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# taz.de -- Kommentar zum UN-Migrationspakt: Ein Mittel der Diplomatie
> Auch die Menschenrechts-Charta ist ein unverbindliches Dokument – das
> aber in der Sache überzeugte. Dem Migrationspakt ist dasselbe zu
> wünschen.
Bild: Manche Idee bestehen, auch ohne festes Gesetz werden zu müssen
Zehn Minuten gemeinsamer Applaus, dann war [1][der UN-Migrationspakt
angenommen]. Schon das Prozedere in Marrakesch machte deutlich, dass hier
kein verbindlicher Vertrag unterzeichnet wurde, vielmehr wurde eine
unverbindliche gemeinsame Erklärung per Akklamation beschlossen. Die
Bundesregierung hat es in den letzten Wochen oft genug wiederholt. Der
[2][Migrationspakt] ist nicht verbindlich. Und wer es nachlesen will: Unter
Punkt 5 heißt es: „Dieser Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden
Kooperationsrahmen dar.“
Warum aber schließt man überhaupt so einen Pakt, wenn er keine einklagbaren
Rechte und Pflichte beinhaltet? Ganz einfach: Es handelt sich hier um ein
Mittel der Diplomatie. Die Staaten diskutieren, verhandeln – und einigen
sich am Ende auf eine gemeinsame politische Position. Sie versprechen, dass
sie sich für diese Ziele einsetzen. Wenn es heißt, „wir verpflichten uns“,
ist eine politische Verpflichtung gemeint. Und alle vier Jahre werden die
Staaten wieder zusammenkommen und prüfen, ob man in der Sache
weitergekommen ist.
Leider sind die Inhalte nicht überall selbstverständlich: dass Migranten
nicht ausgebeutet werden sollen, dass sie Zugang zur Justiz haben, dass
ihre Qualifikationen aus dem Herkunftsland anerkannt werden und sie sicher
Geld nach Hause schicken können. Und so weiter. Von offenen Grenzen ist,
wohlgemerkt, nicht die Rede, aber dafür vom Kampf gegen Schleuser und
Menschenhändler und von einem sicheren Grenzmanagement. Es braucht schon
eine Lügenpartei wie die AfD, um hier ein „verstecktes Umsiedlungsprogramm
für Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge“ zu sehen.
Welche politischen Wirkungen der Migrationspakt in Zukunft haben wird, ist
völlig offen. Die Gegner haben ihm jetzt immerhin zu einer gewissen
Bekanntheit verholfen. In Deutschland hätte es dem Pakt aber gutgetan, wenn
die Regierung die Gewährung von Rechten an Migranten als selbstverständlich
verteidigt hätte, statt immer nur zu betonen, dass alles nicht verbindlich
gemeint ist.
Vielleicht werden tatsächlich hier und da deutsche Gerichte in
Zweifelsfällen den Migrationspakt zitieren, um zugunsten von Migranten zu
entscheiden. Das wäre dann aber die autonome Entscheidung deutscher
Richter, die auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zitieren
könnten. Letztere ist bis heute auch nur eine unverbindliche UN-Resolution.
Sie hat einfach in der Sache überzeugt. Und das ist auch dem Migrationspakt
zu wünschen.
10 Dec 2018
## LINKS
[1] /Treffen-zum-UN-Pakt-zur-Migration/!5557857
[2] /Schwerpunkt-UN-Migrationspakt/!t5551603
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt UN-Migrationspakt
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Vereinte Nationen
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