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# taz.de -- Urteil des EGMR: Russland verletzt LGBTI-Rechte
> Weil die russische Regierung immer wieder LGBTI-Demos verbietet, gab es
> nun ein Urteil dazu. Die Verbote seien Verstöße gegen die
> Versammlungsfreiheit.
Bild: Wird oft staatlich unterbunden: LGBT-Protest in St. Petersburg 2015
Freiburg taz | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat
Russland erneut verurteilt, weil es die Rechte von LGBTI-AktivistInnen
verletzt. Das regelmäßige Verbot solcher Versammlungen verstoße gegen die
Europäische Menschenrechts-Konvention. Geklagt hatten sieben AktivistInnen
aus unterschiedlichen russischen Regionen. Am bekanntesten ist Nikolai
Alexejew, der ab 2005 versuchte, in Moskau einen Gay-Pride-Marsch unter dem
Titel „Moscow Pride“ zu veranstalten. Die KlägerInnen zählten rund fünfz…
Ereignisse auf, bei denen LGBTI-Kundgebungen in Russland nicht genehmigt
wurden.
Die Veranstalter klagten dagegen jeweils erfolglos bei russischen
Gerichten, wobei die Entscheidungen stets erst nach dem Termin der
geplanten Veranstaltung ergingen. Die russische Regierung hatte mit dem
Schutz von Minderjährigen und Eltern argumentiert. Die Versammlungen seien
nicht verboten worden. Man habe die Veranstalter nur darauf hingewiesen,
dass ihr Inhalt gegen das Gesetz verstoße. In Russland ist seit 2013 die
„Werbung für Homosexualität auf öffentlichen Plätzen“ verboten.
Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte sah im Vorgehen der
russischen Behörden und Gerichte eine Verletzung der Versammlungsfreiheit
und des wirksamen Rechtsschutzes. Der Schutz der öffentlichen Ordnung
rechtfertige es nicht, Versammlungen für LGBTI-Rechte generell zu
verbieten. Es liege auch eine Diskriminierung vor, so die Richter, da die
Behörden so agierten, weil ihnen die Themen der geplanten Kundgebungen
nicht behagten. Auf das seit 2013 geltende Gesetz ging der Gerichtshof
nicht ein.
Das Urteil fiel einstimmig. Auch der russische Richter Dmitri Dedov stimmte
mit der Mehrheit. In einem Sondervotum bat er jedoch seine Kollegen,
künftig besser zu unterscheiden. Versammlungen für die Rechte von sexuellen
Minderheiten dürften nicht verboten werden. Dagegen sehe er Kundgebungen,
die für einen homosexuellen Lebensstil werben, durchaus problematisch. Der
EGMR hatte Russland schon 2010 wegen des Verbots von LGBTI-Kundgebungen
verurteilt.
In seinem neuen Urteil fasste sich der Gerichtshof deshalb sehr kurz und
nahm im wesentlichen auf das frühere Urteil Bezug. Er ermahnte Russland,
Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte auch umzusetzen. Die sieben
Kläger im konkreten Fall erhielten keinen Schadensersatz. Die Verurteilung
Russlands sei als Genugtuung ausreichend.
27 Nov 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Russland
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Grundrechte
EGMR
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Schwerpunkt LGBTQIA
Versammlungsfreiheit
Indonesien
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Schwerpunkt LGBTQIA
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