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# taz.de -- Berliner Obdachlosenprotest: Grundrecht auf Wohnen gefordert
> Der selbstorganisierte Protest von Obdachlosen am Roten Rathaus, eine
> Mahnwache für jüngst Verstorbene, wirft Fragen nach deren Rechten auf.
Bild: Verletzt die Räumung eines Obdachlosencamps wie zuletzt in Mitte die Unv…
Artikel 13 des Grundgesetzes sagt: Die Wohnung ist unverletzlich. Heißt:
Die eigene Bleibe dient als räumlicher Schutz der Privatsphäre vor
staatlichen Eingriffen. So weit, so gut. Einige Menschen genießen diesen
Schutz allerdings nicht: Wohnungs- und Obdachlose. Denn etliche ihrer Camps
wurden in Berlin zuletzt geräumt ([1][taz berichtete)], auch wenn sie eine
der letzten Möglichkeiten einer Unterkunft für Menschen ohne Dach über dem
Kopf sind. Notunterkünfte kommen für einige nicht in Frage, weil etwa
Haustiere dort nicht unterkommen können.
„Es ist dramatisch, als Obdachloser sein Umfeld zu verlieren“, sagt
Dietlind S., eine Obdachlose, die seit Mittwochabend am Roten Rathaus mit
anderen Wohnungslosen eine Mahnwache für kürzlich verstorbene Obdachlose
hält. Bis Freitag ist dazu ein kleiner Pavillon mit einer Bierbank,
Musikboxen, Essen und Getränken auf dem Vorplatz aufgebaut. Das Eigentum
der Obdachlosen ist daneben platziert. Drumherum wurden kleine weiße Kreuze
aufgestellt: auf jedem eine Todesanzeige mit verschiedensten Ursachen –
alle stehen in Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit.
Bei der Demo am Mittwochabend erhält S. viel Aufmerksamkeit:
Selbstorganisierter Protest von Obdachlosen ist nichts Gewöhnliches, meist
sind sie damit beschäftigt, über die Runden zu kommen. Die Menschen um sie
herum hören der 59-Jährigen gespannt zu. Auch die schneidende Kälte
sensibilisiert zumindest ein bisschen für das Thema: Schon nach einer
halben Stunde werden Beine und Finger taub. Unbegreiflich, wie Menschen das
nächtelang durchstehen.
Mit Tränen in den Augen spricht S. über die drei Obdachlosen, die in diesem
Winter schon verstorben sind – nur über einen sei in den Medien berichtet
worden, und im Sommer seien sie dann ohnehin wieder vergessen. Für ihre
Mahnwache habe sie unter anderem die Grünen, den Obdachlosenverein Unter
Druck und die Linke gebeten, sagt S. Von Letzterer sei noch keine Reaktion
gekommen. Für S. ist eines klar: Sie findet, das Recht auf Wohnen muss ins
Grundgesetz aufgenommen werden.
24 Jan 2019
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## AUTOREN
Sarah Schroth
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Elke Breitenbach
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Wohnungslosigkeit
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