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# taz.de -- Initiative gegen Fracking und CO2-Endlager: Wasserschutz statt Schi…
> Eine Volksinitiative sammelt in Schleswig-Holstein mehr als 40.000
> Unterschriften für den Wasserschutz. Jurist*innen sehen das Anliegen
> skeptisch.
Bild: Viel Initiative im Norden: Ein Protestschild in der Nähe von Hattstedt
Neumünster taz | Grundwasser bewahren, Fracking verbieten – rund 42.000
Menschen in Schleswig-Holstein haben für dieses Anliegen auf den Listen der
„Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ unterschrieben. Normalerweise
reichen 20.000 Unterschriften aus, damit sich der Landtag mit einer
Volksinitiative befassen muss, doch in diesem Fall könnte es anders
ausgehen. Am Mittwoch berät der Innen- und Rechtsausschuss des Parlaments
darüber, ob das Anliegen überhaupt rechtlich zulässig ist. Der
wissenschaftliche Dienst des Landtages meint: nein. Die Initiative will
jedoch notfalls vor das Landesverfassungsgericht ziehen.
Zahlreiche Änderungen am Wasserschutzgesetz schlägt die Initiative vor, die
unter anderem von Patrick Breyer, ehemaliger Landtagsabgeordneter der
Piraten, und Reinhard Knof, Sprecher der „Bürgerinitiative gegen
CO2-Endlager und Fracking“, vertreten wird. Geht es nach ihnen und ihren
MitstreiterInnen, sollen zukünftig unter anderem Anträge auf Probebohrungen
öffentlich gemacht werden.
Bisher gilt Geheimhaltung zugunsten der Energieunternehmen, die sich
potenzielle Claims sichern wollen. Firmen sollen für alle Veränderungen und
Schäden zur Rechenschaft gezogen werden können, inklusive einer
Wiederherstellung des Zustandes vor einer Bohrung – was schwierig ist, wenn
der Untergrund durch hohen Druck aufgebrochen wurde (siehe Kasten). Die
Initiative möchte zudem ein „Verbot von Fracking“ als eigenen Paragrafen
ins Landeswasserschutzgesetz aufnehmen. Dabei soll dieses Verbot nicht nur
für die Gewinnung von Erdgas, sondern bereits für Probebohrungen gelten.
Der wissenschaftliche Dienst des Landtages sieht aber ein grundsätzliches
Problem: Der Gesetzentwurf, der durch die Volksinitiative ins Parlament
geschickt würde, sei „kompetenziell unzulässig“, heißt es im schönsten
Juristendeutsch. Gemeint ist, dass das Land in eine Aufgabe des Bundes
hineinregieren und damit seine Kompetenzen überschreiten würde, wenn es dem
Antrag folgt.
Denn auf Bundesebene ist das umstrittene Frackingverfahren zwar weitgehend
verboten – Testbohrungen sind aber in einigen Erprobungsgebieten zu
Forschungszwecken erlaubt. Vor allem steht die Regelung, die 2017 in Kraft
trat, unter Vorbehalt: 2021 stimmt der Bundestag erneut ab. Aktuell gibt es
laut Medienberichten deutschlandweit keine Anträge auf Fracking, aber falls
sich die Gesetzeslage ändert, mag das anders aussehen.
Die Entscheidung ist unsicher. Grüne und Linke wollen ein komplettes Verbot
der Technik, während SPD und CDU Unterschiede zwischen dem konventionellen
und dem unkonventionellen Fracking machen. Die FDP hat sich vor Kurzem auch
für unkonventionelles Fracking ausgesprochen, damit Deutschland seine
CO2-Ziele erreicht. Die AfD will Fracking weiter erproben.
Im Kieler Parlament will aktuell niemand die Technik. Allerdings ist
Schleswig-Holstein mehrfach mit Versuchen gescheitert, Fracking in den
eigenen Landesgrenzen dauerhaft zu verbieten. Auch zum Vorstoß der
Volksinitiative teilt das vom Grünen Jan Philipp Albrecht geführte
Unweltministerium bedauernd mit: „Das Land darf den vorgeschlagenen Weg
nicht gehen.“ Denn der Bund habe das Thema Fracking im
Bundes-Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Darauf mit Verboten im
Landeswassergesetz zu antworten, sei „nicht rechtskonform“.
Initiativen-Sprecher Patrick Breyer würde es auf einen Versuch ankommen
lassen: Aktuell verbiete kein Gerichtsurteil einem Bundesland, aus dem
Fracking auszusteigen. „Wir brauchen zum Schutz unseres Wassers diesen
Mut“, sagt er. „Sollen die Konzerne doch klagen.“
## Uneinige Landtagsfraktionen
Die Landtagsfraktionen sind vor der Sitzung, bei der es um die Zulässigkeit
der Initiative geht, noch uneinig. Claus Christian Claussen, innen- und
rechtspolitischer Sprecher der CDU im Landtag, erklärt auf taz-Anfrage kurz
und bündig: „Wir teilen die Bedenken der parlamentarischen Dienste.“ Vor
einer endgültigen Antwort wolle er aber die Beratung abwarten.
Kai Dolgner (SPD) meint dagegen: „Die Bedenken des wissenschaftlichen
Dienstes kann man haben, muss man aber nicht. Wir folgen der
Rechtsauffassung der Volksinitiative.“ Denn bei Bürgerbeteiligungen sollten
„die Rechtsfragen nicht restriktiv ausgelegt werden“, so Dolgner, der auch
inhaltlich das Anliegen der Volksinitiative unterstützt: „Der Schutz
unseres Wassers hat für uns oberste Priorität. Wir setzen uns schon seit
Jahren gegen das umweltschädliche Fracking ein.“ Er erwarte, dass die
Jamaika-Koalition zumindest die rechtlich unkritischen Teile des Antrags
übernehme.
Auch Lars Harms (SSW) erklärte vor der Sitzung, weil der wissenschaftliche
Dienst einen Punkt für unzulässig befunden habe, gebe es keinen Grund, die
Initiative pauschal abzulehnen. Schwerer tun sich die Grünen: „Die Ziele
der Initiative unterstützen wir völlig“, so Burkhard Peters. „Aber weil d…
Land seine Kompetenz überschreiten würde, sind uns juristisch die Hände
gebunden.“
24 Oct 2018
## AUTOREN
Esther Geißlinger
## TAGS
Fracking
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CO2
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