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# taz.de -- Diskriminierung bei Wohnungssuche: „Zigeuner“ abgelehnt
> Die Wohnungsbaugesellschaft Hameln schickte einer Sinteza unbeabsichtigt
> einen internen Vermerk: „Leichter Zigeunereinschlag; besser nichts
> anbieten!“
Bild: Hätten Sie ihm eine Wohnung vermietet, WGH Hameln? Rom Pablo Picasso
Göttingen taz | „Das Ziel der WGH ist die Sicherheit und Geborgenheit ihrer
Mitglieder in allen Lebensphasen“, heißt es im Leitbild der
Wohnungsgenossenschaft Hameln (WGH). Und weiter: „Das Handeln ist durch
Toleranz, gegenseitige Rücksichtnahme und Anerkennung geprägt.“ Schöne
Worte. In den Augen einer Frau aus Hameln müssen sie wie blanker Hohn
erscheinen.
Die 68 Jahre alte Sinteza, die seit ihrer Kindheit in der Stadt lebt, sucht
seit langem eine Zweizimmerwohnung und hat sich auch bei der WGH beworben.
Am Donnerstag vergangener Woche erhielt sie von dem Unternehmen einmal mehr
das übliche Formblatt, den „Interessenbogen zur Wohnungssuche“.
In der Rubrik „Bemerkungen“ standen dieses Mal die Wörter: „1 Pers.;
leichter Zigeunereinschlag; besser nichts anbieten!“ Eine entlarvende
Panne: Denn der offenkundig von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin
der Wohnungsgenossenschaft gefertigte Vermerk war wohl nur aus Versehen
nicht entfernt worden, bevor der Bogen der Bewerberin ausgehändigt wurde.
Sie sei zunächst „sprachlos“ gewesen, erklärte die 68-Jährige der lokalen
Deister- und Weserzeitung. Ihre Mutter und viele ältere Verwandte seien von
den Nationalsozialisten als „Zigeuner“ verfolgt, in Konzentrationslager
oder Gettos gesperrt und teilweise ermordet worden, deshalb sei sie für
rassistische Diskriminierung sensibilisiert. So einen Satz über sich lesen
zu müssen hätte sie niemals von dem Wohnungsunternehmen erwartet, sagte
sie: „Aber jetzt kann ich mir natürlich erklären, weshalb die WGH nie eine
Wohnung für mich hatte.“
## Rassismus für den „internen Gebrauch“
Die Wohnungsgenossenschaft hat inzwischen eingeräumt, dass der fatale
Vermerk nur für den internen Gebrauch vorgesehen war. Wer den rassistischen
Eintrag zu verantworten habe, könne derzeit nicht beantwortet werden und
müsse noch ermittelt werden, sagte WGH-Vorstand Heinz Brockmann der
Deister- und Weserzeitung: „Das hat hohe Priorität“.
Es gebe keine Anweisung, „Personen, welcher Herkunft auch immer, zu
bevorzugen oder zu diskriminieren“, stellte Brockmann klar. „Von der
Aussage ,Zigeunereinschlag' distanzieren wir uns in aller Form und werden
dieses auch nicht dulden.“ Es würden „personelle Konsequenzen“ eingeleit…
kündigte der WGH-Chef an. „Wir können uns nach Kenntnisnahme dieses
bedauerlichen Vorfalls nur ausdrücklich bei der betroffenen Person
entschuldigen und versichern, unsere Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen
bereitzustellen.“
Weiter gehende Anfragen der taz, ob die angekündigten Konsequenzen
inzwischen erfolgt seien und ob die Sinteza nun doch eine Wohnung
zugewiesen bekomme, ließ die WGH bis gestern Nachmittag unbeantwortet.
Stattdessen gibt es andere Wortmeldungen. Der Vorsitzende der in Köln
ansässigen Sinti-Allianz, Oskar Weiss, sprach von „offenem Rassismus“. „…
Hameln ist die Situation schlimmer als bei uns hier in der Großstadt, wo
die Menschen einander lockerer sehen“, meint er.
Der Vorgang könne so nicht stehen bleiben. Die Sinti-Allianz rate der
Betroffenen deshalb dringend, den Fall zur Anzeige zu bringen.
Nicht nur aus Sicht der Allianz ist der Vermerk ein klarer Verstoß gegen
das Diskriminierungsverbot: Es untersagt, Menschen wegen bestimmter
Merkmale ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Benachteiligung oder
Herabwürdigung führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung
gibt.
Insbesondere dürfen weder Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion,
politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft,
Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt noch der
sonstige Status als Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden. Das
Diskriminierungsverbot ist Bestandteil der Europäischen
Menschenrechtskonvention, in Deutschland gibt es entsprechende gesetzliche
Regelungen.
Die Hamelner Linke-Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann hat sich in einem
offenen Brief an die WGH gewandt. Demnach soll der WGH-Aufsichtsrat handeln
und aufklären, wer den Eintrag getätigt hat – und ob noch mehr solcher
Einträge im System sind. „Diese Denke muss raus aus den Köpfen der
Menschen“, so Krellmann weiter. Auch sie rät der betroffenen Frau zu einer
Anzeige. Zudem müsse ihr nun eine Wohnung angeboten werden.
## Konkretes Beispiel für strukturellen Rassismus
Der Vermerk der Hamelner Wohnungsgenossenschaft beweise, was viele Menschen
mit nichtdeutschem Namen oder dunkler Haut immer wieder erleben müssten und
doch selten beweisen könnten, sagt die Grünen-Fraktionsvorsitzende im
niedersächsischen Landtag, Anja Piel: „Dass sie rassistisch diskriminiert
werden.“ Niemand solle glauben, dass es in anderen Fällen anders laufe, nur
weil keine Belege dafür erbracht werden könnten. Insbesondere die Sinti und
Roma würden als Minderheit immer noch und immer wieder ausgegrenzt.
Rassismus auch auf dem Wohnungsmarkt ist ein weit verbreitetes Problem, wie
auch ein Feldversuch von Studentinnen der Universität Bremen kürzlich
erneut belegte. In insgesamt fast 300 Anrufen bei Vermietern in der
Hansestadt gaben sich die Frauen als alleinstehende Krankenschwestern aus,
allerdings mit wechselndem Akzent: „Ayşe Gülbeyaz“ sprach mit türkischem
Einschlag, „Alice McGraw“ mit US-amerikanischem, Lena Meyer parlierte in
perfektem Hochdeutsch.
Das Ergebnis des Experiments: Nur wenige Vermieter luden „Ayşe“ zu einer
Wohnungsbesichtigung ein. Durfte sie sich doch eine Wohnung ansehen, bekam
sie meist unmittelbar nach der Vorstellung eine Ablehnung. „Alice“ hatte
schon bedeutend bessere Chancen, einen Mietvertrag zu bekommen. Und bei
„Lena“, die den Eigentümer jeweils als Letzte kontaktierte, waren selbst
die Wohnungen plötzlich wieder frei, die bei „Ayşe “ schon vergeben waren.
27 Mar 2019
## AUTOREN
Reimar Paul
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Diskriminierung
Wohnungssuche
Antiziganismus
Augsburg
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