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# taz.de -- Mietzahlungen für Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter muss nacharbeiten
> Arbeitslose haben das Recht auf eine faire Frist für die Wohnungssuche,
> hat ein Gericht geurteilt. Das Jobcenter wollte einem Mann vorschnell das
> Geld kürzen.
Bild: Recht auf Faulheit: Nur einmal eine Frist ausrechnen reicht, fand das Job…
Celle dpa | Hartz-IV-Empfänger bekommen nach einem Gerichtsurteil auf der
Suche nach günstigerem Wohnraum Aufschub, wenn sie zwischenzeitlich
arbeiten. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat in einem
am Montag [1][veröffentlichten Urteil] einem Kläger aus Hannover Recht
gegeben, bei dem das Jobcenter nach einer sechsmonatigen Frist die
Mietkosten nicht mehr voll tragen wollte.
Da der Mann nach Ablauf der Frist eine neue Arbeit gefunden hatte, die nach
fünf Monaten gekündigt wurde, pochte er auf eine neue Frist.
Das Gericht räumte dem 51-Jährigen drei weitere Monate für die Suche nach
einer preiswerteren Wohnung oder das Finden eines Untermieters ein, wodurch
die Mietkosten sinken. Es wies damit das Jobcenter in seine Schranken, das
argumentiert hatte, die einmal gesetzte Frist sei abgelaufen und die
einmalige Aufforderung zur Suche nach einer preiswerteren Wohnung müsse
nicht wiederholt werden.
Dementgegen stellte das Gericht klar, dass ein Senken der Mietkosten nach
den Umständen des Einzelfalls auch tatsächlich möglich sein müsse. Da der
Kläger für einige Monate gearbeitet habe, habe er sich in dieser Zeit nicht
um eine günstigere Wohnung bemühen müssen. Nach der kurzfristigen Kündigung
sei ein weiterer zeitlicher Vorlauf nötig, um die Kosten durch Umzug oder
Untervermietung zu senken. (AZ: L 11 AS 561/18 B ER)
20 Aug 2018
## LINKS
[1] https://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilung…
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