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# taz.de -- Illegale Autorennen: Die Jäger vom Kurfürstendamm
> Sie sind jung, männlich und liefern sich Autorennen mitten in der Stadt.
> Das ist illegal. Wie aber ermittelt man gegen Raser?
Bild: Wer ist schneller: Die Raser oder die Ermittler?
„Brauchen wir Hütchen?“, fragt die Polizistin. – „Kann nicht schaden�…
entgegnet ein Kollege. Die rot-weiß-gestreiften Kegel werden aus dem
Funkwagen herbeigeschafft, es ist Mittag, und es ist viel zu warm für die
Jahreszeit. Polizeiabschnitt 24 geht gegen diejenigen vor, die sich am
Berliner Kurfürstendamm zur Schau stellen wollen: Auf getunte Autos haben
sie es abgesehen, auf manipulierte Auspuffe, tiefer gelegte Fahrzeuge,
laute Motoren.
Die Polizisten winken einen Range Rover raus, dessen Reifen seltsam breit
erscheinen. Kennemann aus der Abteilung Begleitschutz- und Verkehrsdienst,
weißes T-Shirt, blaue Hose, Schutzweste, klemmt sich unter das Auto, er ist
der Experte hier. In der Tat, die benötigten Distanzscheiben müssten im
Fahrzeugschein stehen. Tun sie aber nicht. Mängelbericht, zehn Tage Frist.
Der Fahrzeughalter, ein junger Mann, darf weiterfahren. Er braust vor den
Augen der Polizei auf der Busspur davon.
31 Autos werden in anderthalb Stunden kontrolliert, zwei erhalten
Mängelberichte. Ein Auto wird sichergestellt, ein alter Golf, Baujahr 1985.
Öl tropft, die Reifen sind einseitig abgefahren. Als sich Kennemann ins
Auto setzt und die Bremsen prüft, rollt der Wagen trotz angezogener
Handbremse los. Pech für den Autobesitzer, einen Handwerker mit zum Zopf
gebundenen Haaren, der Zollstock steckt noch in der Latzhose. Er könne
gegen die Beschlagnahmung Widerspruch einlegen, erklären ihm die
Polizisten. „Vorerst keine Entscheidung“, sagt der Mann und dreht sich in
Ruhe eine Zigarette.
Doch das sind kleine Fische. Beifang in einer Kampagne, die illegalen
Wettfahrten gilt. „Uns geht es hier um die Profilierungsfahrer“, sagt
Oliver Woitzik, der im Stab Verkehr des Polizeipräsidiums Berlin arbeitet.
„Da geht es mit lauter Musik, runtergelassenen Scheiben, durchdrehenden
Reifen gerne den Ku’damm rauf und runter. Das ist dann die gewünschte
Bühne. Innenstadt, teure Läden, viel Publikum. Es geht ums Sehen und
Gesehenwerden.“
Anders als Hamburg, Köln oder Mannheim habe Berlin „keine feste Raserszene
“, sagt Woitzik. Er unterscheidet für Berlin drei Gruppen: die Tuningszene,
die Autoliebhaber und -aufmotzer, die offen und am Stadtrand ihre Treffen
abhalten, aber „in der Regel harmlos“ sind; die Profilierungsfahrer, wie
sie sich am Ku’damm tummeln – „die können zwar eine Belastung für die
Allgemeinheit sein, sind aber trotzdem meist harmlos“; aber dann ist da
auch die Gruppe der Raser, die sich spontan an einer Ampel zu Wettrennen
verabreden, oder auch der Typus des Alleinrasers, der nachts mit 160
Stundenkilometern durch die Stadt prescht. Sie sind die Gefährlichen. Der
Kurfürstendamm ist für sie ein Hotspot.
Zwei rasen, dann ist ein Dritter tot
Gegen sie will der Staat vorgehen, hat eigens ein neues Gesetz geschrieben.
