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# taz.de -- Infos über Schwangerschaftsabbrüche: Landtag stimmt für Frauen
> Niedersachsens Landtag stimmt über den Paragrafen 219a ab. Die
> Abgeordneten dürfen nach ihrem Gewissen entscheiden – ohne
> Fraktionszwang.
Bild: Protest gegen §219a: Niedersachsen setzt sich für die Abschaffung ein
Bremen taz | Nach einjährigem Vorlauf wird der niedersächsische Landtag nun
am Montag die Landesregierung dazu auffordern, sich auf Bundesebene für
eine Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch einzusetzen. Der
sogenannte Werbeverbots-Paragraf verhindere, dass Ärzt*innen darüber
informieren können, wenn sie in ihren Praxen Schwangerschaftsabbrüche
durchführen, heißt es in einem Antrag von 74 Landtagsabgeordneten, den alle
Mitglieder der Fraktionen von FDP und Grünen unterzeichnet haben.
Bei der SPD fehlen die Unterschriften von vier Männern, darunter auch die
des Ministerpräsidenten Stephan Weil. Die CDU kündigte bereits am Freitag
an, einen konkurrierenden Antrag einbringen zu wollen. Dieser ziele darauf,
den § 219a zu behalten, aber zu „modernisieren“, sagte
Fraktionspressesprecher Marco Zacharias der taz. „Frauen sollen alle
Informationen bekommen, die sie brauchen.
Nur wer in „werbender Absicht“ die medizinische Leistung anpreise, solle
strafrechtlich belangt werden können. „Damit wollen wir verhindern, dass
Pharmaunternehmen Werbung schalten können nach dem Motto: Abtreibung 1a“,
sagte Zacharias. Er bezieht sich damit auf die sogenannte Abtreibungspille.
Für diesen medikamentösen Abbruch entscheidet sich in Deutschland
allerdings nur ein Fünftel aller Frauen.
## Straftat darf nicht beworben werden
Für die Abstimmung am Montag ist der Fraktionszwang aufgehoben worden. Alle
CDU-Abgeordneten sowie der SPD-Abgeordnete Markus Brinkmann hätten den
Antrag unterschrieben, sagte der CDU-Sprecher. Aber selbst mit den Stimmen
der AfD wäre er chancenlos.
Zudem fordert er etwas, was ohnehin verboten ist. Laut Gesetz sind
Schwangerschaftsabbrüche „Straftaten gegen das Leben“, die nicht verfolgt
werden, wenn sich die Schwangere hat beraten lassen und der Abbruch vor der
zwölften Woche nach Empfängnis stattfindet. Eine Straftat darf nicht
beworben werden. Und: Berufsrechtliche Regelungen untersagen
Mediziner*innen, ihre Leistungen „anzupreisen“.
8 Dec 2018
## AUTOREN
Eiken Bruhn
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
Niedersachsen
Schwerpunkt Abtreibung
Schwerpunkt Paragraf 219a
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Kristina Hänel
Paragraf 218
Schwerpunkt Paragraf 219a
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