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# taz.de -- Nach Großspenden für Alice Weidel: Staatsanwalt will ermitteln
> Wer ist der Unbekannte, der Geld für den Wahlkampf von Alice Weidel
> geschickt hat? Dafür interessiert sich jetzt auch die Justiz.
Bild: Gegen AfD-Chefin Alice Weidel (ganz rechts) soll wegen illegaler Parteisp…
Stuttgart/Berlin dpa | Die Affäre [1][um eine anonyme Wahlkampfspende] aus
der Schweiz wird für AfD-Politikerin Alice Weidel immer unangenehmer. Jetzt
interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft Konstanz für den Fall. Sie
will gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion ermitteln. Es gebe
einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz, teilte die
Behörde mit.
Schreiben zur Aufhebung von Weidels Abgeordnetenimmunität – die
Voraussetzung für Ermittlungen – seien am Mittwoch an den Bundestag
geschickt worden. Laut Staatsanwaltschaft war am Dienstag in der
Angelegenheit eine Strafanzeige gegen Weidel und weitere Mitglieder des
Kreisverbandes Bodenseekreis eingegangen.
Für die Aufhebung der Abgeordnetenimmunität läuft jetzt eine Frist von 48
Stunden. Diese endet am Freitag. „Der staatsanwaltlichen Ermittlung sieht
Frau Weidel gelassen entgegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden sie
entlasten“, sagte ihr Sprecher.
Die Schatzmeisterin des Kreisverbandes, Brigitte Hinger, sagte der
Deutschen Presse-Agentur, sie habe im Frühjahr die Rückzahlung der rund 130
000 Euro, die im vergangenen Jahr in einzelnen Tranchen aus der Schweiz
gekommen seien, veranlasst. Zuvor seien im Vorstand des Kreisverbandes
Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufgekommen. Bei der Rücküberweisung habe sie
aber „anscheinend eine Spende übersehen“. Dass diese rund 8000 Euro bislang
nicht zurückgeschickt wurden, sei ihr erst Anfang der Woche aufgrund der
Medienberichterstattung über die Angelegenheit aufgefallen.
## Kampagne in den sozialen Medien
Das Geld war nach Angaben aus der AfD im vergangenen Jahr von einer
Schweizer Pharmafirma mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice
Weidel“ überwiesen worden. Weidel hatte im Wahlkampf unter anderem Geld für
eine Kampagne in sozialen Medien ausgegeben. Dazu gehörte auch eine
Anzeige, die bei Facebook geschaltet wurde.
„Ich habe im Wahlkampf die Facebook-Seite von Alice Weidel betreut,
ehrenamtlich“, sagte Mario Hau, der heute das Social-Media-Team der
AfD-Fraktion im Bundestag leitet. Er betonte, die Anzeige sei für den
Erfolg von Weidel auf Facebook nicht entscheidend gewesen: „Sehr hohe
„Likes“ auf ihrer Seite kamen jedoch meist durch ihr eigenes Auftreten
zustande. Zum Beispiel verzeichneten wir einen sehr großen Zuwachs, nachdem
sie sich mitten in der Sendung aus einer ZDF-Talkshow verabschiedet hatte.“
Der Verwaltungsrat der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale
International AG, hatte auf Anfrage von WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung
erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld „treuhänderisch für
einen Geschäftsfreund“ überwiesen. Parteispenden von mehr als 1 000 Euro
pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Es sei denn der
Spender ist Deutscher.
Von ihrem Kreisverband erhielt Weidel Rückendeckung. Weidel treffe noch am
wenigsten die Verantwortung, sagte Vorstandsmitglied Hans Hausberger. Es
handele sich eher um ein Problem des Landesschatzmeisters Frank Kral.
Dieser habe dem Kreisverband im Umgang mit der Spende nicht geholfen.
## Strafe in dreifacher Höhe des Betrags droht
Hausberger sagte, als die großen Geldbeträge eines unbekannten Gönners aus
der Schweiz geflossen seien, habe die Kreisschatzmeisterin Alarm geschlagen
und zu Landesschatzmeister Kral mehrfach Kontakt aufgenommen. „Er hat
ausweichend geantwortet“, berichtete Hausberger. Schließlich habe man
Weidel selbst informiert, die dann beschlossen habe, das Geld
zurückzuüberweisen.
Weidel ist Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Beisitzerin im
Bundesvorstand der Partei und stellvertretende Vorsitzende des
Kreisverbands. Der Bundesvorstand will dem Vernehmen nach am Freitag über
die Angelegenheit beraten.
Laut Parteiengesetz droht einer Partei, die unrechtmäßig Spenden angenommen
und nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet hat, eine
Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags. Noch ohne Ergebnis sind die
Ermittlungen zu Werbeaktivitäten zugunsten der AfD durch einen „Verein zur
Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten“. Aus der
Bundestagsverwaltung hieß es dazu, man prüfe weiterhin, ob es sich um
sogenannte „Parallelaktionen handelt oder ob der Gegenwert der Maßnahmen
von der Partei als Zuwendung verbucht werden musste“.
14 Nov 2018
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