# taz.de -- Polizei Berlin: Keine Kiffer im Streifendienst | |
> Die Polizei lehnt einen Bewerber ab, der Cannabis konsumiert hat. Das | |
> Verwaltungsgericht bestätigt das. Hanfverband: Ungerecht. | |
Bild: Besser abstinent am Steuer als Pappe weg und abgeschleppt | |
Kein Wunder, dass die Polizei Nachwuchsprobleme hat. Dass männliche | |
Bewerber von vornherein ausscheiden, wenn sie kleiner als 1,65 Meter sind, | |
mag man noch verstehen. Aber Menschen, die in ihrer Freizeit ab und an | |
Cannabis konsumieren? Wie am Montag bekannt wurde, hat das | |
Verwaltungsgericht Berlin eine entsprechende Entscheidung der | |
Polizeibehörde bestätigt, die einen Bewerber deshalb abgelehnt hatte. | |
Der 40-jährige Antragsteller hatte sich 2017 um seine Einstellung in den | |
mittleren Dienst der Polizei beworben. Bei einer Blutuntersuchung im | |
September 2017 wurde bei ihm ein höherer Wert des Cannabis-Abbauprodukts | |
THC-Carbonsäure gefunden. Deshalb lehnte die Polizeibehörde die Einstellung | |
ab. | |
Im März 2018 erneuerte der Mann seine Bewerbung. Dabei trug er vor, keine | |
Drogen mehr zu konsumieren. Wieder wurde er abgelehnt, diesmal sogar, ohne | |
dass sein Blut vorher untersucht wurde. Der Bewerber klagte gegen die | |
Ablehnung, das Verwaltungsgericht indes gab der Polizei recht. | |
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setze die umfassende Eignung | |
eines Bewerbers voraus, befand das Gericht. Die Polizei habe dabei „einen | |
weiten Einschätzungsspielraum“, heißt es in der Pressemitteilung des | |
Verwaltungsgerichts. Cannabiskonsum könne die Fahrtüchtigkeit | |
beeinträchtigen. Autofahren zähle aber zu den Aufgaben von | |
Polizeivollzugsbeamten. Deshalb sei ein Bewerber, der vor weniger als einem | |
Jahr Cannabis konsumiert habe, nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig. | |
Angesichts der festgestellten Blutwerte sei die Behauptung des | |
Antragstellers, kein Konsument zu sein, auch nicht glaubhaft. | |
## Feierabendbier wird toleriert | |
Der deutsche Hanfverband (DHV) findet die Entscheidung ungerecht. Nicht nur | |
aus grundsätzlichen Erwägungen, wie Geschäftsführer Florian Rister | |
erklärte: „Bewerber, die abends ein Bierchen trinken, werden von der | |
Polizeibehörde schließlich auch toleriert.“ Das habe auch für einen | |
Feierabendjoint zu gelten. | |
Aber sind Werte von 300 ng/ml THC-Carbonsäure, die der 40-Jährige bei der | |
Blutuntersuchung hatte, für einen Feierabendjoint nicht ein bisschen viel? | |
Rister sagt, der Wert lasse auf zwei bis drei Joints schließen. Aber deren | |
Konsum sei eine Woche bis drei Monate vor der Blutentnahme erfolgt. Der | |
Schluss, der Mann sei für den Polizeiberuf nicht geeignet, weil er | |
fahruntüchtig sei, lasse sich daraus nicht ziehen. | |
## Eine Woche nicht Auto fahren | |
Laut Straßenverkehrsordnung würde lediglich als fahruntüchtig gelten, wer | |
aktives THC im Blut habe. Aktives THC halte sich dort maximal zehn Tage. | |
Der Nachweis von aktivem THC führt laut Rister zum Entzug des | |
Führerscheins. Um sicherzugehen, so der Geschäftsführer des Hanfverbands, | |
sollten Kiffer nach dem Konsum von Cannabis eine Woche lang kein Auto | |
fahren. | |
Würden andere Branchen an Bewerber ähnliche Maßstäbe anlegen wie die | |
Polizei, ließen sich kaum noch Kraftfahrer finden, meint Rister. Er kenne | |
einige Polizisten, die gelegentlich Cannabis konsumierten. | |
Wenn jemand wegen Drogenkonsums im Dienst auffalle, habe das ein | |
Disziplinarverfahren zur Folge, erklärte Polizeisprecher Thomas Neuendorf | |
auf taz-Nachfrage. „Alkoholmissbrauch ist aber deutlich häufiger.“ | |
16 Jul 2018 | |
## AUTOREN | |
Plutonia Plarre | |
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