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# taz.de -- Kommentar Gentechnik-Urteil: Frohe Botschaft für Bio-Freunde
> Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil die Wahlfreiheit für
> Konsumenten gesichert. Vertreter der Forschung reagierten enttäuscht.
Bild: Vielfalt geht gut auch ohne Gentechnik
Auch die neuen Gentechverfahren sind Gentechnik und müssen auch so
reguliert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat damit ein
Grundsatzurteil gesprochen, dessen Ausmaß für die Zukunft der Gentechnik
noch gar nicht abgeschätzt werden kann. Mit [1][dem Urteil über Genscheren
wie etwa CRISP-Cas] hat der EuGH ein eindeutiges Statement für das
Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit abgegeben.
Dass künftig auch Mutagenese-Pflanzen, die [2][mit den neuen Methoden des
Genom Editing manipuliert wurden], den umfangreichen europäischen
Gentechnikregelungen unterliegen, ist ein klarer Sieg für den Naturschutz,
den Konsumentenschutz und auch für den biologischen Landbau.
Künftig darf mit diesen Pflanzen nur in einem gentechnischen
Sicherheitslabor gearbeitet werden, Freilandexperimente sind
genehmigungspflichtig. Bevor sie in den Handel kommen, als Saatgut oder als
verarbeitetes Produkt, muss eine Risikoabschätzung erfolgen. Nur dann darf
auch eine Genehmigung ausgesprochen werden.
Für konventionell wirtschaftende Landwirte und für Biobauern ist wichtig,
dass sie künftig darüber informiert werden müssen, wenn in ihrer
Nachbarschaft Pflanzen angebaut werden, die mit Methoden des Genom Editing
manipuliert wurden.
Die Wahlfreiheit ist gesichert
Hätte der EuGH anders entschieden, wäre es das Aus für so manchen
gentechfrei arbeitenden Betrieb gewesen. Denn eine Kontaminierung von
Feldern mit genmanipulierten Pollen hätte dann nicht mehr verhindert werden
können. Da auch keine Informationen über die konkrete Genveränderung
bekannt wären – noch nicht einmal bei den Behörden –, könnten diese auch
nicht nachgewiesen werden. Produkte mit gentechnisch veränderten
Inhaltsstoffen hätten dann sogar mit dem Label gentechnikfrei verkauft
werden dürfen. So aber ist die Wahlfreiheit gesichert: Verbraucher haben
auch weiterhin die Möglichkeit, gentechnikfreie Waren zu kaufen.
Mit Enttäuschung und Empörung reagieren Vertreter der Forschung und der
Pflanzenzüchter. Hatten sie doch gehofft, ihre neuen Gentechpflanzen auch
in den Supermärkten verkaufen zu können.
Bisher meiden Konsumenten – zumindest in Europa – Produkte, die als
Gentechware gekennzeichnet sind. Aufgrund mangelnder Nachfrage werden sie
von den Handelsketten erst gar nicht angeboten. Was jetzt mit den
zahlreichen CRISPR-Cas-Produkten wird, die in den Laboren weltweit in der
Entwicklung sind und zum Teil schon kurz vor der Vermarktung stehen, ist
offen: Erwartet worden war, dass sie demnächst wie eine Welle in die
Supermärkte schwappen. Dem hat der EuGH jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Überraschend an dem Urteil ist auch, dass künftig die EU-Staaten die Option
haben, auch die Pflanzen einem Zulassungsverfahren zu unterziehen, die mit
herkömmlichen Verfahren wie ionisierenden Strahlen oder Chemikalien
manipuliert wurden. Eigentlich unverständlich, dass das bisher noch nicht
geschehen ist.
25 Jul 2018
## LINKS
[1] /Neue-Gentechnik-vor-dem-EuGH/!5523461
[2] /!5523322
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
## TAGS
Schwerpunkt Gentechnik
CRISPR
EuGH
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Gen-Food
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