Hat sich dadurch die Zahl der Raser verändert? – „Leider nein“, sagt
Woitzik von der Berliner Polizei. „Aber sie macht uns die Arbeit leichter.“
Strafgesetzbuch, Abschnitt Gemeingefährliche Straftaten, Paragraf 315d: Um
künftig angemessenere Urteile zu ermöglichen, stellte der Bundestag mit
diesem Gesetz auch „verbotene Kraftfahrzeugrennen“ unter Strafe. Was
früher als Ordnungswidrigkeit galt, kann seit dem 1. Oktober 2017 mit einer
Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Wird
eine Person fahrlässig gefährdet oder kommt gar jemand zu Tode, können
daraus auch 5 bis 10 Jahre Haft werden.
Anlass für das neue Gesetz war auch ein Vorfall in Berlin – am
Kurfürstendamm. Am frühen Morgen des 1. Februar 2016 hatten sich dort Hamdi
H. und Marvin N. ein Rennen geliefert, waren mit bis zu 160 Kilometern pro
Stunde durch die Straßen gerast. An einer Kreuzung übersah H. einen Jeep.
Dessen Fahrer verstarb. Die Staatsanwaltschaft hatte sich damals zu einem
ungewöhnlichen Schritt entschieden und [1][die beiden Fahrer wegen Mordes
angeklagt]. Ab diesem Montag [2][wird in der Sache erneut verhandelt].
Die Berliner Polizei hatte eine neue Einheit gegründet, das „Team
Profilierungsfahrten“, das inzwischen aber wieder aufgelöst wurde. Es ist
jetzt Dienstalltag, verstärkt gegen Raser und illegale Rennen vorzugehen.
Nur: wie weist man nach, dass jemand ein Rennen fährt und nicht einfach nur
zu schnell?
„Ich finde das ein gutes neues Gesetz“, sagt Andreas Winkelmann in seinem
Zimmer in der Moabiter Kirchstraße, wo die Amtsanwaltschaft sitzt.
Winkelmann, 53, gebürtiger Berliner, Anzugträger wie auch Besitzer diverser
Armbänder, die seine seriöse Erscheinung unauffällig konterkarieren, die
Haare zu einer kleinen Bürste geformt, ist Erster Oberamtsanwalt und leitet
Abteilung 31, eine neu aufgestellte Einheit: Fünf Mitarbeiter befassen sich
ausschließlich mit Wett- und Einzelrennen. An der Wand hängt ein Plakat des
Films „Blade Runner“ und hinter dem Schreibtisch prangt groß die
One-Million-Dollarnote aus der Serie „Breaking Bad“. Rundherum türmen sich
die Akten, mehrfach springt Winkelmann auf und holt den Computer, um anhand
von Videos Fälle zu erklären. Und wo die Tücken im neuen Gesetz stecken.
Zu schnell fahren ist nicht strafbar
„Wir sind noch in der Experimentierphase“, sagt er. „Das ist eine völlig
neue Rechtsmaterie.“ Bis Mitte Oktober waren 347 Verfahren bei der Berliner
Justiz seit Inkrafttreten des neuen Strafparagrafen in Arbeit, allein 260
davon bei der Amtsanwaltschaft.
Seine Abteilung arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Meist müssen
Winkelmann und seine Leute schnell reagieren und Eilanträge an den
Ermittlungs- und Verkehrsrichter schreiben: Soll ein Fahrzeug als
Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt, der Führerschein
einbehalten werden? Ein Gutachten in Auftrag gehen? Da heißt es gründlich
vorarbeiten. Meist heißt es vor allem: Daten sichern. Manchmal wird
Winkelmann fast zum Ermittler. Klar, dass er „Breaking Bad“ mag.
Andreas Winkelmann schmeißt in seinem Büro den weißen Schlips seiner Robe
über. Gleich steht in Raum 2002 die Verhandlung gegen Ömür S. an. Es geht
um ein „klassisches Stechen“, so nennen es die Fachleute, der Angeklagte
soll sich mit seinem Mercedes AMG ein Wettrennen mit einem Audi R8
geliefert haben. Beides Autos mit mehreren hundert PS, beides Mietwagen.
