| # taz.de -- EuGH-Urteil zum Flüchtlingsschutz: Straftaten kein Ausschlussgrund | |
| > Einem Asylbewerber, der eine „schwere Straftat“ begangen hat, darf nicht | |
| > wegen der Höhe des Strafmaßes internationaler Schutz verweigert werden. | |
| Bild: Die ungarische Asylpolitik Viktor Orbáns verstößt in bestimmten Fälle… | |
| Brüssel/Luxemburg epd/dpa | [1][Das ungarische Asylrecht] verstößt nach | |
| Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in bestimmten Fällen gegen | |
| EU-Regeln. Ein Schutzsuchender kann nicht allein deshalb von subsidiärem | |
| Schutz ausgeschlossen werden, weil er eine mit einer hohen Strafe belegte | |
| Tat begangen hat. Vielmehr muss zunächst geklärt werden, ob das Vergehen | |
| insgesamt gesehen eine schwere Straftat darstellt, wie aus einem am | |
| Donnerstag in Luxemburg gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs | |
| hervorgeht. Anlass war der Fall eines Afghanen in Ungarn. | |
| Dem Mann wurde 2016 in Ungarn die Anerkennung von subsidiärem Schutz | |
| verweigert. Grund war, dass er zuvor für eine Straftat verurteilt worden | |
| war, die nach ungarischem Recht mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren | |
| belegt war. Im anschließenden Rechtsstreit berief sich Ungarn auf das | |
| einschlägige EU-Gesetz, das subsidiären Schutz bei „schweren Straftaten“ | |
| ausschließt. | |
| Allein das nationale Strafmaß belege aber noch keine „schwere Straftat“ im | |
| Sinne des EU-Gesetzes, urteilte nun der EuGH. Vielmehr müssten die | |
| nationalen Gerichte oder Behörden in einem solchen Fall „eine vollständige | |
| Prüfung sämtlicher besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalls“ | |
| vornehmen, um die Schwere der Tat und damit einen möglichen Ausschlussgrund | |
| vom subsidiären Schutzstatus festzustellen. | |
| Dass eine solche Prüfung auch bei der Frage, ob eine Person als Flüchtling | |
| anerkannt wird, durchgeführt werden muss, hatte der EuGH bereits 2010 | |
| entschieden. Das Mindeststrafmaß könne zwar eine besondere Bedeutung bei | |
| der Beurteilung haben, aber nicht ausschließlich Grundlage der Entscheidung | |
| sein. | |
| 13 Sep 2018 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Fluechtlinge-in-Ungarn/!5527593 | |
| ## TAGS | |
| EuGH | |
| Asylpolitik | |
| Ungarn | |
| Viktor Orbán | |
| Viktor Orbán | |
| Jean-Claude Juncker | |
| Lesestück Meinung und Analyse | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Kommentar EU-Bericht zu Ungarn: Keiner weiß, wo die Eskalation endet | |
| Präsident Orbán zeigt sich uneinsichtig und sieht die Ehre Ungarns | |
| verletzt. Selbst in der ungarischen Opposition trägt sein Populismus | |
| Früchte. | |
| Jean-Claude Juncker zur Lage der EU: Ausbau der EU-Asylagentur | |
| Migration, Wahlmanipulation, Terrorpropaganda – die EU steht vor vielen | |
| Herausforderungen. Kommissionschef Juncker appelliert daher eindringlich an | |
| die Europäer. | |
| Debatte Flüchtlingspolitik: Dämonisierte Fremde | |
| Politik gegen Flüchtlinge ist ein politischer Renner. Was aber bleibt von | |
| unserer Gesellschaft, wenn immer mehr Gruppen als fremd markiert werden? |