# taz.de -- Beschlusspaket des Bundesrats: Familiennachzug bleibt begrenzt | |
> Der Bundesrat stimmt der Aussetzung des Familiennachzugs zu. Er | |
> beschließt Gesetzentwürfe zu Cyberkriminalität, Waffenkontrollen und | |
> Gaffern. | |
Bild: Eine Syrerin arbeitet in Mannheim an einem Kunstprojekt mit. Ob ihre Fami… | |
BERLIN dpa/afp | Der Bundesrat beschloss am Freitag eine ganze Reihe von | |
Gesetzentwürfen und stimmte der Aussetzung des Familiennachzugs zu. Er | |
bleibt für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bis Ende Juli | |
ausgesetzt. Ab 1. August soll es für diese Gruppe nur in sehr begrenztem | |
Umfang möglich sein, enge Angehörige nach Deutschland nachzuholen. | |
Schleswig-Holstein hatte dafür plädiert, das Vorhaben vorerst zu stoppen | |
und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Das | |
Land konnte für diesen Vorstoß aber nicht die nötige Mehrheit erreichen – | |
obwohl auch aus anderen Bundesländern Kritik an der Regelung kam. | |
Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte dürfen seit März 2016 keine | |
Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den | |
Anspruch darauf damals angesichts sehr hoher Flüchtlingszahlen für zwei | |
Jahre ausgesetzt: bis Mitte März 2018. Nun bleibt den Betroffenen dies auch | |
für viereinhalb weitere Monate komplett verwehrt. Unter ihnen sind | |
besonders viele Syrer. | |
Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen vorab auf den | |
[1][Kompromiss zum Familiennachzug] verständigt, um kurz vor Ablauf der | |
Frist Mitte März eine Übergangsregelung auf den Weg zu bringen. Ab 1. | |
August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1.000 Familienangehörigen pro | |
Monat der Nachzug wieder erlaubt werden, also maximal 12.000 pro Jahr. Wie | |
genau sie ausgewählt werden, ist unklar. Zusätzlich sollen Härtefälle | |
berücksichtigt werden. Außerdem haben die Bundesländer auch in Zukunft die | |
Möglichkeit, aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen. | |
Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbände verurteilen die | |
Beschränkung des Familiennachzugs seit langem und reagierten enttäuscht auf | |
die Bundesratsentscheidung. Sie halten die Regelung für unbarmherzig, | |
familienfeindlich und unvereinbar mit Grundrechten. | |
## Neuer Straftatbestand „digitaler Hausfriedensbruch“ | |
Die Länderkammer beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf, mit dem der neue | |
Straftatbestand „digitaler Hausfriedensbruch“ eingeführt werden soll. Mit | |
der Vorschrift soll der unerlaubte Zugriff auf fremde Computer, | |
Smartphones, Webcams und Navigationssysteme mit einem Freiheitsentzug von | |
bis zu zehn Jahren geahndet werden. | |
Die bestehenden Strafvorschriften sind nach Ansicht der Länderkammer nicht | |
geeignet, die modernen Erscheinungsformen der Kriminalität in der digitalen | |
Welt zu erfassen. So würden derzeit nur Daten geschützt, nicht aber | |
IT-Systeme selbst. Gegen die massenhaften unbemerkten Infiltrationen durch | |
Botnetze und Schadsoftware und das Ausspähen von Daten durch international | |
agierende Cyber-Kriminelle könnten sich selbst aufmerksamste Nutzer nicht | |
wehren. Bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen | |
Systeme in Deutschland seien mit Schadsoftware verseucht, heißt es in dem | |
Gesetzentwurf. | |
Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat dafür sorgen, dass | |
Extremisten künftig nicht mehr so leicht an Waffen kommen. Ein am Freitag | |
von der Länderkammer beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass die | |
zuständigen Behörden vor der Erteilung eines Waffenscheins Auskünfte von | |
Verfassungsschutzbehörden einholen dürfen. Dies sei insbesondere dann | |
sinnvoll, wenn der Antragsteller polizeilich noch nicht in Erscheinung | |
getreten ist, aber die Verfassungsschützer schon Erkenntnisse über ihn | |
haben. | |
Bislang prüfen die Waffenbehörden lediglich das Bundeszentralregister, das | |
zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der | |
örtlichen Polizeidienststellen. Die Ermittlungen gegen den rechtsextremen | |
NSU hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein | |
erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt, hieß es zur | |
Begründung des Gesetzentwurfes. Zudem hatten gewaltbereite „Reichsbürger“ | |
für Aufsehen gesorgt, die über legale Waffenarsenale verfügen. | |
## Beschlüsse zu Gaffern und Schweinepest | |
Die Länder wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von | |
Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschreckung unter | |
Strafe stellen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden | |
Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen auch | |
Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe | |
geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon | |
der Versuch, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken, soll | |
künftig strafbar sein. | |
Der Bundesrat stimmte außerdem stärkeren Schutzvorkehrungen gegen eine | |
Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland mit einigen | |
Änderungen zu. Um im Fall eines Ausbruchs der Tierseuche schnell reagieren | |
zu können, werden damit EU-Vorschriften etwa zur Desinfektion von | |
Viehtransportern national umgesetzt. | |
2 Mar 2018 | |
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