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# taz.de -- Verfassungsgericht befasst sich nicht: Trans* Mann gilt weiter als …
> Ein trans* Vater, der ein Kind geboren hat, gilt als Mutter. So entschied
> der Bundesgerichtshof, das Verfassungsgericht will sich nicht befassen.
Bild: Strukturelle Transfeindlichkeit schade dem Kindeswohl, kritisiert der Bun…
BERLIN taz | Das Bundesverfassungsgericht hat es ohne Begründung abgelehnt,
sich mit der Beschwerde eines Berliner trans* Vaters zu befassen. Dieser
wollte ein Urteil des Bundesgerichtshofs anfechten, nach dem er in der
[1][Geburtsurkunde seines Kindes als Mutter eingetragen ist, nicht als
Vater].
So hatte es das Standesamt gehandhabt. Der Mann war rechtlich dagegen
vorgegangen und scheiterte in allen Instanzen – vom Amtsgericht Schöneberg
über das Kammergericht Berlin und im Juli 2017 auch beim Bundesgerichtshof.
Der Bundesverband Trans* kritisiert die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts. Sprecher Sascha Rewald kritisiert, die Ablehnung
der Verfassungsbeschwerde sei „ein Ausdruck von struktureller
Transfeindlichkeit“. Er bemängelt zudem, dass von den vier mit dem Fall
befassten Instanzen keine direkt das Gespräch mit dem betroffenen Mann
gesucht habe.
Die aktuelle Situation von transgeschlechtlichen Eltern in Deutschland sei
bislang unzureichend geklärt. „Das setzt trans* Familien einer erhöhten
Gefahr von Diskriminierung aus.“ Rewald fordert, dass trans* Eltern in den
Geburtsurkunden ihrer Kinder geschlechtsneutral und mit ihrem aktuell
geführten Vornamen eingetragen werden. „Dies ist insbesondere auch im
Interesse der Kinder.“ Rewald kündigt an, den Fall nun vor den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.
25 Jun 2018
## LINKS
[1] /Urteil-zu-geschlechtlicher-Elterndefinition/!5450194
## AUTOREN
Malte Göbel
## TAGS
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Trans
Transgender
Eltern
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Justiz
Dritte Option
Sexualität
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