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# taz.de -- Vor dem Urteil im Berliner Raser-Prozess: Tod am Tauentzien
> Ein nächtliches Rennen, Tempo 160, ignorierte Ampeln. Und dann der
> Unfall. Ein Mensch kommt zu Tode. Ist das Mord? Oder doch fahrlässige
> Tötung?
Bild: Das zerstörte Fahrzeug des Opfers – der Rentner hatte keine Chance
Berlin taz | Über drei Monate haben die Angeklagten in diesem Verfahren
geschwiegen. Gleich am ersten Verhandlungstag im November 2018 ließen
Marvin N. und Hamdi H. durch ihre Anwälte erklären, dass sie sich nicht
äußern wollen. An die 50 Zeugen sind schon gehört worden.
Die Beweisaufnahme gilt als abgeschlossen, als Marvin N. Anfang März doch
eine Erklärung ankündigt. Es ist das Recht von Marvin N. und seinem
Mitangeklagten Hamdi H., zu schweigen. Sie müssen sich nicht selbst
belasten. Aber sie könnten versuchen, sich zu erklären. Das kann schwierig,
das kann missverständlich sein. Juristen wissen, worauf es ankommt. N.’s
Verteidiger Enrico Boß trägt die Erklärung vor.
Marvin N. und Hamdi H. hatten sich am 31. Januar 2016 mit ihren Autos ein
nächtliches Wettrennen in der Berliner Innenstadt geliefert. Es endete mit
dem Tod eines Unbeteiligten. Handelten die beiden Männer damals vorsätzlich
und nahmen sie den Tod eines anderen rücksichtslos in Kauf? Oder hofften
sie, es werde schon gut gehen und handelten schlicht fahrlässig?
Eine feine juristische Trennlinie, die hart über das Leben von Hamdi H.,
heute 27, und Marvin N., heute 30 Jahre alt, befindet: Erkennt das Gericht
auf Mord, hieße das lebenslänglich, erkennt es auf fahrlässige Tötung,
würde das auf eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren hinauslaufen.
## Er glaubte, perfekt zu sein: der Angeklagte Marvin N.
„Mein AMG-Mercedes war damals mein Statussymbol“, lässt Marvin N.,
ehemaliger Zeitsoldat und Sicherheitsmann, am Dienstag im März erklären. Es
träfe zu, dass er auch früher nachts öfter sehr schnell gefahren sei und
sich manchmal auf „Stechen“, Wettrennen von Ampel zu Ampel, eingelassen
habe. „In der Nacht zum 1. Februar 2016 war ich längst zutiefst davon
überzeugt, mir – und anderen durch mich – könne durch die Raserei niemals
etwas passieren, weil ich einfach zu ‚gut‘ war.“
Marvin N. spricht von einer falschen Selbsteinschätzung, er habe sich für
einen der wenigen gehalten, „die das Steuern eines Pkw bis zur Perfektion
beherrschen“. Er bedauere sein Verhalten heute zutiefst. Den von rechts
kommenden Jeep habe er nicht gesehen.
Marvin N. und Hamdi H. hätten ihn nach Aussage des technischen
Sachverständigen auch gar nicht sehen können. Dafür waren N.’s Mercedes mit
130 und H.’s Audi mit 160 Stundenkilometern viel zu schnell unterwegs. Der
in die Tauentzienstraße, eine Verlängerung des Kurfürstendamms, einbiegende
Michael Warshitsky hatte mit seinem Jeep keine Chance. H.’s Audi unterfuhr
den Wagen regelrecht, der auf die linke Seite kippte und 70 Meter weit
geschleudert wurde. Der 69-jährige Arzt im Ruhestand starb noch am
Unfallort. H., N. und N.’s Beifahrerin erlitten nur leichtere Verletzungen.
Der Fall setzte etwas in Bewegung, die Gesetzgebung änderte sich. Heute
gelten Raserei und illegale Wettfahrten nach Paragraf 315d als
Straftatbestand – und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit –, der mit bis zu
zehn Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Für Hamdi H. und Marvin N. aber
gilt die alte Rechtslage. In einem ersten Verfahren wurden beide wegen
Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Ein Jahr später wurde das
Urteil als nicht ausreichend begründet vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Der zweite Anlauf platzte wegen eines Befangenheitsantrags.