Der Angeklagte ist Jahrgang 95, lebt von Hartz IV. „Möchten Sie sich
äußern?“, fragt die Richterin. – „Nein“, antwortet er.
Winkelmann verliest die Anklage, drei Zeugen werden vernommen, darunter der
Fahrer des R8, der die Aussage wegen seines eigenen Verfahrens verweigert.
Dann sagt ein Polizist aus, der mit einer Kollegengruppe die zwei Wagen
zufällig beobachtet hat. Aufjaulende Motoren im Stand, rasantes
Beschleunigen von Ampel zu Ampel, heftiges Abbremsen, plötzliche
Fahrspurwechsel, das bekannte Spiel, das durch die Polizeikelle ein Ende
fand. Der Polizist spricht von „maximaler Beschleunigung“, Wärmeabstrahlung
und Gummigeruch. Der Verteidiger stellt dies in Frage und möchte ein
Gutachten in Auftrag geben. Winkelmann will versuchen, den Autovermieter
herauszufinden, damit dieser die GPS-Datei rausgibt. Das Verfahren wird
vertagt, und die Richterin vermerkt trocken: „Heute haben wir nicht viel
festgestellt, außer dass Ihr Mandant ziemlich schnell unterwegs war.“ Der
Verteidiger: „Zu schnelles Fahren ist nicht strafbar.“ Die Richterin nickt.
„Jetzt haben Sie gesehen, wie es nicht laufen soll“, sagt Winkelmann
später.
Das neue Gesetz stellt zwar illegale Wettrennen und auch Alleinrasen unter
Strafe, allerdings nur bei „grob verkehrswidrigem“ und „rücksichtslosem�…
Fahrverhalten, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Das
ist vage formuliert, [3][Gerichte müssen Fahrern also eine Absicht
nachweisen]. „Wir sollen den Leuten in die Köpfe gucken“, sagt Winkelmann.
„Aber wie?“
## In Köpfe und Motoren schauen
Einer, der solchen Fahrern in die Köpfe schaut, ist Haiko Ackermann. Sie
sind jung, ausschließlich männlich und „von hoher Risikobereitschaft“, sa…
er. Er sitzt an einem Spätnachmittag auf einer Couch in seiner
Beratungsstelle in Berlin-Mitte. Hinter sich ein fast zwei Meter breites
Plakat von einem schönen Dodge Challenger aus den 70er Jahren. Ist er
autoaffin? „Nein“, sagt er. „Aber so wissen meine Klienten, warum sie hier
sind.“ Der Dodge ist ein Modell, das damals noch vergleichsweise wenig PS
hatte.
Die Szene sei ja erst seit drei bis fünf Jahren in den Blick geraten, sagt
Ackermann – seitdem Autos mit so einer hohen PS-Zahl überhaupt auf dem
Markt verfügbar sind. Und seitdem ihre Fahrer die Wettkämpfe in den Städten
austragen. Das Auto als Waffe, als Geschoss, als Panzer – und als
Panzerung.
Ackermann, ausgebildeter Psychoanalytiker, arbeitet tiefenpsychologisch mit
seinen Klienten. Er therapiert sie. „Es geht nicht nur um erlernte
Verhaltensweisen, sondern auch darum, unbewusste Konflikte deutlich zu
machen.“ Mangelndes Selbstwertgefühl, Statuseinbuße, hierarchische und
familiäre Konflikte. Etwa drei bis vier Klienten im Jahr hat Ackermann, bei
denen es speziell um die Thematik Rasen und Rennen geht.
