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# taz.de -- Kompromissvorschlag zu § 219a: Ein kleines bisschen Information
> Das Kabinett billigt den Entwurf zur Reform von § 219a. Kritik kommt aus
> der Opposition, aber auch vom Berufsverband der Frauenärzte.
Bild: Eine Frau demonstriert am 26. Januar in Frankfurt für die Abschaffung de…
Berlin taz | Das Kabinett hat am Mittwoch den [1][Kompromissvorschlag zur
Reform des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch] gebilligt. „Es hat sich keine
Stimme dagegen erhoben“, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am
Mittwoch in Berlin.
Demnach ist es Ärzt*innen und Kliniken künftig erlaubt, öffentlich darüber
zu informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Für weitergehende
Information, etwa über die angewandten Methoden, müssten die
Mediziner*innen aber auf Listen auf den Webseiten neutraler Stellen
verweisen. Erstellt werden soll diese von der Bundesärztekammer. Außerdem
soll die Pille Frauen künftig bis zum 22. Geburtstag kostenfrei zur
Verfügung gestellt werden.
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) nannte die Einigung einen „klassischen
Kompromiss“. Er greife aber die „zentralen Forderungen“ der
Koalitionspartner auf: „Keine Schwächung des Schutzkonzepts für das
ungeborene Kind und ein vereinfachter Zugang zu Informationen.“ Aus der
Opposition kam scharfe Kritik. Ulle Schauws (Grüne) nannte es „absurd“,
Ärzt*innen „das Wort Schwangerschaftsabbruch zu erlauben, aber [2][jede
weitere Silbe unter Strafe zu stellen]“.
Linken-Fraktionsvize Cornelia Möhring erklärte, der Vorschlag sei
„letztlich eine Verschlechterung. Die „Entmündigung von Frauen“ gehe
weiter. Alle drei forderten die Freigabe der Abstimmung im Bundestag.
Stephan Thomae, FDP-Fraktionsvize, sagte, sachliche Information wie die auf
der Webseite der verurteilten Ärztin Kristina Hänel sei auch weiterhin
nicht möglich. „Das kann doch nicht die Lösung sein, die die SPD ihrer
Basis verkauft.“
## Aufstand nicht zu erwarten
Während die Union den Paragrafen am liebsten nicht angetastet hätte, wollte
die SPD ihn eigentlich abschaffen. Bei dieser Forderung bleibe sie, hatte
Maria Noichl, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer
Frauen (ASF), den Entwurf vorab kommentiert. Die Parteilinke Hilde Mattheis
kündigte in der Passauer Neuen Presse ihr Nein bei einer Abstimmung an.
Dass die SPD sich nach monatelangem Ringen mit dem Koalitionspartner nun
querstellt, ist aber kaum zu erwarten. Sie bedaure zwar, dass Ärzte nicht
selbst umfänglich informieren dürften, erklärte die SPD-Abgeordnete Wiebke
Esdar. Sie halte das aber bei einem so schwierigen Kompromiss für
vertretbar. „Das, was möglich war, haben die SPD-Ministerinnen erkämpft,
das verdient Anerkennung.“ Zu klären bleibe, wie niedrigschwellig die
Informationen künftig tatsächlich erreichbar seien.
Die Bundesärztekammer hatte den Entwurf vorab begrüßt. „Das ist ein
tragfähiger Kompromiss, der allen hilft“, hatte Präsident Ulrich Montgomery
erklärt. Der Berufsverband der Frauenärzte begrüßte die Lockerung zwar
grundsätzlich. Es sei aber „[3][nicht nachzuvollziehen], aus welchem Grund
Ärzte und Krankenhäuser nicht sachlich über die unterschiedlichen
medizinischen Methoden zur Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs
informieren dürfen“. Auch die von Strafverfahren betroffenen Ärztinnen
übten Kritik.
6 Feb 2019
## LINKS
[1] /Reaktionen-auf-Gesetzentwurf-zu-219a/!5565835
[2] /Juristin-ueber-Referentenentwurf-zu-219a/!5569735
[3] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2019/D…
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Kristina Hänel
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Abtreibung
Katarina Barley
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