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# taz.de -- Kolumne Flimmern und Rauschen: Ein paar Selbstverständlichkeiten
> Bei der Rollenverteilung von DemonstrantInnen, den Medien und der Polizei
> ist ein bisschen was durcheinander geraten.
Bild: Pressefreiheit und Deutschland gehören unter einen Hut – da haben die …
Wir unterbrechen unser Programm für eine wichtige Durchsage: In Sachsen ist
nicht alles braun. Allerdings ist es schon ein bisschen schade, wenn man
solche Selbstverständlichkeiten ausdrücklich belegen und erklären muss.
(Obwohl – wenn man dabei in den Genuss von Kraftklub, Feine Sahne
Fischfilet, den Hosen usw. kommt, hat das auch was.)
Zu diesen wieder erklärungsbedürftig gewordenen Selbstverständlichkeiten
gehörte zuletzt auch die Rollenverteilung von DemonstrantInnen,
MedienvertreterInnen und der Polizei. Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung
der [1][Vorkommnisse in Dresden vor zwei Wochen] ist das ZDF offenbar noch
nicht wirklich zufriedengestellt. Dresdens Polizeipräsident hatte in einer
sehr deutlichen öffentlichen Erklärung zwar sein Unverständnis über die
Behinderung der Arbeit des „Frontal 21“-Teams zu Protokoll gegeben.
Wer nun beim ZDF nachhakt, ob fürs Zweite die Sache damit erledigt sei,
bekommt allerdings unterschiedliche Antworten. Die genaue Untersuchung des
Vorfalls dauert jedenfalls bei der sächsischen Polizei noch an. Das ZDF hat
hier – leider ohne bislang größere Beachtung – nochmal auf die
Selbstverständlichkeiten hingewiesen. Diese sind übrigens, wir sind
schließlich in Deutschland, seit 1993 sehr konkret und verbindlich in einem
vom Presserat, den Verlegerverbänden, ARD, ZDF, den Privatsendern
mitgetragenen Beschluss der Innenministerkonferenz festgeschrieben.
## Verhaltensgrundsätze gelten seit 1993
In „Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von
Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien
Ausübung der Berichterstattung“ vom 23. November 1993 heißt es: „Es gehö…
zu den Informationsaufgaben der Medien, die Allgemeinheit über Ereignisse
von öffentlichem Interesse, u. a. Großveranstaltungen, Unglücksfälle,
Demonstrationen, gewalttätige Aktionen oder spektakuläre Kriminalfälle aus
unmittelbarer Kenntnis und Beobachtung der Vorgänge zu unterrichten. Die
Medien entscheiden in eigener Verantwortung, in welchem Umfang und in
welcher Form sie berichten.“
Was die Berichterstattung über polizeiliche Maßnahmen, auch während
Demonstrationen etc. angeht, ist festgelegt, dass das „Fotografieren und
Filmen polizeilicher Einsätze grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken“
unterliegt, „auch Filmen und Fotografieren mehrerer oder einzelner
Polizeibeamter ist bei Aufsehen erregenden Einsätzen im allgemeinen
zulässig“. Für gegen Medienvertreter gerichtete Maßnahmen dürfte das erst
recht gelten. Zumal in diesem Dokument auch ganz grundsätzlich nochmal
diese Selbstverständlichkeit festgehalten ist: „Die Polizei unterstützt bei
ihren Einsätzen, auch bei Geiselnahmen und Demonstrationen, die Medien bei
ihrer Informationsgewinnung.“
Daran hat sich auch zum 25. Geburtstag des Beschlusses nichts geändert –
und den Freistaat Sachsen gab es 1993 auch schon.
4 Sep 2018
## LINKS
[1] /Chronologie-einer-Polizeikontrolle/!5527861
## AUTOREN
Steffen Grimberg
## TAGS
ZDF
Dresden
Schwerpunkt Pressefreiheit
Fake News
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Kolumne Flimmern und Rauschen
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Rechtsextremismus
Polizei Sachsen
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