# taz.de -- Rigaer 94 und Berliner Polizei: Klage zurückgewiesen | |
> Das Verwaltungsgericht erklärt die Klage der Rigaer 94 gegen den | |
> Polizeieinsatz von 2016 für unzulässig. Es bestehe keine | |
> Wiederholungsgefahr. | |
Bild: Rigaer 94: Im Erdgeschoss befindet sich das Vereinslokal Kadterschmiede | |
Rigaer Straße 94 gegen das Land Berlin – der Prozess vor dem | |
Verwaltungsgericht versprach spannend zu werden. Man könnte auch sagen: | |
David gegen Goliath. Der zu dem autonomen Wohnprojekt gehörende Verein | |
„Freunde der Kadterschmiede“ klagte auf Feststellung, dass der | |
Polizeieinsatz am 22. Juni 2016 rechtswidrig war. Denn nur weil 300 | |
Polizisten den Handwerkern des Eigentümers seinerzeit den Weg in das Haus | |
geebnet hatten, war es zur Teilräumung des Wohnprojekts in | |
Berlin-Friedrichshain gekommen. Aber die Spannung in dem Prozess war am | |
Freitag schnell raus. Ohne sich inhaltlich näher mit dem Polizeieinsatz zu | |
befassen, wies die Erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts die Klage | |
der Rigaer als unzulässig ab. | |
Dabei steht längst außer Zweifel, dass die Teilräumung rechtswidrig war. | |
Das Berliner Landgericht hatte das in einem Beschluss, der seit 2018 | |
rechtskräftig ist, festgestellt. Aber das war ein Zivilrechtsverfahren – | |
Rigaer gegen Hauseigentümer, besser gesagt: gegen die britische | |
Briefkastenfirma Lafone Investments Limited. Wer sich dahinter verbirgt, | |
ist nach wie vor nicht bekannt. | |
Wenn es um behördliches Handeln geht, ist das Verwaltungsgericht zuständig. | |
Um über die Polizei zu obsiegen müssen aber hohe Hürden genommen werden. | |
Denn: Einen generellen Anspruch auf Überprüfung einer „erledigten Maßnahme… | |
der Verwaltung gibt es nicht. Nur wenn an einer derartigen gerichtlichen | |
Feststellung ein besonderes, zukunftsgerichtetes Interesse besteht, gibt es | |
einen Anspruch. Insbesondere dann, wenn Wiederholungsgefahr besteht oder | |
ein Amtshaftunganspruch oder ein Rehablitationsinteresse vorliegt. Schon | |
viele Bürger, die Opfer willkürlicher Polizeiaktionen – bei Demonstrationen | |
und Ähnlichem – geworden sind, sind an dieser Hürde gescheitert. | |
Auch den Rigaern ist es am Freitag so ergangen, wenngleich sich ihr Anwalt, | |
Ralph Monneck, redlich Mühe gab. Es gebe allerhand Gründe, von einer | |
Wiederholungsgefahr auszugehen, so Monneck. Aus den Akten ergebe sich, dass | |
die Polizei im Vorfeld und bei der Räumung selbst eine überaus aktive Rolle | |
gespielt habe. Nachdem sich die Polizei offiziell keinen Zugang in das | |
Objekt Rigager 94 habe verschaffen können, habe sie sich zum | |
„Erfüllungsgehilfen eines privaten Eigentümers“ gemacht. „Was, wenn das | |
Schule macht?“ Man möge sich nichts vormachen, so Monneck, „es wird wieder | |
Zeiten geben, wo es wegen Hausbesetzungen hoch hergeht“. | |
Der Prozessvertreter der Polizei, Markus Goegies, hatte in der Erwiderung | |
auf die Klageschrift vorgetragen, der Polizeieinsatz sei zum Schutz der vom | |
Eigentümer beauftragten Handwerker erfolgt. Aus Sicht der Polizei sei das | |
keine Räumung gewesen. Wenn jemand ein Rehabilitationsinteresse habe, so | |
Goegies am Freitag, dann sei das die Polizei und nicht die Riager 94. Denn | |
die Polizei habe sich wegen des Einsatzes immer wieder öffentlich | |
„rechtfertigen“ müssen. | |
Rigaer-Anwalt Monneck monierte, dass die Polizei immer noch nicht alle den | |
Vorgang betreffenden Akten offengelegt habe. Erst vor vier Tagen, so | |
Monneck, sei ihm Videomaterial zu dem Einsatz ausgehändigt worden. Zu sehen | |
seien darin ins Haus stürmende und in alle Richtungen ausschwärmende | |
Beamte, 20 oder 30 an der Zahl. Von Handwerkern hingegen sei nichts zu | |
sehen. Und dann sei zu hören, wie über Funk Vollzug gemeldet werde mit dem | |
Wort: „Besetzt“. – „Wenn Sie vortragen, nur zum Schutz da gewesen zu se… | |
warum besetzen Sie dann?“, erkundigte sich Monneck. | |
Schon während der mündlichen Erörterung war klargeworden, dass das | |
Verwaltungsgericht Monneck nicht folgen wird. Es gehe hier nicht darum, | |
allgemeines Handeln der Polizei zu bewerten oder künftigen Polizeieinsätzen | |
in der Riager vorzubeugen, sagte der Vorsitzende Richter Wilfried Peters | |
bei der Urteilsverkündung. Es gehe um den ganz konkreten Fall. Was am 22. | |
Juni passiert sei, werde sich nicht wiederholen, weil durch das | |
rechtskräftige Urteil des Landgerichts eine maßgebliche Lageveränderung | |
eingetreten sei. | |
1 Mar 2019 | |
## AUTOREN | |
Plutonia Plarre | |
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