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# taz.de -- Streit um §219a: CDU hat Zeit, Schwangere nicht
> Niedersachsens CDU gibt die Abstimmung über die Abschaffung des
> Abtreibungs-Informationsverbots doch nicht frei. Die Ärtzekammer-Chefin
> will es erhalten.
Bild: Demo vor dem Prozess gegen die Frauenärztin Kristina Hänel
Hamburg taz | Die Große Koalition in Niedersachsen ziert sich weiter, sich
auf Bundesebene für die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für
Schwangerschaftsabbrüche einzusetzen. Seit fast einem Jahr liegen
entsprechende Anträge der Grünen und der FDP vor. Eine Entscheidung nahte,
doch nun verzögert die CDU die Abstimmung.
Im Oktober hatte Niedersachsens CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Toepffer
[1][auf einer Pressekonferenz angekündigt], die Abstimmung über das Thema
für seine Fraktion freizugeben. Doch auch in den Sitzungen des Landtags in
dieser Woche wird keine Entscheidung über den Paragrafen 219a
Strafgesetzbuch fallen. Nach Toepffers Äußerungen sei festgestellt worden,
dass innerhalb der Fraktion noch „weiterer Diskussionsbedarf“ bestehe, sagt
CDU-Fraktionssprecher Ralph Makolla. Die Fraktionsführung habe sich mit der
SPD deshalb darauf geeinigt, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Am
27. November stellen sich demnach Expertinnen und Experten den Fragen der
Politiker*innen. Die CDU werde nach der Anhörung entscheiden, wie es
weitergeht, sagt Makolla.
Die frauenpolitische Sprecherin der niedersächsischen Grünen Imke Byl
begrüßt es zwar, wenn die CDU die Abstimmung freigibt. Sie hat aber wenig
Verständnis für die neu angesetzte Anhörung. „Es sind schon lange alle
Argumente ausgetauscht“, sagt sie. Die Groko zögere eine Entscheidung
hinaus.
Grüne und FDP fordern, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für
eine schnellstmögliche Aufhebung des Paragrafen 219a einsetzt. Dieser
verbietet „Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft“. Das schließt
ein, dass Ärzt*innen nicht öffentlich darüber informieren dürfen, ob sie
Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Gießener Frauenärztin Kristina
Hänel war im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil
sie solche Informationen auf ihrer Website bereitstellte.
Die SPD-Fraktion zeigt sich trotz der Verzögerungen entspannt. Die Anhörung
sei ein Wunsch des Koalitionspartners gewesen und ändere nichts an der
Zusage, dass die Abstimmung freigegeben sei, sagt Fraktionssprecher Oliver
Grimm. Er gehe davon aus, dass im Dezember über die Anträge abgestimmt
werde.
Welche Expert*innen bei der Anhörung sprechen werden, ist nach Aussage des
CDU-Sprechers noch nicht klar. Sollte eine Vertreter*in der
niedersächsischen Ärztekammer kommen, dürfte der Tenor klar sein: Deren
Vorsitzende, [2][Martina Wenker, hat sich gerade in der Neuen Osnabrücker
Zeitung gegen die Abschaffung von Paragraf 219a ausgesprochen]. Wenker ist
auch Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.
Es sei vor vielen Jahren ein gesellschaftlicher Kompromiss gefunden worden,
der zwei Schutzgüter berücksichtige: „Auf der einen Seite die Interessen
einer ungewollt Schwangeren, die das Kind nicht bekommen möchte, und auf
der anderen Seite das Schutzgut des ungeborenen Kindes“, sagt Wenker. „Auch
das hat Rechte.“
Wenkers Argumente gingen völlig am Thema vorbei, findet Byl. „Der Paragraf
219a hat nichts mit dem Schutz eines ungeborenen Kindes zu tun.“ Es gehe
darum, dass Frauen das Recht haben sollten, sich über die Möglichkeiten
eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. „Solange der Paragraph
besteht, werden Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen, schikaniert“, sagt Byl.
Eine endgültige Entscheidung über den Paragrafen 219a muss auf Bundesebene
fallen. Die Union hält am „Werbeverbot“ fest. Zwölf junge
[3][SPD-Bundestagsabgeordnete haben auf einer Fraktionssitzung vergangene
Woche beantragt], dass die Bundesregierung bis Ende November einen
Gesetzentwurf einbringt. Der soll Ärzt*innen erlauben, darüber zu
informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Doch der Antrag
wurde lediglich diskutiert, nicht abgestimmt. Man sei aber zuversichtlich,
bald zu einer Lösung zu kommen, sagt ein Sprecher des Wolfsburger
Abgeordneten Falko Mohrs.
12 Nov 2018
## LINKS
[1] /!5544534/
[2] https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1582541/aerztever…
[3] /Paragraf-219a-im-Bundestag/!5548504/
## AUTOREN
Marthe Ruddat
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