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# taz.de -- Umstrittener Waffenverkauf an Mexiko: Heckler & Koch hat es gewusst
> Wegen Waffenlieferungen in mexikanische Krisenregionen steht das
> Unternehmen unter Druck. Zu Recht, wie Vertragsdetails jetzt zeigen.
Bild: Zum Prozessauftakt in Stuttgart erinnern Demonstranten an die Ermordeten …
Berlin taz | Die Angeklagten wollen von nichts gewusst haben: Seit Mai
stehen fünf ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch in Stuttgart vor
Gericht. Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass das Waffenunternehmen
ab 2006 Sturmgewehre in mexikanische Krisenregionen lieferte – ohne
ausreichende Genehmigung. Nicht unsere Schuld, behaupten sowohl der Konzern
als auch die Beschuldigten: Die Waffen habe man an die mexikanische
Zentralregierung geliefert. Wo sie am Ende landeten, [1][habe Heckler &
Koch nicht gewusst].
Doch das stimmt offenbar nicht. „Report Mainz“ und der taz liegen jetzt die
Lieferverträge zwischen dem Unternehmen und dem mexikanischen
Verteidigungsministerium vor. Als Empfänger der Waffen sind in den
Dokumenten aus dem Jahr 2006 unter anderem die Bundesstaaten Chiapas und
Guerrero aufgeführt – zwei Staaten, in die Heckler & Koch mutmaßlich nicht
liefern durfte.
Hintergrund ist die Menschenrechtssituation in beiden Regionen. Polizisten
machen dort häufig gemeinsame Sache mit der Drogenmafia und gehen brutal
gegen die Bevölkerung vor. In Iguala im Staat Guerrero soll die Polizei
beispielsweise [2][an der Verschleppung und Ermordung von 43 Studenten
beteiligt gewesen sein].
Die Bundesregierung hatte es wegen dieser Situation zunächst abgelehnt, die
Lieferung von Sturmgewehren nach Mexiko zu genehmigen. Laut Aussagen im
laufenden Prozess vor dem Landgericht Stuttgart hatte vor allem das
Auswärtige Amt Einwände. Die Regierung lenkte allerdings ein, nachdem
Heckler & Koch später eine neue Endverbleibserklärung der Mexikaner
vorgelegt hatte.
## Regierungsmitarbeiter gaben Tipps
In solchen Dokumenten versichert der Käufer, Waffen nur für bestimmte
Zwecke einzusetzen und nicht weiterzugeben; bei Rüstungsexporten sind sie
Standard. In der Erklärung für das Mexikogeschäft tauchte der umstrittene
Bundesstaat Guerrero zunächst noch als Empfänger auf. Wegen der Bedenken
der Bundesregierung – [3][laut Angeklagten sogar auf Rat deutscher
Regierungsbeamter] – bat Heckler & Koch die Mexikaner um eine neue Version.
Darin war Guerrero gestrichen.
Offenbar war das aber nur ein Trick, um den wahren Zielort zu verschleiern:
Im Vertrag blieb der Bundesstaat ja als Empfänger stehen. Im
Genehmigungsverfahren fiel das nicht auf, da sich das
Wirtschaftsministerium die Verträge nie vorlegen ließ.
Das war nicht die einzige Nachlässigkeit des Ministeriums: In die
abschließende Genehmigungsurkunde schrieben die Beamten nicht hinein, dass
die Waffen nicht in bestimmte Bundesstaaten gelangen dürfen. „Wir haben
nicht daran gedacht, wir dachten, es sei klar“, sagte einer von ihnen als
Zeuge in dem Prozess. Man sei davon ausgegangen, dass die Ausschlussliste
aus der Endverbleibserklärung auch gelte, wenn sie in der Genehmigung nicht
noch mal aufgeführt werde.
Die Verteidigung der Angeklagten sieht das anders. Sie könnte mit Verweis
darauf am Ende des Verfahrens auf Freispruch plädieren.
14 Aug 2018
## LINKS
[1] https://www.rosalux.de/news/id/38953/heckler-koch-prozesstag-3-ueber-bedenk…
[2] /!5502021/
[3] https://www.rosalux.de/news/id/38854/heckler-koch-prozesstag-2-nehmen-sie-d…
## AUTOREN
Tobias Schulze
## TAGS
Heckler und Koch
Mexiko
Prozess
Waffenhandel
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