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# taz.de -- Kommentar Cannabis und Polizeidienst: Pflichtkiffen für Polizeianw…
> Ein Bewerber darf in Berlin nicht Polizist werden, weil er THC geraucht
> hat. Das ist doch einfach nur albern und unwürdig.
Bild: Kurz vor den Abschlussprüfungen beliefern Beamte die Polizeiakademie
Als der US-amerikanische Schriftsteller und Gonzo-Journalist Hunter S.
Thompson 1970 für das Amt des Sheriffs in Aspen, Colorado kandidierte,
sicherte er den WählerInnen zu, dass er im Dienst kein Meskalin konsumieren
würde. „Freak Power“ war das Motto der Zeit, die politische Relevanz jener
Kampagne unbestritten.
Mit seiner Wahlplattform, die sich auch gegen die damals beginnende
Gentrifizierung Aspens wandte, wurde Thompson knapp geschlagen. Das
politische Establishment aus Republikanern und Demokraten bündelte alle
Kräfte, um den prominenten Drogenfreund an der Übernahme des Sheriffsamts
zu hindern.
In Berlin braucht es fast 50 Jahre später nicht einmal ein offensives
Bekenntnis zum Konsum, um vom Polizeidienst ausgeschlossen zu werden. Eine
reguläre [1][Blutuntersuchung vor der Einstellung beweist die private
Nutzung von Cannabis] – und schwups ist es vorbei mit dem Traum von der
Karriere in Uniform.
Es lässt sich natürlich fragen, ob wir wirklich Ordnungshüter brauchen, die
nicht einmal wissen, wie viele Tage sie nach einem Joint warten sollten,
bis sie ihr Blut unter ein Mikroskop geben. Warum privater Alkoholkonsum
aber weniger einschränkend sein soll als ein bisschen THC, das bleibt, wie
so oft, unbeantwortet.
## Keine Waffen, dafür Dope
Gewiss, Schusswaffen sollten weder Betrunkene noch Bekiffte mit sich
führen. Aber auch hier lässt sich von Thompson, immerhin einem echten
Waffennarren, lernen. In seinem Wahlprogramm hieß es: „Der Sheriff sollte
in der Öffentlichkeit niemals bewaffnet sein. Jede Ausschreitung,
Schießerei und jedes Blutbad in der jüngeren Vergangenheit wurde von
schießgeilen Bullen in Angstzuständen ausgelöst.“
Unbewaffnete Beamte, warum nicht? Dazu ließe sich in einer Steigerungsform
der gelegentliche Genuss bestimmter Substanzen vielleicht nicht als
Hinderungsgrund, sondern eher als Voraussetzung für die Zulassung zum
Polizeidienst definieren. „Entspannt euch“ statt „Rührt euch“.
16 Jul 2018
## LINKS
[1] /Polizei-Berlin/!5517878
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
## TAGS
Polizei Berlin
Kiffen
Cannabis
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