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# taz.de -- Missbrauch auf Campingplatz in NRW: Polizei prüft neue Hinweise
> Auf einem Campingplatz in Nordrhein-Westfalen waren über Jahre Kinder für
> Pornodrehs missbraucht worden. Drei Tatverdächtige sitzen in
> Untersuchungshaft.
Bild: Zwei Männer sollen auf einem Campingplatz mindestens 23 Kinder sexuell m…
Lügde dpa | Bei den Ermittlungen wegen des massenhaften sexuellen
Missbrauchs von mindestens 23 Kindern auf einem Campingplatz in
Nordrhein-Westfalen hat die Polizei neue Hinweise bekommen. Eine neue
Opferzahl gebe es aber nicht, sagte ein Polizei-Sprecher am
Donnerstagmorgen zum Geschehen in Lügde bei Detmold. Details zu den
Hinweisen nannte er nicht. „Wir müssen weiter ermitteln“, betonte der
Sprecher. Die Polizei hoffe auf weitere Hinweise. Am Mittwoch hatten die
Ermittler Details in einer Pressekonferenz mitgeteilt.
Auf dem Campingplatz in Lügde waren Kinder für Pornodrehs missbraucht
worden. Drei Tatverdächtige sitzen in Untersuchungshaft. Die
Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern
vor.
Zwei der Verdächtigen aus NRW im Alter von 56 und 33 Jahren sollen auf dem
Campingplatz nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen die Kinder im Wechsel
gefilmt und missbraucht haben. Ein dritter Mann aus Stade in Niedersachsen
soll als Auftraggeber aufgetreten sein. Der 46-Jährige war wohl selbst nie
am Tatort in Lügde.
Seit 2008 waren den bisherigen Erkenntnissen zufolge mindestens 23 Kinder
im Alter von 4 bis 13 Jahren in mehr als 1.000 Fällen zu Opfern geworden.
Die Ermittler gehen davon aus, dass sich viele Betroffene noch nicht
gemeldet haben. „Wie hoch die Dunkelziffer ist, können wir seriös derzeit
nicht sagen“, erklärte der Leiter der Ermittlungskommission, Gunnar Weiß,
am Mittwoch.
Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs, sprach von einem „monströsen Fall“. Der
Missbrauchsbeauftragte hatte schon im vergangenen Juni die Einführung einer
Meldepflicht für Internet-Provider verlangt. Bisher kämen in Deutschland
Meldungen zu Missbrauchsdarstellungen vor allem vom US-Zentrum für
vermisste und ausgebeutete Kinder (National Center for Missing and
Exploited Children, NCMEC), weil in den Vereinigten Staaten eine
gesetzliche Meldepflicht gelte, erklärte er damals. Auch deutsche Anbieter
sollten gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle auf Kinder- und
Jugendpornografie an eine zentrale Stelle – zum Beispiel beim BKA – zu
melden, hatte Rörig gefordert.
„Dem Opferschutz und der Opfernachsorge räumen wir einen hohen Stellenwert
ein“, sagte Achim Tietz als Leiter des zuständigen Kriminalkommissariats.
„Wir haben entsprechende Hilfen für die Kinder, für betroffene Angehörige,
aber auch für unsere Kolleginnen und Kollegen der Ermittlungskommission
‚Camping‘ angeboten.“
31 Jan 2019
## TAGS
sexueller Missbrauch
Kinderporno
Kinderpornografie
Opferschutz
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