Leiden sie an einer Art Sucht? „Nein“, sagt er. „Rennen zu fahren ist kei…
Sucht. Das hieße ja, sich zwanghaft daran zu beteiligen. Sie tun es mit
Absicht, verdrängen aber die Folgen. Man kann sich auch dagegen
entscheiden.“ Das neue Gesetz, sagt er, könne diejenigen abhalten, die nur
fasziniert sind. „Aber wer schon drin ist in der Szene, der geht davon aus,
dass er nicht erwischt wird. Weil sie glauben, dass sie keine Fehler machen
– und dass man es ihnen nicht nachweisen kann.“
Falsch gedacht, denn dafür gibt es einen Fachmann. Michael Weyde fährt an
einem kalten Herbstmorgen auf den Hof des Polizeidepots in
Berlin-Schöneberg. „Unfallforschung“ steht auf seinem Bus. In der
ehemaligen Straßenbahnhalle stellt die Polizei sichergestellte Pkws und
Zweiräder ab. Autowracks reihen sich eins ans andere, sie tragen auf der
Frontscheibe weiße Schilder mit Nummern, auf manchen steht „Spurenträger“.
Wem gehören die Daten aus den Autos?
In der Hand eine Mappe mit Fällen, die er an diesem Tag begutachten will,
fegt Weyde im gleichen Tempo durch die große Halle wie sein Hund, der ihm
um die Füße springt. Weyde sagt: „Ich sehe meine Arbeit positiv. Man merkt,
wie fragil das Leben ist, wenn ich Leichenteile unter einer Straßenbahn
hervorhole. Ich freue mich dann, dass ich noch am Leben bin.“
Der Kfz-Sachverständige hat oft für die Staatsanwaltschaft Rufbereitschaft,
auch nach dem Anschlag am Breitscheidplatz und bei dem tödlichen
Raser-Unfall am Kurfürstendamm hat man ihn gerufen. Der 49-Jährige in
Sicherheitsschuhen und wärmender Fleecejacke ist eine Koryphäe. Seine
Spezialität ist die Auswertung von Unfalldatenspeichern.
Weyde nimmt einen weißen BMW in Augenschein, das linke Vorderrad ist
abgerissen, der Kotflügel völlig zerbeult. „Der ist im Tiergartentunnel
gegen die Wand geklatscht“, erklärt Weyde. Mutmaßlich bei einem illegalen
Rennen. Weyde fotografiert jedes Detail. Dann kommt ein Mitarbeiter von BMW
hinzu, der, auf staatsanwaltliche Verfügung und gegen teures Entgelt,
befugt ist, sämtliche Daten im Auto auszulesen. Er schließt seinen Computer
an, 46 Fehlermeldungen werden angezeigt, die Weyde Posten für Posten
durchgeht, abfotografiert und in sein kleines Aufnahmegerät diktiert.
Ohne den Fahrzeughersteller wäre er nicht an die Daten des Airbagsystems
herangekommen. Während VW und Audi diese prinzipiell freigeben, blockieren
BMW und Mercedes den Zugriff auf den Event Data Recorder (EDR), einen
Mikroprozessor, den jedes Airbagsteuergerät enthält. Dabei ist der für
solche Raser-Ermittlungen wichtig: Der EDR zeichnet zwar nicht wie ein
Flugschreiber alle Daten auf, registriert aber bestimmte
Veränderungsparameter. „Triggerschwellen“ sagt Weyde dazu. Er schnappt sich
einen Löffel, stellt ihn hochkant und bewegt ihn vor und zurück, um zu
demonstrieren, wie ein Beschleunigungssensor funktioniert. Dann wird es
trotz Löffel kompliziert, der Fachmann spricht. Kommt es zu einem Ruck, und
zwar wenn das Auto mehr als 8 Stundenkilometer in 0,15 Sekunden
beschleunigt, was 80 km/h in 1,5 Sekunden entspräche, zeichnet das System
rückwirkend 5 Sekunden vor dem Anstoß den Verlauf von Geschwindigkeit, Gas-
und Bremspedalstellung auf. Das ist bei den meisten Fahrzeugen heutzutage
Standard, in den USA sogar Pflicht.