Seit November 2018 verhandelt nun die 32. Strafkammer des Berliner
Landgerichts unter Vorsitz von Richter Matthias Schertz neu. Am nächsten
Dienstag soll das Urteil verkündet werden.
## Das spontane Wettrennen
Was ist in der Nacht vom 1. Februar 2016 genau passiert? Es war kein
verabredetes, sondern ein spontanes Wettrennen, so weit stimmen die
Zeugenaussagen überein. Die beiden Angeklagten, die sich nur flüchtig
kannten, kamen zufällig um kurz nach halb eins auf dem Berliner Ku’damm
nebeneinander zum Stehen. Sie unterhielten sich kurz. Ob sie sich auf ein
Rennen verständigten, dazu gibt es unterschiedliche Angaben. Hamdi H.
jedenfalls preschte los, Marvin N. ließ sich bis zur nächsten roten Ampel
darauf ein. Das Spiel wiederholte sich bis zur nächsten roten Ampel.
„Was rast der wie ein Verrückter?“, soll Marvin N. nach Aussage seiner
Beifahrerin Olesya K. gesagt haben, als Hamdi H. die nächste rote Ampel
überfuhr. Dann raste auch Marvin N. hinterher. Am Ende hatten beide Fahrer
zehn Kreuzungen passiert, mehrere rote Ampeln ignoriert und maximal
beschleunigt. Bis der Unfall passierte, der die Tauentzienstraße in ein
Trümmerfeld verwandelte und das Leben des Rentners Michael Warshitsky
brachial beendete.
Sein Sohn Maximilian lässt sich, stets mit einer kleinen Wasserflasche
ausgestattet, keinen Verhandlungstag entgehen. Der 37-Jährige, der als
Nebenkläger auftritt, hat sich entschlossen, den Prozess zu verfolgen und
den Kampf gegen die Raserei zu seinem Thema zu machen. Es gehe ihm nicht um
Rache, sagt er, sondern um Gerechtigkeit. Und um die Wahrheit. „Ich wollte
wissen, wie mein Vater gestorben ist.“ Die Erklärung von Marvin N. will er
nicht als Entschuldigung gelten lassen. „Sie war an das Gericht gerichtet,
nicht an mich“, sagt er hinterher. Warshitsky hofft auf „lebenslänglich“.
Hamdi H. und Marvin N. gehörten zur Berliner Raserszene. Beide wohnten noch
zu Hause, verkehrten in den gleichen Shisha-Bars, hatten ein Faible für
teure, hochmotorisierte Autos. Ein für 50.500 Euro auf Kredit gekaufter
AMG-Mercedes mit 381 PS bei Marvin N., ein für monatlich 651 Euro geleaster
Audi A6 mit 224 PS bei Hamdi H. Sein Mandant sei nicht nur ausnahmsweise
schnell gefahren, stellt Hamdi H.’s Anwalt Peter Zuriel fest. „Unsere
Argumentation baut gerade darauf auf, dass er Rasererfahrung hat.“
## Hamid H.’s Geschichte: Rasen, Nötigung, Körperverletzung
Hamdi H. gibt keine persönliche Erklärung vor Gericht ab. Aber er hatte für
das erste Verfahren zweimal mit der Verkehrspsychologin Jacqueline
Bächli-Biétry gesprochen. Die Schweizerin ist im neuen Verfahren als
sachverständige Zeugin geladen. Ihr psychologisches Profil von H. gleicht
in Teilen N.’s Selbstbeschreibung. Doch anders als der ehemalige Zeitsoldat
Marvin N. hat Hamdi H. das, was Bächli-Biétry eine „auffällige
Verkehrsvorgeschichte“ nennt: Tankbetrug, zu schnelles Fahren, Nötigung im
Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung wegen riskantem
Überholmanöver. Eine Bewährungsstrafe.
Die Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker hat das Kind einer kosovarischen
Familie abgebrochen. Ein typischer Fall, bei dem das Potenzial schulisch
nicht gefördert worden sei, sagt die Psychologin. Er hätte sich deswegen
übermäßig über das Auto definiert, zur Steigerung des Selbstwertgefühls.
