# taz.de -- Inhaftierung von Journalisten: Europäischer Gerichtshof rügt Tür… | |
> Mehmet Altan und Şahin Alpay saßen zu Unrecht in Untersuchungshaft. Das | |
> entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. | |
Bild: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg | |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag | |
erstmals die Türkei wegen Maßnahmen nach dem Putschversuch von 2016 | |
verurteilt. Die Inhaftierung der beiden Journalisten Mehmet Altan und | |
[1][Şahin Alpay] sei rechtswidrig gewesen. Der Straßburger Gerichtshof | |
stützte dabei zugleich das türkische Verfassungsgericht. | |
[2][Nach dem Putschversuch vom Juli 2016], für den die Türkei den in den | |
USA lebenden Prediger Fethullah Gülen verantwortlich macht, verloren | |
Zehntausende Bürger ihre Posten im Staatsdienst und landeten teilweise im | |
Gefängnis. Nach Angaben von Reporter ohne Grenzen wurden auch 150 | |
Journalisten inhaftiert. Der Staat warf ihnen jeweils Verbindungen zu | |
terroristischen Organisationen vor, wozu er auch die religiöse | |
Gülen-Bewegung rechnet. | |
Gegen diese Maßnahmen hatten sich Zehntausende Betroffene an den | |
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewandt. Der EGMR ist eine | |
Einrichtung des Europarats, dem 47 Staaten angehören (einschließlich der | |
Türkei, Russlands und der Schweiz). Er wacht über die Einhaltung der | |
Europäischen Menschenrechtskonvention. | |
## Ein erster Erfolg | |
Bisher waren alle Klagen abgelehnt worden, weil zunächst der türkische | |
Rechtsweg erschöpft werden müsse. Die Klagen der beiden Journalisten Mehmet | |
Altan und Şahin Alpay sind die ersten, über die der EGMR inhaltlich | |
entschied. | |
Altan war Ökonomieprofessor und Journalist. Im inzwischen geschlossenen | |
Fernsehsender Can Ecinsan TV hatte er eine politische Diskussionssendung. | |
Alpay schrieb für die konservative regierungskritische Zeitung Zaman, die | |
der Gülen-Bewegung nahestand. Sie war einst die auflagenstärkste Zeitung | |
der Türkei, wurde aber 2016 geschlossen, 47 ehemalige Mitarbeiter wurden | |
verhaftet. Alpay wurde vorgeworfen, er sei Mitglied der als | |
Terrororganisation eingestuften Gülen-Organisation (Fetö). | |
Am 11. Januar hatte das türkische Verfassungsgericht die Freilassung der | |
beiden Journalisten angeordnet. Doch das zuständige Strafgericht in | |
Istanbul ignorierte die Anordnung und ließ beide weiter in | |
Untersuchungshaft. | |
Auf diese Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts aus dem Januar | |
nahm der EGMR nun mehrfach in Bezug. So bestätigte der EGMR die Auffassung | |
der türkischen Richter, dass die Meinungsfreiheit der beiden Journalisten | |
durch die Untersuchungshaft verletzt worden war. Die Äußerung von Kritik an | |
der Regierung sollte nicht zu gravierenden strafrechtlichen Vorwürfen | |
führen. | |
Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass die Türkei auch das Recht der | |
Journalisten auf Freiheit verletzt habe, weil sie nach dem Spruch des | |
türkischen Verfassungsgerichts nicht sofort freigelassen worden waren. | |
Die Straßburger Richter sprachen Altan und Alpay eine Entschädigung von | |
jeweils 21.500 Euro zu. Im Fall von Alpay verlangten die Straßburger | |
Richter in ihrem Urteil die sofortige Freilassung. Alpay war auf erneute | |
Anordnung des türkischen Verfassungsgerichts allerdings schon Ende voriger | |
Woche aus der Haft entlassen worden. Er darf das Land aber nicht verlassen. | |
Das Strafverfahren gegen ihn läuft weiter. | |
Dagegen wurde Ahmet Altan im Februar bereits zu lebenslanger Haft | |
verurteilt – wegen des Versuchs, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen. | |
In seinem Fall verlangte der EGMR nicht die Freilassung. Er muss gegen die | |
strafrechtliche Verurteilung erneut den türkischen Rechtsweg beschreiten. | |
Die EGMR-Richter bestätigten heute ihre bisherige Linie, dass türkische | |
Staatsbürger nicht direkt nach Straßburg gehen können, sondern erst alle | |
Rechtsmittel in der Türkei ausschöpfen müssen. Hierzu gehöre auch die | |
Anrufung des türkischen Verfassungsgerichts. Es sei allerdings bedenklich, | |
wenn einfache Strafgerichte die Anordnungen des türkischen | |
Verfassungsgerichts einfach ignorieren. Der EGMR werde daher die weitere | |
Entwicklung genau beobachten. | |
In Straßburg sind noch zahlreiche Beschwerden gegen die Türkei von | |
Journalisten anhängig – auch die des kürzlich freigelassenen | |
Welt-Journalisten und früheren taz-Redakteurs Deniz Yücel. | |
20 Mar 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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