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# taz.de -- Kommentar Menschenrechte: Wer relativiert, schwächt
> Die Erklärung der Menschenrechte jährt sich zum 70. Mal. Bei der
> Beurteilung von Verstößen sollten keine doppelten Standards angewendet
> werden.
Bild: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – das gilt für alle Mens…
Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, deren Verabschiedung
durch die UNO-Generalversammlung sich am 10. Dezember zum 70. Mal jährt,
wurden erstmals individuelle Menschenrechte definiert und international
vereinbart. Diese Charta ist die wichtigste, weil einzig verlässliche
Richtschnur für politisches Handeln in den internationalen Beziehungen und
im innerstaatlichen Bereich – aber auch für das Verhalten jedes und jeder
Einzelnen von uns gegenüber anderen Menschen.
Wer diese Normen und Bestimmungen selektiv anwendet und relativiert oder
bei der Beurteilung von Verstößen doppelte Standards anwendet, unterminiert
und schwächt sie. Scharfe westliche Kritik an dem Giftgasanschlag auf den
russischen Ex-Agenten Skripal mit sofortiger Schuldzuweisung an die
Regierung Putin, zugleich aber Zurückhaltung im Fall der grausamen
Ermordung des saudischen Regimekritikers Khashoggi gegenüber dem
mutmaßlichen Auftraggeber, Kronprinz bin Salman – das ist ein aktuelles
Beispiel für doppelte Standards.
Auch wer Verstöße westlicher Staaten gegen Menschenrechts- und
Völkerrechtsnormen in Ex-Jugoslawien, im Irak oder in Afghanistan völlig zu
Recht scharf kritisiert, die völkerrechtswidrige Annexion der ukrainischen
Krim durch Russland aber verharmlost, schwächt die universell gültigen
Normen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es in Artikel 1 des fünf
Monate nach der UN-Menschenrechtscharta verabschiedeten Grundgesetzes. Er
gilt für ausnahmslos alle Menschen, die in Deutschland leben, nicht nur für
jene mit deutschem Pass. Doch der wichtigste Auftrag des Grundgesetzes ist
für viele nur schöne Theorie. Am gravierendsten ist seine Missachtung
gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen.
Nicht nur die gewählten Politiker, Kirchenvertreter oder andere Personen in
öffentlicher Funktion, sondern wir alle im jeweils eigenen Lebensumfeld
haben die Verantwortung, der Erosion der vor 70 Jahren vereinbarten
Menschenrechts- und Völkerrechtsnormen durch ihre Verletzung, Missachtung,
Relativierung oder selektive Anwendung entschieden entgegenzutreten.
10 Dec 2018
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
UN
Uno
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Vereinte Nationen
Menschenrechte
Lesestück Meinung und Analyse
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