Was zur Folge hatte, dass Hamdi H. sein eigenes Fahrverhalten durchgängig
falsch eingeschätzt hätte. Jemand, der glaubte, alles im Griff zu haben.
Und wenn doch etwas passierte, erklärte er dies entweder mit dem
Fehlverhalten der anderen oder führte es auf technische Mängel zurück.
Externalisierung, nennt Bächli-Biétry dies. „Haben Sie mit ihm über den
Sinn von Verkehrsregeln diskutiert?“, will die Staatsanwältin wissen. „Die
Regeln sind für die anderen da“, erläutert die Verkehrspsychologin H.’s
Sichtweise. „Regeln sind für Leute, die nicht so gut Auto fahren können.“
H. hätte deswegen die früheren Vorfälle nicht auf sich bezogen, es gab
keinen Lernprozess.
Hamdi H. ist laut Bächli-Biétry regelmäßig zu schnell und auch über Rot
gefahren, nachts. In einer solchen Situation gäbe es „nur ein Ziel: das
Rennen zu gewinnen“, erklärt sie H.’s Verhalten. „Die Person befindet si…
wie in einer Blase.“ Das liegt auf der Linie der Verteidigung, auch wenn
die Psychologin einmal ins Schlingern gerät, als ihr Staatsanwalt Christian
Fröhlich eine Passage aus einem Interview vorhält, in der sie davon
spricht, dass H. und N. durch ihr rücksichtsloses Fahren den Tod anderer in
Kauf genommen haben.
Also hätten sie den Tod des Jeepfahrers doch „billigend in Kauf genommen“,
insistiert Fröhlich. Die Psychologin rudert zurück: Sie sei Psychologin,
nicht Juristin. „Ich rede immer in Wahrscheinlichkeiten.“ Aber sie lässt
sich schließlich darauf festlegen, dass H. nicht damit gerechnet habe, sich
selbst oder andere zu gefährden.
## Kein Grinsen, keine Tränen vor Gericht
19 Verhandlungstage haben seit November 2018 in Berlin-Moabit
stattgefunden. H. und N. werden dafür aus dem Untersuchungsgefängnis in
einen der holzgetäfelten Gerichtssäle gebracht. Hamdi H., schmal und blass,
die Haare kurz; Marvin N., kahl rasierter Kopf, rundes Gesicht, getrimmter
Bart, muskulöser Oberkörper. Kein Grinsen, keine Tränen; ruhig und nach
außen unbeteiligt verfolgen beide den Prozess. Als der technische
Sachverständige spricht, hören sie besonders aufmerksam zu. Von Autos
verstehen sie etwas.
Zwei Bildschirme baut Michael Weyde im Gerichtssaal auf, um seine
technischen Auswertungen des Unfallgeschehens zu präsentieren, ebenso wie
seine Fotos, die er in jener Nacht gemacht hat. Beeindruckend, auf welche
Bruchteile von Sekunden er die Drehgeschwindigkeit der Räder, Bremswege,
Ampelphasen berechnen kann. Wie er auch rechnet, „es bleibt immer Rot“ für
die Angeklagten.
Weyde kommt zu dem Schluss, dass die beiden Raser nach der Kurve an der
Gedächtniskirche, die Kurfürstendamm und Tauentzienstraße verbindet, noch
hätten bremsen können. Doch statt das Tempo zu verringern, gaben sie
Vollgas. Hamdi H. krachte mit seinem Audi in den Jeep von Michael
Warshitsky.
Sein Sohn Maximilian hat damals aus den Nachrichten von dem Unfall
erfahren. Keine offizielle Stelle habe sich bei ihm gemeldet, erzählt er.
