# taz.de -- EuGH-Urteil zu Gentechnik: Ein Streitpunkt ist die Gen-Schere | |
> Gelten die bisherigen Gesetze auch für neue Verfahren zur | |
> Genmanipulation? Der Generalanwalt des EuGH sieht Spielraum für die | |
> einzelnen EU-Staaten. | |
Bild: Verbände fordern ein Moratorium für durch Mutagenese erzeugte herbizidt… | |
Karlsruhe taz | An diesem Mittwoch wird der Europäische Gerichtshof in | |
Luxemburg entscheiden, ob auch „neue Verfahren der Mutagenese“ unter das | |
strenge Gentechnikrecht fallen. Gemeint ist die Veränderung von | |
Pflanzengenen zum Beispiel [1][mit der Genschere CRISPR/Cas 9]. | |
In der Freisetzungsrichtlinie der EU von 2001 ist geregelt, dass „genetisch | |
veränderte Organismen“ (GVO) eine spezielle Zulassung auf Basis einer | |
Umweltverträglichkeitsprüfung benötigen. Zugelassene GVO-Pflanzen müssen im | |
Handel entsprechend gekennzeichnet und in jeder Phase ihrer Vermarktung | |
„rückverfolgbar“ sein. | |
Allerdings gilt die Richtlinie nicht für Pflanzen, die durch Mutagenese | |
entstanden sind. Von Mutagenese spricht man, wenn das Erbgut verändert | |
wird, ohne Fremd-DNA einzufügen. Gemeint sind zum Beispiel zufällige | |
Veränderungen in der Natur, aber auch konventionelle Verfahren der | |
Züchtung, bei denen die Mutationen durch Einsatz von Chemie oder | |
radioaktiver Strahlung herbeigeführt werden. Der EuGH muss nun entscheiden, | |
ob diese Mutagenese-Ausnahme auch für neue Verfahren wie das Genome Editing | |
gilt. | |
Der Fall, der den Richtern vorliegt, kommt aus Frankreich. Dort streitet | |
der linksalternative Bauernverband Confédération Paysanne gegen die | |
Mutagenese-Ausnahme, die sich auch im französischen Umweltgesetzbuch | |
findet. Dem Bauernverband haben sich acht französische Umweltverbände | |
angeschlossen, unter anderen Les Amis de la Terre France. Sie fordern ein | |
Moratorium für herbizidtolerante Pflanzensorten, die durch Mutagenese | |
erzeugt wurden. Die Mutagenese-Ausnahme verstoße gegen das Vorsorgeprinzip, | |
das in der französischen Verfassung verankert ist. | |
Genome Editing war 2001 noch nicht bekannt | |
Der damit befasste französische Conseil d’Etat, eine Art oberstes | |
Verwaltungsgericht, legte den Streit dem EuGH vor. Denn letztlich gehe das | |
französische Mutagenese-Ausnahme auf die EU-Richtlinie zurück. Deshalb | |
müsse vorab die EU-Richtlinie ausgelegt werden. | |
Wie am EuGH bei wichtigen Verfahren üblich, hat sich zunächst ein | |
unabhängiger Generalanwalt mit der Frage beschäftigt und einen | |
Lösungvorschlag erarbeitet. Im konkreten Fall ist der Tscheche Michal Bobek | |
zuständig. Er hat seinen „Schlussantrag“ bereits am 18. Januar vorgelegt. | |
Bobek kommt dabei zu drei grundlegenden Erkenntnissen: Erstens seien | |
Pflanzen, die durch Mutagenese entstanden sind, durchaus „genetisch | |
veränderte Oranismen“, denn sonst wäre die Mutagenese-Ausnahme in der | |
Richtlinie überflüssig. | |
Zweitens nimmt Bobek an, dass die Mutagenese-Ausnahme für alle Formen der | |
Mutagenese gelte, also auch für das neuartige Genome Editing, das 2001 noch | |
nicht bekannt war. Der Wortlaut der Richtlinie sei eindeutig. Auch das | |
Vorsorgeprinzip ermögliche keine Auslegung der Richtlinie gegen ihren | |
Wortlaut. | |
## Nationaler Gesetzgeber nicht durch EU-Richtlinie gebunden | |
Die dritte Annahme von Bobek ist die weitreichendste: Die | |
Mutagenese-Ausnahme in der EU-Richtlinie binde nicht den nationalen | |
Gesetzgeber. Die EU habe keine generelle Aussage über die Sicherheit der | |
Mutagenese machen wollen, sondern diese gar nicht regeln wollen. Deshalb | |
könnten auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten durchaus eigene strenge Regeln | |
hierfür eingeführt werden. | |
Falls der EuGH dieser Lösung folgt, könnte zum Beispiel der französische | |
Conseil d’État selbstständig prüfen, ob das französische | |
Mutagenese-Ausnahme mit dem Vorsorgeprinzip der französischen Verfassung | |
vereinbar ist. Der EuGH folgt überwiegend den Anträgen der Generalanwälte, | |
in hochpolitischen Fragen oft aber auch nicht. | |
Den Artikel zum Urteil finden Sie hier: [2][Neue Gentechnik vor dem EuGH: | |
Crispr-Cas unterliegt Auflagen] | |
25 Jul 2018 | |
## LINKS | |
[1] /Richter-entscheiden-ueber-Kennzeichnung/!5519732 | |
[2] /Neue-Gentechnik-vor-dem-EuGH/!5523461 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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