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# taz.de -- Beschlusspaket des Bundesrats: Familiennachzug bleibt begrenzt
> Der Bundesrat stimmt der Aussetzung des Familiennachzugs zu. Er
> beschließt Gesetzentwürfe zu Cyberkriminalität, Waffenkontrollen und
> Gaffern.
Bild: Eine Syrerin arbeitet in Mannheim an einem Kunstprojekt mit. Ob ihre Fami…
Berlin dpa/afp | Der Bundesrat beschloss am Freitag eine ganze Reihe von
Gesetzentwürfen und stimmte der Aussetzung des Familiennachzugs zu. Er
bleibt für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bis Ende Juli
ausgesetzt. Ab 1. August soll es für diese Gruppe nur in sehr begrenztem
Umfang möglich sein, enge Angehörige nach Deutschland nachzuholen.
Schleswig-Holstein hatte dafür plädiert, das Vorhaben vorerst zu stoppen
und den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Das
Land konnte für diesen Vorstoß aber nicht die nötige Mehrheit erreichen –
obwohl auch aus anderen Bundesländern Kritik an der Regelung kam.
Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte dürfen seit März 2016 keine
Angehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den
Anspruch darauf damals angesichts sehr hoher Flüchtlingszahlen für zwei
Jahre ausgesetzt: bis Mitte März 2018. Nun bleibt den Betroffenen dies auch
für viereinhalb weitere Monate komplett verwehrt. Unter ihnen sind
besonders viele Syrer.
Union und SPD hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen vorab auf den
[1][Kompromiss zum Familiennachzug] verständigt, um kurz vor Ablauf der
Frist Mitte März eine Übergangsregelung auf den Weg zu bringen. Ab 1.
August soll einer begrenzten Zahl von bis zu 1.000 Familienangehörigen pro
Monat der Nachzug wieder erlaubt werden, also maximal 12.000 pro Jahr. Wie
genau sie ausgewählt werden, ist unklar. Zusätzlich sollen Härtefälle
berücksichtigt werden. Außerdem haben die Bundesländer auch in Zukunft die
Möglichkeit, aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufzunehmen.
Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbände verurteilen die
Beschränkung des Familiennachzugs seit langem und reagierten enttäuscht auf
die Bundesratsentscheidung. Sie halten die Regelung für unbarmherzig,
familienfeindlich und unvereinbar mit Grundrechten.
## Neuer Straftatbestand „digitaler Hausfriedensbruch“
Die Länderkammer beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf, mit dem der neue
Straftatbestand „digitaler Hausfriedensbruch“ eingeführt werden soll. Mit
der Vorschrift soll der unerlaubte Zugriff auf fremde Computer,
Smartphones, Webcams und Navigationssysteme mit einem Freiheitsentzug von
bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Die bestehenden Strafvorschriften sind nach Ansicht der Länderkammer nicht
geeignet, die modernen Erscheinungsformen der Kriminalität in der digitalen
Welt zu erfassen. So würden derzeit nur Daten geschützt, nicht aber
IT-Systeme selbst. Gegen die massenhaften unbemerkten Infiltrationen durch
Botnetze und Schadsoftware und das Ausspähen von Daten durch international
agierende Cyber-Kriminelle könnten sich selbst aufmerksamste Nutzer nicht
wehren. Bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen
Systeme in Deutschland seien mit Schadsoftware verseucht, heißt es in dem
Gesetzentwurf.
Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat dafür sorgen, dass
Extremisten künftig nicht mehr so leicht an Waffen kommen. Ein am Freitag
von der Länderkammer beschlossener Gesetzentwurf sieht vor, dass die
zuständigen Behörden vor der Erteilung eines Waffenscheins Auskünfte von
Verfassungsschutzbehörden einholen dürfen. Dies sei insbesondere dann
sinnvoll, wenn der Antragsteller polizeilich noch nicht in Erscheinung
getreten ist, aber die Verfassungsschützer schon Erkenntnisse über ihn
haben.
Bislang prüfen die Waffenbehörden lediglich das Bundeszentralregister, das
zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der
örtlichen Polizeidienststellen. Die Ermittlungen gegen den rechtsextremen
NSU hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein
erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt, hieß es zur
Begründung des Gesetzentwurfes. Zudem hatten gewaltbereite „Reichsbürger“
für Aufsehen gesorgt, die über legale Waffenarsenale verfügen.
## Beschlüsse zu Gaffern und Schweinepest
Die Länder wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von
Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschreckung unter
Strafe stellen. Der Bundesrat beschloss am Freitag, einen entsprechenden
Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen auch
Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe
geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon
der Versuch, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken, soll
künftig strafbar sein.
Der Bundesrat stimmte außerdem stärkeren Schutzvorkehrungen gegen eine
Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland mit einigen
Änderungen zu. Um im Fall eines Ausbruchs der Tierseuche schnell reagieren
zu können, werden damit EU-Vorschriften etwa zur Desinfektion von
Viehtransportern national umgesetzt.
2 Mar 2018
## LINKS
[1] /Kolumne-Minority-Report/!5479554
## TAGS
Bundesrat
Familiennachzug
Cyberkriminalität
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