Für ein Treffen außerhalb des Prozesses hat der 37-Jährige ein israelisches
Restaurant in Charlottenburg vorgeschlagen. Er ist als Kind mit seinen
Eltern aus der damaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik gekommen. Als
der Sohn alarmiert zur Wohnung seines Vaters fuhr, standen schon die
Fernsehleute vor der Tür. Wieso er sich den Prozess antut? „Ich wollte
sehen, was das für Idioten sind. Wie konnte so etwas überhaupt passieren?“
Für Warshitsky belegt die Expertenaussage, dass H.’s und N.’s Verhalten ein
Vorsatz zugrunde lag. Schließlich hätten sie nach der Kurve das Gaspedal
durchgedrückt. Rechtfertigt das für ihn „lebenslänglich“? Wenn die beiden
Angeklagten kein Mitgefühl zeigten, warum sollte er welches haben, fragt er
und setzt hinzu: „Was macht sie besser, was macht sie besonders?“ Das
klingt verbittert. Oder eher verletzt. Eine persönliche Entschuldigung
würde seinen Vater auch nicht wieder lebendig machen, das weiß er. Aber sie
täte gut. Er denkt darüber nach, ob er einen Opferfonds gründen oder sich
für einen Mahnmal für Raseropfer einsetzen soll. „Ich kann ja kein Bobbycar
an der Unfallstelle aufstellen.“
## Ein Zeitungsartikel über Raser, gefunden beim Opfer
Beim Aufräumen in der Wohnung seines Vaters hat Warshitsky einen
Zeitungsartikel gefunden, erzählt er. Es war ein Bericht über ein Urteil
nach einem tödlichen Raserunfall, mit einem Kommentar seines Vaters
versehen: „Was für eine Kuscheljustiz“. Maximilian Warshitsky hatte eine
Art Déjà-vu. „Das kann kein Zufall sein, dachte ich.“ Seither sucht er
Aufmerksamkeit – für seinen Kampf gegen „den Terror auf der Straße“.
Die Berliner Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer harten Linie aus dem
ersten Verfahren. Anfang März beantragt Christian Fröhlich eine lebenslange
Freiheitsstrafe für Marvin N. und Hamdi H. wegen gemeinschaftlich
begangenen Mordes infolge eines illegalen Autorennens. Er sieht drei
Mordmerkmale gegeben: niedrige Beweggründe (das Rennen zu gewinnen),
Heimtücke (das Opfer war arg- und wehrlos) und gemeingefährliche Mittel
(das Auto als Waffe).
„Der Wissensvorsatz muss zweifelsfrei bejaht werden“, erläutert
Staatsanwalt Fröhlich, jung, blond, schlank, in seinem Plädoyer, die
Selbstüberschätzung der Angeklagten fände ihre Grenze in der objektiven
Gefährlichkeit ihres Tuns. Kein Alkohol, keine Drogen waren im Spiel. Hamdi
H. und Marvin N. hätten das Risiko „erkannt“ und sich damit „abgefunden,…
das Rennen zu gewinnen“. Sie seien auch früher schon „Stechen“ gefahren,
hätten das Wettrennen in der noch belebten Innenstadt veranstaltet und
seien mit Vollgas in die Kurve an der Gedächtniskirche gegangen und danach
ungebremst auf die rote Ampel zugerast. „Sie fuhren in ein schwarzes Loch“,
stellt Fröhlich fest. „Sie haben gerade nicht ernsthaft darauf vertraut,
dass schon alles gut gehen wird – es war ihnen schlichtweg egal.“ Für den
Staatsanwalt handelten sie demnach nicht absichtlich aber „bedingt
vorsätzlich“.
## Ab wann gilt ein Tötungsvorsatz?
Zwei Wochen später plädiert die Verteidigung. H.’s Verteidiger Peter Zuriel
beginnt. Der Staatsanwaltschaft gehe es darum, „ein Exempel zu statuieren“.
Eben weil es ein Fall sei, der „ins Mark geht“. Aber, warnt Zuriel, „bad
cases make bad law“, schlechte Fälle verführten zu schlechten Urteilen.
Gerade deswegen gelte es Contenance zu bewahren. Es habe schlicht keinen
Vorsatz gegeben. „Raser glauben an die eigene Unfehlbarkeit.“ H. sei nicht
angeschnallt gewesen und habe weder sich selbst noch andere in Gefahr
gesehen.
H.’s zweiter Verteidiger, Ingmar Pauli, weist auf einen anderen heiklen
Punkt hin. Ab welcher Geschwindigkeit gelte ein Tötungsvorsatz? Wo liegt
die Grenze, fragt er. Mache sich dann nicht jeder, der 30 Stundenkilometer
oder mehr zu schnell fahre, des versuchten Mordes schuldig? Eine Frage, die
im Alltag jeden treffen könne.
