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# taz.de -- Internetknoten klagt wegen BND-Spitzelei: Abhören, nein danke
> Der Betreiber des Internetknotens DE-CIX will mit einer
> Verfassungsbeschwerde verhindern, dass der BND innerdeutsche
> Kommunikation abzapfen darf.
Bild: Liest mit: der Bundesnachrichtendienst
Berlin rtr | Der Betreiber des weltgrößten Internetknotens DE-CIX in
Frankfurt will mit einer Verfassungsbeschwerde verhindern, dass der
Bundesnachrichtendienst dort weiter auch rein innerdeutsche Kommunikation
abzapfen darf. Man habe Beschwerde beim obersten deutschen Gericht in
Karlsruhe eingereicht, erklärte das Management des Unternehmens am
Donnerstag.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine Klage der Firma wegen Verstoßes
gegen das Brief-, Post- und Fermeldegeheimnisses [1][im Mai abgewiesen].
DE-CIX wolle nun eine grundsätzliche rechtliche Klärung und damit
Rechtssicherheit für Bürger und Betreiber erreichen.
„Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden auch nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts weiterhin in der Pflicht, darauf hinzuwirken,
dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation
ausschließlich in rechtmäßiger, vom Gesetzgeber vorgesehener Weise
stattfindet“, erklärte DE-CIX-Aufsichtsratsmitglied Klaus Landefeld. „Dies
sehen wir derzeit weiterhin nicht als gewährleistet.“ Das Unternehmen
betreibt 14 Internetknoten in Europa, Nordamerika, Indien und dem nahen
Osten. DE-CIX in Frankfurt ist nach Angaben der Firma der weltweit führende
Internetknoten mit einem Rekorddatenverkehr von mehr als 6,4 Terabits pro
Sekunde.
[2][Die BND-Reform von 2016] erlaubt es dem Auslandsgeheimdienst in weit
größerem Umfang als in der Vergangenheit, im Rahmen der strategischen
Fernmeldeaufklärung Internetknoten in Deutschland anzuzapfen, um Emails und
Telefonate zwischen Ausländern im Ausland auszuforschen.
Oppositionspolitiker kritisieren jedoch seit langem, dass die Filter, die
eine Überwachung der Telekommunikation deutscher Bürger verhindern sollen,
unzuverlässig seien. Daher würden auch Emails und Telefonate von Deutschen,
deren Überwachung nicht zulässig ist, dem Dienst ins Netz gehen.
Der DE-CIX-Betreiber reichte bereits im September 2016 beim
Bundesverwaltungsgericht Leipzig Klage gegen die Bundesregierung ein. Das
Unternehmen bezweifelt, dass der Zugriff des BND auf den Internetknoten
rechtmäßig ist. Bis zur BND-Reform durfte der Dienst nach dem sogenannten
G10-Gesetz höchstens 20 Prozent der Datenströme einer Leitung überwachen.
12 Oct 2018
## LINKS
[1] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5509877
[2] /Bundestag-beschliesst-BND-Reform/!5350454
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