Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- FDP-Fraktionsvize über Paragraf 219a: „Dieses Missverhältnis is…
> Die Reform des Paragrafen 219a sei unzureichend, sagt Stephan Thomae. Die
> FDP erwägt den Gang zum Bundesverfassungsgericht.
Bild: Namentliche Abstimmung über den Paragrafen 219a am Donnerstag im Bundest…
taz: Herr Thomae, am Donnerstag hat der Bundestag die [1][Reform von
Paragraf 219a beschlossen]. Die FDP erwägt, diese vom
Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Warum?
Stephan Thomae: Wir prüfen das im Augenblick sehr ernsthaft. Grundsätzlich
gilt: Wenn der Staat eine Tat seines Bürgers mit dem schärfsten Mittel
ahnden will, das er hat, also mit dem Strafrecht, dann muss schon
strafbares Unrecht geschehen sein. Ich frage mich: Wo liegt das in diesem
Fall? Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung erhalten geradezu den gesetzlichen Auftrag, sachliche
Information für ungewollt schwangere Frauen und Mädchen zu veröffentlichen
– und die gleiche Information auf der [2][Webseite eines Arztes soll
strafbares Unrecht sein]? Dieses Missverhältnis ist so grotesk, dass sich
die Frage stellt, ob das nicht auch verfassungsrechtlich bedenklich ist.
Die FDP hat selbst zunächst für eine Reform plädiert. Jetzt fordert Ihre
Fraktion entschieden die Abschaffung. Woher diese Radikalität?
Wir haben sehr lange und intensiv [3][für unseren vermittelnden Vorschlag
geworben], in der Hoffnung, eine breite parlamentarische und auch
gesellschaftliche Mehrheit zu erreichen. Dafür wollten wir in den
Paragrafen nur maßvoll eingreifen, also das Verbot grob anstößiger Werbung
stehen lassen und nur die sachliche Information straffrei stellen. Wir
haben aber auch immer gesagt: Wenn es diese Mehrheit für unseren Vorschlag
nicht gibt, dann sind wir bereit, an jeder anderen Verbesserung der
Rechtslage mitzuwirken.
[4][Das, was jetzt beschlossen wurde], könnte man ja auch als „maßvollen
Eingriff“ beschreiben. Der stellt Sie aber nicht zufrieden?
Nein. Um eine Verbesserung der Situation zu erreichen müsste
vollumfängliche sachliche Information straffrei möglich sein. Zum Beispiel
das, was die verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel auf ihrer Webseite
beschreibt: Was mit dem Eingriff verbunden ist, worauf die Frau sich
einstellen muss. Genau das kommt jetzt nicht. Sie und ich, wir könnten über
Abbrüche informieren, und jeder andere auch – nur der Arzt, der die
Abbrüche durchführt, der darf es nicht. Das ist eine befremdliche
Konstellation.
Warum? Ist nicht das wichtigste, dass die Information in der Welt ist?
Es ist doch ganz klar: Eine Frau möchte in einem solchen Fall von jemandem
informiert werden, der sich mit der Materie auskennt. Und wer kennt sich
besser aus mit den sich immer wieder stellenden Fragen und Nöten von
Patientinnen als der Arzt, der diesen Eingriff regelmäßig durchführt? Da
kann es ja um ganz triviale Fragen gehen; wie lange dauert der Eingriff,
kann ich am selben Tag wieder Auto fahren? Deswegen wäre es richtig, dass
genau die informieren dürfen, die den Schwangerschaftsabbruch auch
vornehmen.
22 Feb 2019
## LINKS
[1] /Abstimmung-im-Bundestag/!5575168
[2] /Kompromissvorschlag-zu--219a/!5568629
[3] /Bundestagsdebatte-um-Paragraf-219a/!5544285
[4] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/076/1907693.pdf
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
FDP
Bundestag
Schwerpunkt Abtreibung
German Angst
Schwerpunkt Paragraf 219a
Lesestück Meinung und Analyse
Schwerpunkt Paragraf 219a
Kristina Hänel
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kolumne German Angst: Das Ideal der passiven Frau
Der Kompromiss zum Paragrafen 219a spricht Frauen die Selbstbestimmung ab.
Drei, die dagegen kämpfen, wurden mit einem Preis geehrt.
Paragraf 219a vorm Verfassungsgericht: Opposition will klagen
Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen: Linke, Grüne und FDP prüfen, ob
eine Klage in Karlsruhe Erfolgsaussichten hätte.
Kommentar Kompromiss zu 219a: Die Kriminalisierung bleibt
Der Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen ist unzureichend. Wenn es
um Grundrechte geht, sind Tippelschritte nicht akzeptabel.
Abstimmung im Bundestag: 371 für Paragraf 219a
Nach langem Streit: Die Reform des Paragrafen, der die Information über
Schwangerschaftsabbrüche regelt, ist beschlossen.
Kompromissvorschlag zu § 219a: Ein kleines bisschen Information
Das Kabinett billigt den Entwurf zur Reform von § 219a. Kritik kommt aus
der Opposition, aber auch vom Berufsverband der Frauenärzte.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.