H.’s Verteidiger plädieren auf fahrlässige Tötung, ohne ein Strafmaß zu
nennen. N.’s Verteidiger Rainer Elfferding nimmt sich Zeit für sein
Plädoyer. Mit einer Vorbemerkung, die den Mordvorwurf in zweifelhaftes
Licht rücken soll. Paragraf 211 des Strafgesetzbuches stamme noch aus der
NS-Justiz, der es 1941 darum ging, Menschen nach der „Tätertypenlehre“ zu
verurteilen, führt der Anwalt aus. Marvin N. sei als undiszipliniert,
unsympathisch, dargestellt worden: eine „Verächtlichmachung“ seines
Mandanten. N.’s persönliche Erklärung habe der Staatsanwalt als bloße
„Schutzbehauptung“ abgetan. Ein Täter, der sich zu seiner „inneren
Tatseite“ einlässt, habe es aber verdient, dass seine Aussage Beachtung
findet.
Ob Elfferding mit dem NS-Vergleich bei der 32. Kammer punkten kann, ist dem
Vorsitzenden Richter und seinen Beisitzern nicht anzusehen. Stoisch lassen
sie den Zwei-Stunden-Vortrag über sich ergehen. Überhaupt ist der
Prozessführung von Matthias Schertz keine Richtung anzumerken, außer dem
notfalls mit autoritärer Geste durchgesetzten Wunsch, das Verfahren zu
einem Ende zu bringen.
Wie kommt ein Anwalt mit linker Vergangenheit – Elfferding hat einst den
RAF-Terroristen Johannes Weinrich verteidigt – dazu, einen Raser zu
verteidigen? Der 71-Jährige mit den grauen schulterlangen Haaren und einem
Rauschebart ist an Prozesstagen mit einem Espresso vor dem Café gegenüber
vom Gericht anzutreffen, er raucht. Sein jüngerer Kollege Boß habe ihn
damals gebeten, mit einzusteigen, erzählt er. „Bis dahin kam man mit
höchstens 400 Euro Geldstrafe und maximal fünf Jahren davon, und nun sollte
das plötzlich Mord sein. Das kam mir ungerecht und unverhältnismäßig vor.“
Bei Marvin N. sieht sein Verteidiger keinen Tötungsvorsatz, auch keinen
bedingten. Circa 90 Meter vor der Unfallkreuzung hätte der technische
Sachverständige den „point of no return“ ausgemacht, sagt Elfferding vor
Gericht. N. hätte Gas gegeben, weil Bremsen nicht mehr geholfen hätte und
er glaubte, es noch über die Ampel zu schaffen. „Er hat sich geirrt.“ Ein
Irrtum, kein Vorsatz, so Elfferding. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung
für Marvin N. weist er zurück. Hamdi. H. war es, der mit dem Jeep
kollidierte. Eine Mittäterschaft gebe es juristisch gesehen dabei nicht.
Nach einer Pause plädiert sein Kollege Enrico Boß. N. habe sich wegen
strafbarer Körperverletzung schuldig gemacht – seine Beifahrerin Olesya K.,
die als Nebenklägerin auftritt, erlitt verschiedene Verletzungen, als H.’s
Audi in N.’s Mercedes krachte – sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs.
„Die lebenslange Haftstrafe passt hier nicht“, sagt Boß. „Raser auf eine
Stufe mit Mördern zu stellen schießt über das Ziel hinaus.“
N.’s Verteidiger beantragen die Aufhebung der Untersuchungshaft.
Die Plädoyers sind beendet, die Angeklagten habe das letzte Wort. Zum
ersten Mal hört man sie selbst sprechen. „Ich wollte gern, was geschehen
ist, ungeschehen machen“, sagt Hamdi H. „Ich weiß, man kann das nicht
gutreden.“
Marvin N. betont, dass seine Einlassung von ihm stammt. „Ich möchte mich
persönlich bei dem Sohn des Getöteten und meiner Beifahrerin entschuldigen.
Ich bereue zutiefst.“
Die persönliche Entschuldigung der beiden geht ins Leere. Maximilian
Warshitsky ist nach der Pause nicht in den Gerichtssaal zurückgekehrt.
25 Mar 2019
## AUTOREN
Sabine Seifert
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