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# taz.de -- Landesminister*innen gegen §219a: Empfehlung „ersatzlos streiche…
> Zwei Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, Einwände gegen den
> Regierungsvorschlag zur Reform von Paragraf 219a zu erheben.
Bild: Im Plenum des Bundesrats hat die Empfehlung der beiden Ausschüsse wohl k…
Berlin taz | Mehrere Landesminister*innen von SPD, Linken und Grünen hatten
in der vergangenen Woche Anträge zum Gesetzentwurf für den Paragrafen 219a
der Bundesregierung im Bundesrat eingebracht. Nun steht fest: [1][In zwei
von drei Ausschüssen konnten sie sich damit durchsetzen].
In den Anträgen ging es um die Frage, wie der Bundesrat Stellung zum
[2][Referentenentwurf der Großen Koalition] nehmen soll. Dieser sieht eine
Lockerung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vor.
Bislang ist es Ärzt*innen verboten, öffentlich darüber zu informieren, dass
sie Abtreibungen durchführen. Künftig soll dies erlaubt sein, für jede
weiterführende Information – wie etwa über die angewandten Methoden –
sollen sie aber auf die Webseiten „neutraler Stellen“ verweisen müssen.
Im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Frauen und Jugend stimmte
nun eine Mehrheit für die Anträge der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg und Rheinland-Pfalz. In der Empfehlung dieser Ausschüsse, die der
taz vorliegt, heißt es: Der Bundesrat möge zwar den Versuch begrüßen, die
Information für Frauen und die Rechtssicherheit für Ärzt*innen zu
verbessern – zugleich aber klarstellen, dass die von der Koalition
vorgeschlagene Regelung „nicht weitreichend genug“ sei.
„Der Gesetzentwurf spaltet die grundlegenden Informationen über das ‚Ob‘
und ‚Wie‘ eines Schwangerschaftsabbruchs unnötig auf“, heißt es in dem
Antrag. Dadurch schaffe er „neue Hürden für betroffene Frauen und
diejenigen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber
informieren wollen“. „Vorzugswürdig“ sei es, Paragraf 219a Strafgesetzbu…
„ersatzlos zu streichen“.
## Vor allem symbolisch
Auch im Rechtsausschuss hatten Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und
Hamburg einen solchen Antrag gestellt. Dort wurde er abgelehnt, der
Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf der Großen
Koalition „keine Einwendungen zu erheben“.
Bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat der Bundesrat das Recht, noch
vor der ersten Beratung des Parlaments zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Zu dieser Stellungnahme kann die Bundesregierung eine Gegenäußerung
abgeben. Dann geht alles in den Bundestag, wo das parlamentarische
Verfahren beginnt.
Das Votum in den Ausschüssen hat vor allem symbolische Bedeutung.
Abstimmungserfolge in einzelnen Ausschüssen der Länderkammer sind möglich,
weil hier die jeweiligen Fachminister*innen in eigener Verantwortung
abstimmen können. Maßgeblich ist aber die Abstimmung im Plenum des
Bundesrats – und da kommt es auf die Position der Landesregierung insgesamt
an.
Wenn Koalitionsregierungen keine einheitliche Meinung haben, enthalten sie
sich in der Regel. Da die Union in zehn Ländern mitregiert, ist es sehr
unwahrscheinlich, dass sich der Bundesrat letztlich gegen den Kompromiss
der Bundesregierung positionieren wird.
11 Feb 2019
## LINKS
[1] /Bundeslaender-wenden-sich-gegen-219a/!5571738
[2] /Kompromissvorschlag-zu--219a/!5568629
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
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Bundesrat
Große Koalition
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Kristina Hänel
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