| # taz.de -- FDP-Fraktionsvize über Paragraf 219a: „Dieses Missverhältnis is… | |
| > Die Reform des Paragrafen 219a sei unzureichend, sagt Stephan Thomae. Die | |
| > FDP erwägt den Gang zum Bundesverfassungsgericht. | |
| Bild: Namentliche Abstimmung über den Paragrafen 219a am Donnerstag im Bundest… | |
| taz: Herr Thomae, am Donnerstag hat der Bundestag die [1][Reform von | |
| Paragraf 219a beschlossen]. Die FDP erwägt, diese vom | |
| Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Warum? | |
| Stephan Thomae: Wir prüfen das im Augenblick sehr ernsthaft. Grundsätzlich | |
| gilt: Wenn der Staat eine Tat seines Bürgers mit dem schärfsten Mittel | |
| ahnden will, das er hat, also mit dem Strafrecht, dann muss schon | |
| strafbares Unrecht geschehen sein. Ich frage mich: Wo liegt das in diesem | |
| Fall? Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche | |
| Aufklärung erhalten geradezu den gesetzlichen Auftrag, sachliche | |
| Information für ungewollt schwangere Frauen und Mädchen zu veröffentlichen | |
| – und die gleiche Information auf der [2][Webseite eines Arztes soll | |
| strafbares Unrecht sein]? Dieses Missverhältnis ist so grotesk, dass sich | |
| die Frage stellt, ob das nicht auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. | |
| Die FDP hat selbst zunächst für eine Reform plädiert. Jetzt fordert Ihre | |
| Fraktion entschieden die Abschaffung. Woher diese Radikalität? | |
| Wir haben sehr lange und intensiv [3][für unseren vermittelnden Vorschlag | |
| geworben], in der Hoffnung, eine breite parlamentarische und auch | |
| gesellschaftliche Mehrheit zu erreichen. Dafür wollten wir in den | |
| Paragrafen nur maßvoll eingreifen, also das Verbot grob anstößiger Werbung | |
| stehen lassen und nur die sachliche Information straffrei stellen. Wir | |
| haben aber auch immer gesagt: Wenn es diese Mehrheit für unseren Vorschlag | |
| nicht gibt, dann sind wir bereit, an jeder anderen Verbesserung der | |
| Rechtslage mitzuwirken. | |
| [4][Das, was jetzt beschlossen wurde], könnte man ja auch als „maßvollen | |
| Eingriff“ beschreiben. Der stellt Sie aber nicht zufrieden? | |
| Nein. Um eine Verbesserung der Situation zu erreichen müsste | |
| vollumfängliche sachliche Information straffrei möglich sein. Zum Beispiel | |
| das, was die verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel auf ihrer Webseite | |
| beschreibt: Was mit dem Eingriff verbunden ist, worauf die Frau sich | |
| einstellen muss. Genau das kommt jetzt nicht. Sie und ich, wir könnten über | |
| Abbrüche informieren, und jeder andere auch – nur der Arzt, der die | |
| Abbrüche durchführt, der darf es nicht. Das ist eine befremdliche | |
| Konstellation. | |
| Warum? Ist nicht das wichtigste, dass die Information in der Welt ist? | |
| Es ist doch ganz klar: Eine Frau möchte in einem solchen Fall von jemandem | |
| informiert werden, der sich mit der Materie auskennt. Und wer kennt sich | |
| besser aus mit den sich immer wieder stellenden Fragen und Nöten von | |
| Patientinnen als der Arzt, der diesen Eingriff regelmäßig durchführt? Da | |
| kann es ja um ganz triviale Fragen gehen; wie lange dauert der Eingriff, | |
| kann ich am selben Tag wieder Auto fahren? Deswegen wäre es richtig, dass | |
| genau die informieren dürfen, die den Schwangerschaftsabbruch auch | |
| vornehmen. | |
| 22 Feb 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Dinah Riese | |
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