# taz.de -- Flugverbot für Boeing-Modelle: „Airline muss für Ersatz sorgen�… | |
> Das umstrittene Boeing-Modell bleibt in der EU vorerst am Boden. | |
> Mehrkosten für Passagiere dürften nicht entstehen, meint | |
> Verbraucherschützer Oliver Buttler. | |
Bild: Was kommt auf VerbraucherInnen zu, wenn der Flieger nicht abhebt? | |
taz: Herr Buttler, [1][nun darf in der gesamten EU und Staaten wie China, | |
Indien und Indonesien keine Boeing 737 Max 8 mehr starten.] Was bedeutet | |
das für Reisende? | |
Oliver Buttler: Wenn einzelne Flugzeuge vorübergehend nicht fliegen dürfen, | |
muss die Fluggesellschaft für Ersatz sorgen. Es liegt im | |
Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, weil bei diesen Ausfällen kein | |
außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstand wie ein Vulkanausbruch | |
vorliegt – früher nannte man das „höhere Gewalt“. Wenn einzelne Modelle… | |
das von Boeing verboten werden, könnte die Airline auf ein Ersatzflugzeug | |
zurückgreifen oder auch kurzfristig ein gebrauchtes Flugzeug zukaufen – | |
letztlich sind viele Szenarien denkbar, wie die Airline dem Problem Abhilfe | |
leistet. Die Airline ist solvent, hat verschiedene Flugzeuge und kann die | |
Strecken bedienen – nur nicht mehr mit diesem Flugzeug. | |
Welche Ansprüche haben Reisende, die von außerhalb der EU zurück nach | |
Deutschland fliegen möchten? | |
Es kommt wieder auf den EU-Bezug an: Wer nicht in der EU startet und mit | |
einer Airline fliegt, die nicht in der EU ansässig ist, muss sich nach dem | |
Flugrecht des jeweiligen Landes richten. Für Reisende, die dieser Tage mit | |
einer amerikanischen Airline zurück nach Deutschland reisen möchten, gilt | |
das amerikanische Flugrecht. Hier hat jede Airline eigene Bestimmungen, | |
eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Passagiere müssen sich dort mit | |
den individuellen AGB der Airlines auseinandersetzen. | |
Macht es für Reisende einen Unterschied, ob die Airline oder die | |
Flugaufsichtsbehörde das Modell von Boeing verboten hat? | |
Wenn die Flugbehörden ein Modell verbieten, ist das kein Grund, die Airline | |
aus der Haftung zu nehmen. Die Flugbehörden untersagen ja nicht, dass | |
konkrete Flüge stattfinden, sondern nur Flüge mit einem einzelnen Modell – | |
etwa der Boeing 737 Max 8. Letztlich ist das das gleiche, als wenn ein | |
Flieger wegen Rost oder gesprungener Windschutzscheibe nicht abheben darf. | |
Es handelt sich nicht um außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, | |
weshalb der Schaden im Verantwortungsbereich der Airline liegt. | |
Und wenn Flüge ausfallen? | |
Im Endeffekt betrifft das Verbot in Deutschland nur sehr wenige Flüge; die | |
Maschinen werden hier nur sporadisch eingesetzt und vor allem im Ausland | |
geflogen. Sollte es dennoch zu Ausfällen kommen, wenden sich | |
Pauschalreisende an ihren Reiseveranstalter und fordern ihr gebuchtes Paket | |
ein. Denn: Mit welchem Flugzeug Reisende transportiert werden, kann sich | |
oft noch kurz vor Abflug ändern. Die meisten wissen nicht, welche Maschine | |
sie transportiert und es ist ihnen auch egal. Er oder sie möchte nur von A | |
nach B kommen – und dafür ist der Reiseveranstalter verantwortlich. Wer | |
eine Individualreise gebucht hat, muss sich bei Flugverspätungen oder | |
Annullierungen direkt an die Fluggesellschaft wenden, um hier seine Rechte | |
geltend zu machen. | |
Also bekommen Reisende ihr Geld zurǘck? | |
Wenn Flüge ausfallen, haben Reisende einen Anspruch auf Erstattung des | |
Ticketpreises. Für Flüge, die in der EU starten, gilt die | |
EU-Fluggastrechte-Verordnung – für Flüge von einem Drittstaat in die EU | |
gilt diese nur, wenn die Airline ihren Sitz innerhalb der EU hat. Bei | |
kurzfristigen Flugausfällen haben die Reisenden hier Anspruch auf | |
Verpflegung und gegebenenfalls eine Unterkunft, die die Airline zahlt. | |
Verspätet sich mein Flug um mindestens drei Stunden, bekomme ich eine | |
Entschädigungszahlung, die die Unannehmlichkeiten pauschal abdecken soll – | |
je nachdem, wie weit die Strecke und wie stark die Verspätung ist. | |
Verspätet sich beispielsweise ein Flug von Frankfurt nach New York um mehr | |
als vier Stunden, haben Reisende einen Anspruch auf eine Entschädigung von | |
600 €. | |
Und wenn es noch länger dauert? | |
Bei mindestens fünfstündiger Verspätung darf ich entscheiden, ob ich den | |
Flug noch antreten möchte. Wenn die Reise obsolet wird, etwa wegen eines | |
verpassten Geschäftstermins, kann ich auf den Flug verzichten und bekomme | |
den gesamten Flugpreis erstattet. Bei einem Teilstreckenflug bekomme ich | |
die nicht geflogene Strecke erstattet und die Fluggesellschaft muss mich | |
kostenfrei zum Ursprungsort zurückbringen. | |
14 Mar 2019 | |
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## AUTOREN | |
Jan Christoph Freybott | |
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