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# taz.de -- Ermittlungen gegen Dieter Romann: Bundespolizei-Chef ein Rechtsbrec…
> Dieter Romann flog in den Irak um einen mutmaßlichen Mörder nach
> Deutschland zu holen. Nun wird gegen ihn wegen Freiheitsberaubung
> ermittelt.
Bild: Nachspiel für eine juristisch heikle Mission: Dieter Romann
Berlin taz | Die Aktion war mehr als ungewöhnlich: Im Juni war
Bundespolizeichef Dieter Romann in den Nordirak geflogen, um den
mordverdächtigen Ali B. nach Deutschland zu holen. Der Iraker soll zuvor
die 14-jährige Susanna F. aus Mainz erstochen haben und war geflüchtet.
Romann brachte ihn persönlich zurück – und erregte damit schon damals
einiges Aufsehen.
Nun könnte die Mission auch ein juristisches Nachspiel für den obersten
Bundespolizisten haben: Am Donnerstag wurde bekannt, dass die
Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen Romann wegen des Verdachts der
Freiheitsberaubung ermittelt. Das Verfahren werde schon seit Längerem
geführt, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main
der taz. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. Das Ergebnis der
Ermittlungen ist offen.
Bereits nach der Aktion im Juni gab es Anzeigen gegen Romann, unter anderem
von einem Strafverteidiger. Ali B. soll im Mai Susanna F. vergewaltigt und
ermordet haben. Die Tat sorgte für große Schlagzeilen. Der Iraker setzte
sich in seine Heimat, die kurdische Region im Nordirak, ab. Kurdische
Sicherheitskräfte nahmen Ali B. dort schließlich fest und übergaben ihn am
Flughafen Erbil mehreren Bundespolizisten – darunter dem eigens angereisten
Chef Dieter Romann. Zusammen flogen sie in einer Lufthansa-Maschine zurück
nach Frankfurt/Main.
Schon kurz danach gingen mehrere Anzeigen gegen Romann ein, unter anderem
von einem Strafverteidiger. Was hatte Romann in Erbil zu suchen? Und wie
konnte Ali B. im Flieger landen, obwohl es kein offizielles
Auslieferungsersuchen des Auswärtigen Amtes an die irakische Regierung in
Bagdad gab? Die Bundesregierung deklarierte den Vorgang damals als
Abschiebung. Aber auch das Bundesinnenministerium lavierte: Erst wurde
behauptet, man habe von der Aktion erst nachträglich erfahren, dann wusste
man doch vorab Bescheid.
## „Niemand der Freiheit beraubt“
Romann selbst ließ sich am Donnerstag von seinem Sprecher verteidigen. „Ich
darf Ihnen versichern, dass der Präsident des Bundespolizeipräsidiums
niemanden der Freiheit beraubt hat“, beteuerte dieser. Es seien kurdische
Behörden gewesen, die Ali B. damals festgenommen und in das Flugzeug in
Erbil gebracht hätten. Die Bundespolizisten an Bord – darunter auch Romann
– hätten „ausschließlich ihre Aufgaben zum Schutz des Luftverkehrs und der
an Bord befindlichen Passagiere“ wahrgenommen, so der Sprecher.
Ob diese Version die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main überzeugt, wird man
sehen. Ali B. sitzt bis heute in Untersuchungshaft. Die Tötung von Susanna
F. soll er gegenüber Ermittlern eingeräumt haben.
27 Sep 2018
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Bundespolizei
Irak
Ermittlungen
Mord
Polizei
Schwerpunkt Rassismus
Verbrechen
Abschiebung
Hannover
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