Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Ermittlung gegen Whistleblowerin: Chelsea Manning ist wieder frei
> Nach 62 Tagen ist Whistleblowerin Chelsea Manning aus ihrer Haft
> entlassen worden. Doch die Wikileaks-Informantin muss vielleicht bald
> wieder in Gefängnis.
Bild: Chelsea Manning unterstreicht ihre Entschlossenheit, die Aussage zu verwe…
Alexandria ap/dpa | Die ehemalige Militärgeheimdienstanalystin und
Whistleblowerin Chelsea Manning ist aus der Haft entlassen worden. Sie kam
am Donnerstag nach mehr als zwei Monaten aus dem Gefängnis in Alexandria im
US-Staat Virginia frei. Manning hatte dort 62 Tage eingesessen.
Die Whistleblowerin war Anfang März [1][in Beugehaft genommen worden], weil
sie sich weigerte, vor der Grand Jury eines Gerichts im US-Bundesstaat
Virginia auszusagen. Die Grand Jury – ein mit weitreichenden
Ermittlungsvollmachten ausgestattetes Geschworenengremium – war mit dem
Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange befasst. Sie hatte selbst
geheimes Material an Wikileaks weitergegeben und saß deshalb sieben Jahre
in einem Militärgefängnis, ehe ihr der damalige Präsident Barack Obama dann
den Großteil ihrer ursprünglichen Haftstrafe von 35 Jahren erließ.
Aus der jetzigen Haft wurde Manning nur entlassen, weil eine Frist der
Geschworenenjury auslief. Ihre Anwälte gehen deshalb davon aus, dass sie
möglicherweise nur kurze Zeit auf freiem Fuß bleibt. Bevor sie das
Gefängnis verließ, erreichte sie eine Vorladung, vor einer neuen Jury am
16. Mai auszusagen. Sie werde erneut eine Aussage verweigern, kündigten
ihre Anwälte an.
Diese hatten zu Wochenbeginn in einem Gerichtsantrag gegen eine
Inhaftierung Mannings wegen Missachtung der Justiz argumentiert. Denn ihre
Mandantin habe bewiesen, dass sie zu ihren Prinzipien stehen und nicht
aussagen werde – ganz egal wie lange sie ins Gefängnis müsse, schrieben die
Anwälte.
## Kooperieren ist für Manning „keine Option“
Laut Bundesrecht dürfen unkooperative Zeugen nur wegen Missachtung der
Justiz verhaftet werden, wenn eine Chance besteht, dass sie durch einen
Gefängnisaufenthalt zu einer Aussage zu bewegen sind. Sollte ein Richter
zum Schluss kommen, dass dies im Fall Manning eine reine Strafmaßnahme
wäre, könnte sie nicht in Gewahrsam genommen werden.
In einer acht Seiten langen Mitteilung an die Grand Jury unterstrich
Manning ihre Entschlossenheit, die Aussage zu verweigern. Eine Kooperation
sei „schlicht keine Option“, schrieb sie. Denn dies zu tun, würde bedeuten,
all ihre Prinzipien, Errungenschaften und Opfer wegzuwerfen sowie ihren
über Jahrzehnte aufgebauten Ruf auszulöschen – „eine offensichtliche
Unmöglichkeit“.
Manning erklärte auch, dass sie in Haft wegen körperlicher Probleme
unverhältnismäßig gelitten habe. Dies hänge mit unzureichender Betreuung
nach einer Operation zur Geschlechtsangleichung zusammen.
10 May 2019
## LINKS
[1] /Verfahren-gegen-Wikileaks-in-den-USA/!5579153
## TAGS
Wikileaks
Chelsea Manning
Whistleblower
USA
Julian Assange
Julian Assange
Chelsea Manning
## ARTIKEL ZUM THEMA
Vorgehen gegen US-Whistleblowerin: Manning muss wieder in Beugehaft
Erst kürzlich wurde Chelsea Manning freigelassen, nun muss sie wieder ins
Gefängnis. Bei einer Anhörung weigerte sie sich, mit Staatsanwälten zu
kooperieren.
Prozess um Wikileaks–Gründer: Knapp ein Jahr Haft für Assange
50 Wochen Gefängnis lautet das Urteil einer Richterin gegen Assange –
offiziell wegen Verstoßes gegen seine Kautionsauflagen.
Julian Assange und Ecuadors Machtkampf: Millionen Hacks, Millionen Kredite
Weil sie Julian Assange das Asyl entzog, steht Ecuadors Regierung unter
Kritik. Und erhält frisches Geld von der Weltbank.
Verfahren gegen Wikileaks in den USA: Chelsea Manning hinter Gittern
Die Whistleblowerin weigert sich, vor Gericht auszusagen. Deshalb wurde sie
am Freitag auf unbestimmte Zeit in Haft genommen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.