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# taz.de -- Informationen zu Abtreibungen: CDU plädiert für Paragrafen 219a
> SPD, Linke, Grüne und FDP wollen Informationen zu
> Schwangerschaftsabbrüchen legalisieren. Die CDU sieht jedoch keinen
> Änderungsbedarf.
Bild: Die CDU-Generalsekretärin versteht die Aufregung nicht und will den § 2…
Berlin taz | „Ich bin deutlich über hundert Kilometer für die Abtreibung
gefahren.“ Die junge Frau, die das berichtet, hat in einer Beratungsstelle
des katholischen Trägers Donum Vitae auch auf Nachfrage keine Adressen von
Ärzt*innen bekommen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Weil sie
anonym bleiben möchte, steht ihr Name nicht in diesem Artikel.
Die Beratungsstelle habe ihr gesagt, sie solle beim Arzt fragen. Auch der
habe ihr keine Antwort gegeben. Am Ende habe sie gegoogelt – und nur die
Adresse der Gießener Ärztin Kristina Hänel im Netz gefunden. „Inzwischen
weiß ich, dass es auch näher an meinem Wohnort einen Arzt gegeben hätte“,
sagt die Frau. „Aber das hat mir niemand gesagt, als ich diese Information
brauchte.“
Von einem Informationsdefizit könne keine Rede sein, heißt es derweil in
einem Schreiben, das CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer
gerade an alle Mandats- und Funktionsträger ihrer Partei verschickt hat.
Frauen werde in der Pflichtberatung mitgeteilt, wo der Eingriff vorgenommen
werden könne.
Tatsächlich [1][zeigt eine aktuelle Recherche der taz], dass auch die
Beratungsstellen über keinen lückenlosen Überblick verfügen. „Die
Beratungsstellen bemühen sich um die Informationen, doch das ist sehr
aufwendig“, sagt Regine Wlassitschau vom Pro-Familia-Bundesverband. „Wenn
unsere Beratungsstellen über Adressen verfügen, geben sie diese wohl auch
heraus“, sagt Rita Waschbüch, Vorsitzende des katholischen Trägers Donum
Vitae. Die Recherche nach Ärzt*innen, die Abtreibungen machen, sei aber
nicht Teil des gesetzlichen Beratungsauftrags.
## Änderung wahrscheinlich
Nicht zuletzt Paragraf 219a, das Verbot der „Werbung“ für Abtreibungen,
mache es Beratungsstellen schwer, an diese Information zu kommen, sagt Ulle
Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. „Nicht
nur ungewollt Schwangere haben ein Informationsdefizit, sondern
offensichtlich auch die Union, die vor dieser Realität die Augen
verschließt.“
Dass der Paragraf 219a in seiner jetzigen Form nicht bestehen bleibt, wird
immer wahrscheinlicher. Das hat die Union inzwischen offenbar akzeptiert –
wenn auch unter lautem Gemurre. Der Paragraf verbietet nicht nur Werbung,
sondern auch, wenn eine Ärztin oder ein Arzt lediglich öffentlich darüber
informiert, Abtreibungen durchzuführen. Die Ärztin Kristina Hänel wurde
deswegen im November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Auf
ihrer Webseite steht, dass sie Schwangerschaftsabbrüche macht. Hänel hat
Berufung eingelegt. SPD, Linke und Grüne fordern eine Streichung des
Paragrafen, die FDP will ihn modifizieren.
„Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine Unterstützung geben“,
heißt es in Kramp-Karrenbauers Schreiben. Anders sieht das beim
Koalitionspartner SPD aus. Bereits im Dezember hatte die Fraktion
einstimmig einen Gesetzentwurf zur Streichung beschlossen, ihn dann aber
aus Rücksicht auf die Union nicht eingebracht. So wurde Ende Februar im
Bundestag ausschließlich über die Anträge von Grünen, FDP und Linken
diskutiert.
Vergangenen Freitag hatte die SPD ihren Antrag dann doch eingebracht – in
Absprache mit der Union und noch vor der Unterzeichnung des
Koalitionsvertrags. In einem Gespräch mit Andrea Nahles gab Volker Kauder
dem Anliegen der SPD nach. Jetzt könne man auf der Basis von vier
Fraktionsentwürfen und unabhängig von der künftigen Regierungskonstellation
in das weitere Verfahren gehen, erklärte Eva Högl, stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der SPD.
Derzeit diskutieren SPD, Grüne, Linke und FDP, wie ein gemeinsamer Antrag
aussehen könnte. Ein Kompromiss scheint gar nicht so unwahrscheinlich. Die
FDP schlägt vor, nur noch grob anstößige Werbung oder solche für strafbare
Abtreibungen verbieten. Grüne und Linke wiederum beharren darauf, dass der
Paragraf nichts im Strafrecht zu suchen habe. Falls die Fraktionen sich
einigen können, den Vorschlag der FDP als Ordnungswidrigkeit statt als
Straftat einzuführen, stünde einer Mehrheit nichts mehr im Wege.
9 Mar 2018
## LINKS
[1] /Immer-weniger-Aerztinnen/!5487589
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
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