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# taz.de -- Streit in der Berliner AfD: Alternative: nicht wählen!
> Der AfD-Landesvorstand hätte sich längst zur Wiederwahl stellen müssen.
> Stattdessen ließ er die Satzung ändern – erledigt ist das Problem damit
> nicht.
Bild: Halten sich an der Macht: Mitglieder des aktuellen Landesvorstands
Die Frage, ob der Vorstand der Berliner AfD noch rechtmäßig im Amt ist,
beschäftigt jetzt das Bundesschiedsgericht der Partei. „In dieser Sache
sind bei uns mehrere Verfahren anhängig“, sagte Monica-Ines Oppel,
bayerische Rechtsanwältin und Präsidentin des Bundesschiedsgerichts am
Dienstag der taz. Da es sich um laufende Verfahren handele, könne sie sich
nicht im Detail äußern. Die Mitglieder der Schiedsgerichte sind zudem zu
Verschwiegenheit verpflichtet.
Auslöser des Streits, über den zuerst der Tagesspiegel berichtet hatte, ist
die Tatsache, dass sich der aktuelle Landesvorstand, dem neben dem
Landesvorsitzenden Georg Pazderski unter anderem die Bundestagsabgeordnete
Beatrix von Storch als stellvertretende Vorsitzende angehört, eigentlich
längst zur Wiederwahl hätte stellen müssen. Da der aktuelle Vorstand im
November 2017 gewählt wurde, wäre die Neuwahl spätestens Anfang 2019 fällig
gewesen: Diese müsse „spätestens zu Beginn des zweiten Kalenderjahres nach
der Wahl“ stattfinden, heißt es in der Satzung des Berliner Landesverbands.
Besser gesagt: hieß es. Denn nach mehreren Beschwerden von
Parteimitgliedern wurde die Satzung auf dem letzten Parteitag Anfang Mai
kurzerhand geändert: Mit einer Zweidrittelmehrheit wurde der umstrittene
Satz gestrichen.
Aus Sicht des Landesvorstands ist der Streit damit nun offenbar erledigt.
Rechtlich ist das allerdings nicht haltbar: „Es ist nicht möglich, den
satzungswidrigen Zustand rückwirkend zu ändern“, sagt Christian Pestalozza,
emeritierter Professor an der Freien Universität Berlin und Experte für
Parteienrecht, der taz.
Die Berliner AfD hat nämlich offenbar versäumt, in ihrer Satzung eine
Übergangsregelung festzuhalten für den Fall, dass sich die Neuwahl eines
Landesvorstands verzögert. Üblicherweise halten Parteien fest, dass für
diesen Fall der alte Vorstand so lange im Amt bleibt, bis der neue gewählt
ist – in der Satzung der AfD Berlin gibt es keinen solchen Passus. „Wenn
der Landesvorstand also nicht mehr rechtmäßig im Amt gewesen ist, dann kann
er auch nicht durch eine Satzungsänderung wieder eingesetzt werden“, so
Pestalozza.
Ronald Gläser, Sprecher der Berliner AfD, war am Dienstag nicht für eine
Stellungnahme zu erreichen. Gläser ist als Beisitzer selbst Mitglied des
aktuellen Landesvorstands.
Warum dieser offenbar mit aller Macht versucht, die Vorstandswahlen
hinauszuzögern, darüber gibt es unterschiedliche Vermutungen. Ein Berliner
AfD-Mitglied, das nicht namentlich genannt werden will, sagte der taz,
möglicherweise solle die Berliner Neuwahl zeitlich so nah wie möglich an
die Neuwahl des AfD-Bundesvorstands herangeschoben werden, die
voraussichtlich im Dezember stattfinden wird. Georg Pazderski ist nicht nur
Berliner Landesvorsitzender, sondern auch Mitglied des Bundesvorstands.
Oder aber der Landesvorstand spekuliere darauf, sich erst im nächsten Jahr
wiederwählen zu lassen, wodurch er zum Zeitpunkt der nächsten
Abgeordnetenhauswahlen im September 2021 noch im Amt wäre.
Nachdem es aus der Partei mehrere Beschwerden gegeben hatte, weil die
Vorstandswahlen auf sich warten ließen, hatte das Landesschiedsgericht den
Vorstand schon im März darauf hingewiesen, dass er in dieser Sache tätig
werden müsse. Das Gericht weist in dem Schreiben, das der taz und anderen
Medien vorliegt, darauf hin, dass „hier alles unternommen werden sollte, um
diesbezügliche mögliche negative Folgen zu vermeiden“. Die „wegen der
Satzung in Zukunft nach Ansicht des Gerichts möglicherweise nicht mehr
gegebene[n] Legitimation des Vorstands“ könne zu erheblichen Problemen für
die Partei führen.
Entgegen dem Rat des Landesschiedsgerichts entschied sich der Vorstand, für
den Parteitag Anfang Mai keine Vorstandswahlen anzusetzen. Daraufhin traten
vergangene Woche alle drei Richter des Landesschiedsgerichts zurück. Auch
damit muss sich nun das Bundesschiedsgericht beschäftigen: „In so einem
Fall haben wir die Möglichkeit, entweder Verfahren an ein anderes
Landesschiedsgericht zu verweisen oder kommissarische Richter zu ernennen“,
sagt Monica-Ines Oppel.
Es ist nicht das erste Mal, dass es in der Berliner AfD Streit über die
innerparteiliche Demokratie gibt. So hatte es erwiesenermaßen bei der
ersten Wahl Pazderskis und von Storchs in den Landesvorstand im Januar 2016
mehrere Fälle von Wahlbetrug gegeben.
21 May 2019
## AUTOREN
Malene Gürgen
## TAGS
Schwerpunkt AfD in Berlin
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