# taz.de -- EuGH-Urteil zum Flüchtlingsschutz: Straftaten kein Ausschlussgrund | |
> Einem Asylbewerber, der eine „schwere Straftat“ begangen hat, darf nicht | |
> wegen der Höhe des Strafmaßes internationaler Schutz verweigert werden. | |
Bild: Die ungarische Asylpolitik Viktor Orbáns verstößt in bestimmten Fälle… | |
Brüssel/Luxemburg epd/dpa | [1][Das ungarische Asylrecht] verstößt nach | |
Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in bestimmten Fällen gegen | |
EU-Regeln. Ein Schutzsuchender kann nicht allein deshalb von subsidiärem | |
Schutz ausgeschlossen werden, weil er eine mit einer hohen Strafe belegte | |
Tat begangen hat. Vielmehr muss zunächst geklärt werden, ob das Vergehen | |
insgesamt gesehen eine schwere Straftat darstellt, wie aus einem am | |
Donnerstag in Luxemburg gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs | |
hervorgeht. Anlass war der Fall eines Afghanen in Ungarn. | |
Dem Mann wurde 2016 in Ungarn die Anerkennung von subsidiärem Schutz | |
verweigert. Grund war, dass er zuvor für eine Straftat verurteilt worden | |
war, die nach ungarischem Recht mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren | |
belegt war. Im anschließenden Rechtsstreit berief sich Ungarn auf das | |
einschlägige EU-Gesetz, das subsidiären Schutz bei „schweren Straftaten“ | |
ausschließt. | |
Allein das nationale Strafmaß belege aber noch keine „schwere Straftat“ im | |
Sinne des EU-Gesetzes, urteilte nun der EuGH. Vielmehr müssten die | |
nationalen Gerichte oder Behörden in einem solchen Fall „eine vollständige | |
Prüfung sämtlicher besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalls“ | |
vornehmen, um die Schwere der Tat und damit einen möglichen Ausschlussgrund | |
vom subsidiären Schutzstatus festzustellen. | |
Dass eine solche Prüfung auch bei der Frage, ob eine Person als Flüchtling | |
anerkannt wird, durchgeführt werden muss, hatte der EuGH bereits 2010 | |
entschieden. Das Mindeststrafmaß könne zwar eine besondere Bedeutung bei | |
der Beurteilung haben, aber nicht ausschließlich Grundlage der Entscheidung | |
sein. | |
13 Sep 2018 | |
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