# taz.de -- Umstrittener Waffenverkauf an Mexiko: Heckler & Koch hat es gewusst | |
> Wegen Waffenlieferungen in mexikanische Krisenregionen steht das | |
> Unternehmen unter Druck. Zu Recht, wie Vertragsdetails jetzt zeigen. | |
Bild: Zum Prozessauftakt in Stuttgart erinnern Demonstranten an die Ermordeten … | |
BERLIN taz | Die Angeklagten wollen von nichts gewusst haben: Seit Mai | |
stehen fünf ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch in Stuttgart vor | |
Gericht. Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass das Waffenunternehmen | |
ab 2006 Sturmgewehre in mexikanische Krisenregionen lieferte – ohne | |
ausreichende Genehmigung. Nicht unsere Schuld, behaupten sowohl der Konzern | |
als auch die Beschuldigten: Die Waffen habe man an die mexikanische | |
Zentralregierung geliefert. Wo sie am Ende landeten, [1][habe Heckler & | |
Koch nicht gewusst]. | |
Doch das stimmt offenbar nicht. „Report Mainz“ und der taz liegen jetzt die | |
Lieferverträge zwischen dem Unternehmen und dem mexikanischen | |
Verteidigungsministerium vor. Als Empfänger der Waffen sind in den | |
Dokumenten aus dem Jahr 2006 unter anderem die Bundesstaaten Chiapas und | |
Guerrero aufgeführt – zwei Staaten, in die Heckler & Koch mutmaßlich nicht | |
liefern durfte. | |
Hintergrund ist die Menschenrechtssituation in beiden Regionen. Polizisten | |
machen dort häufig gemeinsame Sache mit der Drogenmafia und gehen brutal | |
gegen die Bevölkerung vor. In Iguala im Staat Guerrero soll die Polizei | |
beispielsweise [2][an der Verschleppung und Ermordung von 43 Studenten | |
beteiligt gewesen sein]. | |
Die Bundesregierung hatte es wegen dieser Situation zunächst abgelehnt, die | |
Lieferung von Sturmgewehren nach Mexiko zu genehmigen. Laut Aussagen im | |
laufenden Prozess vor dem Landgericht Stuttgart hatte vor allem das | |
Auswärtige Amt Einwände. Die Regierung lenkte allerdings ein, nachdem | |
Heckler & Koch später eine neue Endverbleibserklärung der Mexikaner | |
vorgelegt hatte. | |
## Regierungsmitarbeiter gaben Tipps | |
In solchen Dokumenten versichert der Käufer, Waffen nur für bestimmte | |
Zwecke einzusetzen und nicht weiterzugeben; bei Rüstungsexporten sind sie | |
Standard. In der Erklärung für das Mexikogeschäft tauchte der umstrittene | |
Bundesstaat Guerrero zunächst noch als Empfänger auf. Wegen der Bedenken | |
der Bundesregierung – [3][laut Angeklagten sogar auf Rat deutscher | |
Regierungsbeamter] – bat Heckler & Koch die Mexikaner um eine neue Version. | |
Darin war Guerrero gestrichen. | |
Offenbar war das aber nur ein Trick, um den wahren Zielort zu verschleiern: | |
Im Vertrag blieb der Bundesstaat ja als Empfänger stehen. Im | |
Genehmigungsverfahren fiel das nicht auf, da sich das | |
Wirtschaftsministerium die Verträge nie vorlegen ließ. | |
Das war nicht die einzige Nachlässigkeit des Ministeriums: In die | |
abschließende Genehmigungsurkunde schrieben die Beamten nicht hinein, dass | |
die Waffen nicht in bestimmte Bundesstaaten gelangen dürfen. „Wir haben | |
nicht daran gedacht, wir dachten, es sei klar“, sagte einer von ihnen als | |
Zeuge in dem Prozess. Man sei davon ausgegangen, dass die Ausschlussliste | |
aus der Endverbleibserklärung auch gelte, wenn sie in der Genehmigung nicht | |
noch mal aufgeführt werde. | |
Die Verteidigung der Angeklagten sieht das anders. Sie könnte mit Verweis | |
darauf am Ende des Verfahrens auf Freispruch plädieren. | |
14 Aug 2018 | |
## LINKS | |
[1] https://www.rosalux.de/news/id/38953/heckler-koch-prozesstag-3-ueber-bedenk… | |
[2] /!5502021/ | |
[3] https://www.rosalux.de/news/id/38854/heckler-koch-prozesstag-2-nehmen-sie-d… | |
## AUTOREN | |
Tobias Schulze | |
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