichender Betreuung | |
| nach einer Operation zur Geschlechtsangleichung zusammen. | |
| 10 May 2019 | |
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