# taz.de -- LSVD über Personenstandsrecht: „‚Andere‘ suggeriert einen �… | |
> Lesben, Schwule und Trans* kritisieren den Gesetzentwurf des | |
> Innenministeriums zur „Dritten Option“. Markus Ulrich spricht von | |
> Fremdbestimmung. | |
Bild: Der Gesetzentwurf: Intergeschlechtliche Menschen sollen unter der Bezeich… | |
## taz am Wochenende: Herr Ulrich, Horst Seehofer will das Urteil des | |
Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Dritten Option im | |
Personenstandsrecht mit einem – in Ihren Augen unzureichenden – | |
Minimalgesetz umsetzen. Was bedeutet das für Betroffene? | |
Markus Ulrich: Bei dem Gesetzentwurf geht es um die rechtliche Anerkennung | |
von mehr als zwei Geschlechtern: Intergeschlechtliche Menschen sollen | |
demnach nach medizinischer Diagnose unter der Bezeichnung „andere“ | |
registriert werden. Dieses Verfahren ist jedoch diskriminierend, denn es | |
schließt transgeschlechtliche Menschen aus, die sich nicht als Frau | |
beziehungsweise Mann identifizieren. Das heißt die eigene Identität wird | |
nicht berücksichtigt. Auch die Bezeichnung „andere“ sehen LSVD und | |
Bundesvereinigung Trans* sehr kritisch und haben deswegen [1][einen offenen | |
Brief (PDF)] an den Bundesinnenminister verfasst. | |
Was ist problematisch an der Bezeichnung „andere“? | |
„Andere“ suggeriert, dass es Männer und Frauen und einen „Rest“ gibt. … | |
findet eine hierarchische Einordnung statt, die wir ablehnen. Die | |
gleichwertigen Begriffe „weiteres“ oder „divers“, die auch vom Justiz- … | |
Familienministerium empfohlen werden, beinhalten diese Wertung nicht. Wir | |
wünschen uns von Seite dieser Ministerien auch mehr Einflussnahme auf das | |
traditionell eher konservative Innenministerium. | |
Welche Problematiken sehen Sie generell durch medizinische Diagnosen in | |
diesem und vergleichbaren Fällen? | |
Die Medizin bleibt die Instanz, die über das Geschlecht von Menschen | |
entscheidet. Deren Beurteilung stellt jedoch eine Fremdbestimmung dar und | |
verletzt die Menschenrechte. Die Medizin ist verantwortlich für eine lange | |
Geschichte an Menschenrechtsverletzungen, da sie Inter- und | |
Transgeschlechtlichkeit als Krankheiten definiert und behandelt hat, | |
teilweise bis heute. Allein die eigene geschlechtliche Selbstidentifikation | |
sollte eine Rolle spielen und jeder der die Dritte Option nutzen möchte, | |
sollte dies tun können. | |
Welche Länder sind Vorbilder in der EU bezüglich ähnlicher Gesetze? | |
Vorreiter sind zum Beispiel Schweden, Dänemark und Malta. Menschen, denen | |
bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen wurde, das sie falsch oder | |
unzureichend benennt, haben die Möglichkeit in einem einfachen | |
Antragsverfahren den Geschlechtseintrag zu ändern und auf Basis von | |
Selbstbestimmung ihr eigentliches Geschlecht rechtlich anerkannt zu | |
bekommen. | |
Wie würde denn eine angemessene Umsetzung des Gesetztes nach Meinung des | |
LSVD und der Bundesvereinigung Trans* aussehen? | |
Die geforderte medizinische Diagnose der Intergeschlechtlichkeit greift zu | |
kurz. Der dritte Geschlechtsantrag muss allen, die das wollen, auf Antrag | |
offen stehen. Mit einer einfachen Antragslösung wie etwa in Dänemark und | |
Schweden besteht die Problematik, der Fremdbestimmung durch Gutachten und | |
Gerichte nicht. Auch kann im jetzigen Entwurf die Registrierung erst mit 14 | |
Jahren geändert werden, dass werden einige als zu spät empfinden. Per | |
Antrag bleibt die eigene Einordnung dagegen flexibel und kann auch wieder | |
geändert werden. Das Urteil des BVerfG ist historisch und sollte nicht | |
durch den jetzigen Gesetzesentwurf verwässert werden. | |
26 May 2018 | |
## LINKS | |
[1] https://www.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/TSG/2018-05-23_Seehofer.pdf | |
## AUTOREN | |
Johanna Kuegler | |
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