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# taz.de -- Prozess gegen Julian Assange: Gericht lehnt Haftbefehl ab
> Das Verfahren gegen Assange soll nicht eingestellt werden, ein Haftbefehl
> sei aber unverhältnismäßig. Das befand ein Gericht in Schweden.
Bild: Sitzt in Großbritannien im Gefängnis: Julian Assange
Stockholm dpa | Das Bezirksgericht im schwedischen Uppsala hat am Montag
einen Haftbefehl gegen Julian Assange abgelehnt. Da Assange in
Großbritannien eine Gefängnisstrafe absitze, sei es möglich, ihn durch
Erlass eines sogenannten Ermittlungsbefehls zu befragen, sagte der Richter
einem Liveblog der Zeitung Upsala Nya Tidning zufolge. Deshalb sei es nicht
verhältnismäßig, ihn jetzt zu verhaften.
Die Ermittlungen gegen Assange werden damit aber nicht eingestellt. Dem
47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu
haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen europäischen Haftbefehl [1][ausstellen
wollen], um eine Auslieferung von Assange an Schweden zu erreichen. Die
Anklägerin Eva-Marie Persson argumentierte, es bestehe die Gefahr, dass
Assange flüchten werde. Sein Anwalt hatte das am Montag zurückgewiesen.
Schließlich befinde sich sein Mandant in Großbritannien in Haft.
Assange hatte sich jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London
verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgegen. Er behauptete,
die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an
die USA ausliefern zu können. 2017 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft
die Vorermittlungen eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, die
Vorwürfe ausreichend zu untersuchen.
Am 11. April dieses Jahres wurde Assange schließlich festgenommen, nachdem
ihm die Regierung in Quito das Botschaftsasyl entzogen hatte. Nun befindet
sich der Australier in Großbritannien in Haft, weil er gegen
Kautionsauflagen verstoßen hatte.
Nicht nur Schweden, auch die USA wollen Assange den Prozess machen. Sie
werfen Assange vor, der amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning
geholfen zu haben, geheimes Material von amerikanischen Militäreinsätzen im
Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Insgesamt liegen 18
Anklagepunkte vor. Bei einer Verurteilung in allen Punkten drohen ihm 175
Jahre Haft. Über eine Auslieferung an die USA muss nun die britische Justiz
entscheiden.
3 Jun 2019
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