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# taz.de -- Ausstieg Großbritanniens aus der EU: May verschiebt Brexit-Abstimm…
> Bei der Abstimmung über das Brexit-Abkommen wurde eine Niederlage der
> Regierung immer wahrscheinlicher. Nun hat May sie verschoben.
Bild: Will den Deal noch nachverhandeln: die britische Premierministerin Theres…
Angesichts einer drohenden Niederlage hat die britische Premierministerin
Theresa May am Montag Nachmittag die Notbremse gezogen und die für Dienstag
angesetzte Abstimmung im Unterhaus über das ausgehandelte Abkommen über den
EU-Austritt Großbritanniens auf unbestimmte Zeit verschoben.
Es geht um den [1][Brexit]-Vertragsentwurf, den alle EU-Mitglieder am 25.
November gebilligt hatten. Er tritt erst in Kraft, wenn das britische
Parlament ihn ratifiziert. Seit knapp einer Woche reden sich die
Parlamentarier darüber die Köpfe heiß.
Mit jedem Tag zeichnete sich klarer ab: Im Unterhaus hatte der „Deal“ keine
Chance. Die regierenden Konservativen halten nur 316 der 650 Sitze; rund
100 wollen mit Nein stimmen, ebenso alle anderen Parteien.
Am Montag Vormittag engte die EU-Kommission Mays Spielraum weiter ein: Sie
bekräftigte, es werde keine Nachverhandlungen geben. Die hatte die
britische Regierung jüngst noch als Option ins Spiel gebracht. May kündigte
am Nachmittag trotzdem an, erneut zu Gesprächen nach Brüssel zu reisen.
Am Abend zeigte sich die EU dann zumindest gesprächsbereit: Nach
Informationen der Nachrichtenagentur afp hat EU-Präsident Donald Tusk ein
Brexit-Treffen für Donnerstag einberufen, das am Rande des regulären
EU-Gipfels in Brüssel stattfinden soll. Es werde keine Nachverhandlungen zu
dem Brexit-Abkommen geben, allerdings sei die EU bereit zu Gesprächen
darüber, „wie die britische Ratifizierung erleichtert werden kann“,
erklärte Tusk.
Premierministerin May hatte zuvor daran erinnert: ohne einen ratifizierten
Brexit-Vertrag kommt der Brexit ohne Vertrag. Den Brexit hatten die
britischen Wähler 2016 bei einer Volksabstimmung beschlossen, das
Austrittsdatum 29. März 2019 ist inzwischen gesetzlich festgelegt. Um daran
rütteln zu können, muss das Parlament vorher das Gesetz wieder kippen, das
den Brexit festschreibt.
## Austritt muss „bedingungslos“ sein
Diese Option erhielt am Montag Auftrieb durch den Europäischen Gerichtshof.
Großbritannien habe bis zum Austrittsdatum das Recht, seinen
Austrittsantrag wieder zurückzuziehen, [2][urteilte der EuGH im
Eilverfahren]. Wegen der großen Bedeutung urteilte er in voller Besetzung
mit 28 Richtern.
So wie der Austritt sei auch der Abbruch des Austritts ein Ausdruck der
staatlichen Souveränität, urteilten die Richter und fügten an, dass ein
Abbruch „bedingungslos“ sein müsse. Er soll also nicht dafür genutzt
werden, einen anderen Status auszuhandeln. Großbritannien werde
anschließend seine Mitgliedschaft unverändert fortsetzen und müsste
weiterhin nicht am Euro und der gemeinsamen Innenpolitik teilnehmen, auch
der Rabatt auf die Beitragszahlungen bleibe.
Ein Beschluss des britischen Parlaments, den Brexit abzusagen, wäre aber
nur mit Zustimmung der Regierung zulässig, da er Haushaltsfragen berühren
würde. Sollte May zustimmen, würde ihre Partei sie voraussichtlich
stürzen. Voraussetzung für einen Exit vom Brexit wären also Neuwahlen mit
Regierungswechsel, vielleicht auch eine neue Volksabstimmung mit einem
anderen Ergebnis als 2016 – aber dafür ist die Zeit bis 29. März 2019 zu
knapp. Deshalb bräuchte man zunächst eine Verlängerung der Austrittsfrist
bei der Europäischen Union. Das ist möglich, aber nur im Konsens aller
EU-Mitglieder, und es müsste vom britischen Parlament beschlossen und von
der Regierung beantragt werden.
10 Dec 2018
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Brexit/!t5313864
[2] /EuGH-Entscheid-zum-EU-Austritt/!5557693
## AUTOREN
Dominic Johnson
Christian Rath
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