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# taz.de -- Regierung reformiert Berufsausbildung: Brot vom Bachelor Profession…
> Das Kabinett hat ein neues Berufsbildungsgesetz verabschiedet. Die
> berufliche Bildung soll dadurch aufgewertet werden.
Bild: Viel zu tun, aber wenig Nachwuchs in der Backstube
BERLIN taz | Sechs Auszubildende sucht die Bäckerei Koscielsky für das neue
Ausbildungsjahr – drei im Verkauf, drei in der Backstube. Ob alle Plätze
besetzt werden können, ist noch unsicher. Für die Bäckerei mit Stammsitz im
thüringischen Treffurt gilt, was alle Handwerksbetriebe der Region
umtreibt: Es mangelt an Bewerbern.
„Wir müssen Leute ans Handwerk binden, egal wie“, sagt Bäckermeister Lutz
Koscielsky, auch Meister der Thüringer Landesinnung. Die am Mittwoch von
der Bundesregierung beschlossene Reform des Berufsbildungsgesetzes findet
er daher richtig.
Diese sieht unter anderem [1][eine Mindestausbildungsvergütung für Azubis
in Höhe von 515 Euro im ersten Lehrjahr] vor sowie drei neue, ergänzende
Berufsbezeichnungen: „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professiona…
und „Master Professional“. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, CDU,
die die Vorschläge ins Kabinett eingebracht hatte, will so die berufliche
Bildung stärken und aufwerten. „So machen wir die duale berufliche
Ausbildung noch attraktiver“, glaubt Karliczek.
Über die Einführung der „international verständlichen Fortbildungstitel“
freut sich auch der Zentralverband des Handwerks. „So die Gleichwertigkeit
beruflicher und akademischer Bildung sichtbarer zu machen, ist durchaus
positiv“, heißt es auf Anfrage.
## Zähneknirschende Zustimmung
Doch die an die akademischen Abschlüsse Bachelor und Master angelehnten
neuen Berufstitel sind eben nicht gleichwertig. Wer eine Laufbahn im
höheren öffentlichen Dienst einschlagen will, braucht weiterhin ein
Studium, Master Professional hin oder her.
Die Mindestausbildungsvergütung akzeptieren die Handwerksverbände nur
zähneknirschend. Diese sei eigentlich nicht notwendig,
Ausbildungsvergütungen auszuhandeln sei Sache der Tarifpartner. Aber der
jetzige Vorschlag schade zumindest nicht, so der Tenor einer gemeinsam mit
den Arbeitgeberverbänden veröffentlichten Pressemitteilung. Die
Gewerkschaft Verdi findet die Mindestvergütung hingegen deutlich zu
niedrig.
Zudem sind Ausnahmen nach unten erlaubt. Karliczek ist hier den
Arbeitgebern entgegengekommen: Branchen- und regionenspezifische
Tarifverträge gelten weiter. Arbeitgeber können also durchaus niedrigere
Ausbildungsvergütungen zahlen.
Unter 500 Euro verdienen derzeit der Bundesagentur für Arbeit zufolge über
100.000 Lehrlinge – mehr als 7 Prozent der Auszubildenden. So lagen 2018
etwa Raumausstatter-Lehrlinge, die in Ostdeutschland 480 Euro im Monat
verdienen, aber auch Schornsteinfeger mit 450 Euro und ostdeutsche Friseure
mit 325 Euro unter der neuen Untergrenze.
In vielen Branchen wird aber schon jetzt deutlich mehr gezahlt. So gilt für
das Bäckerhandwerk eine bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütung von
615 Euro im ersten Lehrjahr und 700 Euro im zweiten. Im dritten Lehrjahr
bekommen die angehenden Gesellen 820 Euro. Das sind 200 Euro mehr als die
Mindestausbildung dann vorsieht. „Darunter sollte man nicht gehen“, meint
Koscielsky. Für sein Unternehmen, das sechs Filialen betreibt und rund 90
Mitarbeiter beschäftigt, gehe es vor allem darum, seine Fachkräfte zu
halten.
Koscielsky findet die neue Untergrenze dennoch sinnvoll, denn sie
signalisiere: Auch im Handwerk kann man ordentlich verdienen. Auch den
neuen Berufsbezeichnungen kann Koscielsky einiges abgewinnen. Der
Bäckermeister würde sich selbst nun allerdings nicht ergänzend als Bachelor
Professional bezeichnen. „Ich bin Bäcker. Mit Leib und Seele.“
16 May 2019
## LINKS
[1] /Kommentar-Mindestlohn-fuer-Azubis/!5595576
## AUTOREN
Anna Lehmann
## TAGS
Ausbildung
Bäcker
Beruf
Bachelor Professional
Lkw
Arbeit in Serie
Fachkräftezuwanderungsgesetz
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