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# taz.de -- Paragraf 219a vorm Verfassungsgericht: Opposition will klagen
> Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen: Linke, Grüne und FDP prüfen,
> ob eine Klage in Karlsruhe Erfolgsaussichten hätte.
Bild: Ob verfassungsgemäß oder nicht: Die Neuregelung des 219a trifft auf vie…
Berlin/Hannover epd | FDP, Linke und Grüne erwägen einem Bericht zufolge
eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den neuen
Paragrafen 219a Strafgesetzbuch. Unter Federführung der FDP wollen die
Fraktionen zunächst ein Gutachten erstellen lassen, wie der
stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae,
dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ sagte.
Vom Inhalt des Gutachtens hänge die endgültige Entscheidung ab. „Wir wollen
schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen“, betonte Thomae. Die
Novelle des Paragrafen 219a war in der vergangenen Woche vom Bundestag
verabschiedet worden und regelt, in welcher Form künftig über Abtreibungen
informiert werden darf.
Die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, betonte, die Prüfung sei im
Gange. „Es sieht so aus, als ob das tatsächlich gute Chancen hätte“, sagte
sie den Zeitungen. Derzeit liefen die Verhandlungen mit FDP und Grünen. Für
eine Normenkontrollklage des Bundestages sind 25 Prozent der Abgeordneten
erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum.
Als Gutachter sei der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im
Gespräch, hieß es weiter. In Gießen ist auch die Ärztin Kristina Hänel zu
Hause, die wegen „Werbung“ für Abtreibungen verurteilt worden war, was die
Lockerung des Paragrafen 219a letztlich ausgelöst hatte. Kreuzer sagte den
Zeitungen: „Ich halte eine Klage für aussichtsreich. Das Gesetz erscheint
mir verfassungsrechtlich nicht haltbar.“
1 Mar 2019
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Schwerpunkt Paragraf 219a
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