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# taz.de -- Arbeitsuche auf der Straße: Regierung will Tagelöhner abschaffen
> Ein Gesetzentwurf soll das Anbieten eigener Arbeitskraft im öffentlichen
> Raum verbieten. AktivistInnen und der DGB lehnen die Pläne ab.
Bild: Warten auf einen Tagesjob in Berlin
Berlin taz | Die Bundesregierung will das Anbieten der eigenen Arbeitskraft
auf der Straße erschweren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das
Finanzministeriums vorgelegt. Demnach soll es künftig verboten sein, die
„Arbeitskraft als Tagelöhner im öffentlichen Raum aus einer Gruppe heraus
anzubieten“, wenn Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung so erleichtert
werden können.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – eine Einheit des Zolls – soll
Verstöße künftig mit Platzverweis und Bußgeld bis zu 5.000 Euro ahnden
können. Die FKS soll so die sogenannten Tagelöhnerbörsen auflösen und „die
Arbeitsuchenden in eine legale Beschäftigung […] bringen“, heißt es in der
Gesetzesbegründung. Das Ausbeutungsrisiko für Arbeitsuchende sei bei dieser
Form der Tagelöhnerei besonders hoch.
Der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) bezweifelt, dass die
neue Bestimmung für die Betroffenen hilfreich ist, und lehnt die
Gesetzesänderung ab. Zwar gebe es auf den Tagelöhnerbörsen in vielen
Großstädten Ausbeutung und auch Zwangsarbeit. Doch Personen, die sich so
Arbeitsmöglichkeiten suchen müssen, hätten „häufig keine anderen
Möglichkeiten, ihren Unterhalt zu sichern“, heißt es in einer Stellungnahme
des KOK: „Ohne den dort Arbeitsuchenden andere Erwerbsmöglichkeiten oder
anderweitige Unterstützung anzubieten, ist eine schlichte Verlagerung des
Problems zu befürchten.“
Auch der DGB sieht den Vorstoß kritisch. „Mit dem Verbot wird die
Verantwortung für eine illegale Beschäftigung den betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugeschoben, statt durch Kontrollen
diejenigen zu belangen, die Menschen illegal beschäftigen oder sogar
ausbeuten“, sagt Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der taz. Die
Abhängigkeit beim Zustandekommen illegaler Beschäftigung werde „verdreht“.
Die Reformpläne richten sich faktisch vor allem gegen arme
EU-AusländerInnen aus Osteuropa. Denn auch der Anspruch von
EU-AusländerInnen auf Kindergeld soll nach dem Willen des
Finanzministeriums künftig stark eingeschränkt werden, wenn diese keiner
Erwerbstätigkeit nachgehen. „Im Bereich des Kindergeldes hat seit mehreren
Jahren die missbräuchliche Beantragung in organisierter Form zugenommen“,
heißt es in der Gesetzesbegründung.
Dieser Anspruch war erst Ende 2016 nach einem Urteil des
Bundessozialgerichts eingeführt worden. Die Pläne des Finanzministeriums
seien gleichbedeutend mit einer „Kriminalisierung von Armut“, sagt Claudius
Voigt von der Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender in Münster.
8 Jan 2019
## AUTOREN
Christian Jakob
## TAGS
Tagelöhner
Ausbeutung
Kindergeld
Informelle Arbeit
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