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# taz.de -- Organisierte Kriminalität im Bau: Schwarzarbeitsnetzwerk angeklagt
> Sechs Angeklagte sollen Baufirmen bei der Hinterziehung von Steuern und
> Sozialabgaben geholfen haben. Es geht um hunderte Fälle.
Bild: Zollbeamte auf der Baustelle
Wuppertal dpa | Nach monatelangen Ermittlungen gegen ein weit verzweigtes
mutmaßliches Schwarzarbeit-Netzwerk hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal
Anklage gegen fünf Männer und eine Frau erhoben. Sie sollen über
Scheinfirmen Bauunternehmern Rechnungen für gar nicht erbrachte Leistungen
ausgestellt haben. Die Unternehmer sollen die Rechnungen dann als
Betriebsausgaben verbucht und so Steuern und Sozialabgaben in Millionenhöhe
hinterzogen haben.
Den Angeschuldigten werde unter anderem Steuerhinterziehung und Beihilfe
zum Betrug vorgeworfen, sagte ein Sprecher des Wuppertaler Landgerichts.
Dem 56 Jahre alten Hauptangeklagten würden 361 Taten angelastet. Bei einem
weiteren Angeklagten seien es 349 Fälle. Das Gericht muss noch über die
Zulassung der Anklage entscheiden.
[1][Begonnen hatten die Ermittlungen bereits 2016.] Anfang dieses Jahres
schlugen die Ermittler dann mit einer großen Razzia zu. Mehr als 1.100
Beamte waren Ende Januar im Einsatz. Sie durchsuchten 140 Wohnungen und
Geschäftsräume. Die Fahnder beschlagnahmten mehrere Fahrzeuge, Bargeld im
Wert von mehr als 330.000 Euro sowie Waffen. Der Zoll bezifferte den bis
dahin ermittelten Schaden auf mindestens 35 Millionen Euro.
Nach den damaligen Angaben der Ermittler liefen die krummen Geschäfte so
ab: Die Angeklagten hätten von Strohmännern sogenannte
Servicegesellschaften gründen lassen. Diese hätten die Scheinrechnungen
ausgestellt und anschließend das Geld – nach Abzug einer Provision von bis
zu 10 Prozent für ihren kriminellen Service – in bar zurückgezahlt.
Mit diesem Geld sollen die Baufirmen dann tatsächliche Arbeiten schwarz
bezahlt haben. Auf diese Weise sei „aus Weißgeld Schwarzgeld gemacht“
worden, hatten die Ermittler die Betrugsmasche beschrieben.
Die sogenannten Servicefirmen wurden jeweils nach kurzer Zeit abgemeldet,
die Strohmänner tauchten regelmäßig unter. Gegen die Käufer der
Scheinrechnungen waren gesonderte Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
9 Dec 2018
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BGH-Urteil
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