Die Autohersteller sammeln wie verrückt Daten, entscheiden aber selbst, wem
sie Zugang gewähren. Nur: Wem gehören die eigentlich? Wer darf sie
benutzen? Auch damit sind die Ermittler konfrontiert. Und: Wenn die
Autohersteller sie schon jetzt so ungern teilen – wie wird das dann erst
bei autonomen Fahrzeugen?
Vorerst hat es Oberamtsanwalt Winkelmann nicht mit Phantomfahrern, sondern
Phantomen oder Fantasien in den Köpfen der Fahrer zu tun. Auch er hat sich
als junger Mann unter seinen Golf gelegt, erzählt er, „aber der hatte
damals 50 PS und nicht 500“.
Viele PS nur für ältere Fahrer
Heute hat fast jeder Hersteller rasend schnelle Modelle im Programm. Ein
Luxussegment, aber der Markt wächst. Offensichtlich hat das Statussymbol
Auto in manchen Milieus noch nicht an Wert verloren, im Gegenteil. Die
Raser in Berlin kämen aus allen sozialen Schichten, sagt Winkelmann mit
Blick auf seinen Computer. Immer männlich. Frauen träten nur in
Erscheinung, wenn sie vor der Polizei davonrasten – auch das kann unter den
Paragrafen 315d fallen.
Das neue Gesetz bietet aber noch andere Handhabe als Geld- oder
Haftstrafen. Der Paragraf 315f erlaubt je nach Schwere des Falls, das Auto
einzuziehen, auch der Führerschein kann lebenslänglich gesperrt werden. Das
tut dann weh. Trotzdem würden Ermittler, Sachverständige, Experten lieber
noch weiter gehen: Warum Raser nicht schneller ins Gefängnis schicken, so
wie in der Schweiz? Oder: Warum nicht den Autotypen an die Erfahrung des
Fahrers koppeln, je älter er ist also, desto mehr PS dürfte er dann fahren?
Der Führerschein würde so zum Privileg.
Anfang November ist Abdelkarim Y. vor dem Berliner Amtsgericht angeklagt
Y., Jahrgang 1990, ist Minijobber, von Beruf „Autoaufbereiter“, so stellt
er sich vor. Auch hier geht es um ein klassisches Stechen, von Ampel zu
Ampel, mit Burn-out-Effekten, was das Gasgeben im Leerlauf meint, sodass
die Räder durchdrehen und das Heck des Autos ausschlagen kann. Das soll
mehrfach passiert sein. Jetzt versucht das Gericht zu rekonstruieren: Wer
stand wo, wer fuhr vor wem, welcher Wagen war stärker beteiligt, wer sprang
weg – eine Passantin –, wer wich dem Bus aus? Die Zeugen werden vernommen,
die Richterin fragt sorgfältig.
Am Ende einigen sich die Verfahrensbeteiligten auf einen Deal: Der
Angeklagte räumt die Vorwürfe ein und wird dafür letztlich eine Geldstrafe
von 60 Tagessätzen à 20 Euro erhalten, der Führerschein wird eingezogen.
Für Y. spricht: sein Geständnis und dass er nicht vorbestraft ist. Gegen
Y. spricht: der Tatort. Zwischen Nürnberger Straße und Wittenbergplatz auf
der Tauentzienstraße, kurz vor dem KaDeWe, dort, wo sich schon am 1.
Februar 2016 der tödliche Unfall ereignete, dort, wo sich junge Männer
immer wieder Rennen liefern. Ob er von der Geschichte gehört habe, fragt
Winkelmann den Angeklagten. Der nickt.
Der Fahrer des anderen Wagens, der Cousin seiner Verlobten, kassierte eine
höhere Strafe. Sechs Monate – auf Bewährung. Auto weg, Führerschein weg. Es
war nicht Winkelmanns Fall. Seit seine Abteilung 31 neu aufgestellt wurde,
lautete das bislang höchste Urteil: ein Jahr, zehn Monate – auf Bewährung.
„Wir haben noch keinen richtig ins Gefängnis gebracht“, sagt er, „aber d…
kommt.“
19 Nov 2018
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## AUTOREN
Sabine Seifert
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