Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Abschaffung des Paragrafen 219a: Alle schauen auf die FDP
> Der Bundestag überlegt, die Strafen für ÄrztInnen, die über Abtreibungen
> informieren, abzuschaffen. Das Zünglein an der Waage ist die FDP.
Bild: Für die SPD ist klar: Paragraf 219a muss gestrichen werden. Die FDP ist …
Zum ersten Mal diskutiert der Bundestag am 22. Februar über die Abschaffung
des Paragrafen 219a, der das Werben für den Abbruch von Schwangerschaften
verbietet. Ob es eine Mehrheit für die Abschaffung gibt, hängt momentan vor
allem an der FDP: Während SPD, Grüne und Linksfraktion eine Aufhebung des
Werbeverbots wollen und sich Union und AfD dagegen ausgesprochen haben, ist
die FDP noch nicht entschieden – für eine Abschaffung bräuchte es aber die
Stimmen der Fraktion.
Um ihre Position zu klären, lädt die Fraktion deshalb für den 19. Februar,
drei Tage vor der Lesung im Bundestag, zu einem Fachgespräch ein. Doch
bereits im Vorfeld gibt es Kritik. UnterstützerInnen der Gießener Ärztin
Kristina Hänel, die im November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro
verurteilt worden war, weil sie auf ihrer Webseite publik gemacht hatte,
dass sie Abtreibungen durchführt, befürchten, dass das Gespräch einseitig
verläuft. Die Gästeliste schließe die Position der BefürworterInnen einer
Abschaffung aus, die FDP habe nur ExpertInnen eingeladen, die entweder die
Beibehaltung des Paragrafen oder lediglich einen Kompromiss befürworteten.
Sprechen sollen der Arzt Friedrich Stapf, Katharina Jestaedt vom
Katholischen Büro der Deutschen Bischofskonferenz und die Juristin Elisa
Hoven von der Uni Köln. Während Hoven für eine Kompromisslösung eintritt
und Jestaedt wohl für die Erhaltung des Paragrafen, ist die Position von
Stapf umstritten. „Wir haben ihn als jemanden eingeladen, der die Position
der Abschaffung vertreten soll“, sagte der stellvertretende Fraktionschef
der FDP, Stephan Thomae, der taz.
Die ÄrztInnen aus dem UnterstützerInnen-Kreis jedoch, die mit Stapf in
Kontakt sind, befürchten, dass der Arzt für den Kompromiss plädieren und
deshalb die Position der KritikerInnen nicht gehört wird. „Wir halten es
für Ihre Pflicht und Verantwortung, bei einer Anhörung Vertreter*innen der
verschiedenen Standpunkte zu Wort kommen zu lassen“, heißt es in einem
Brief, den die Initiative am Freitag an Thomae geschrieben hat. „Deshalb
fordern wir Sie auf, zu der Anhörung auch Ärzt*innen einzuladen, die für
die Abschaffung des Paragrafen 219a einstehen.“
## SPD will gegen die Union stimmen
Ob es für die FDP in Betracht kommt, die Besetzung des Fachgesprächs zu
erweitern, werde Anfang der Woche entschieden, sagte Thomae. Wie sich die
FDP bei der ersten Debatte im Bundestag positionieren wird, will die
Fraktion einen Tag nach dem Fachgespräch beraten.
Auch Abgeordnete der FDP, unter anderem aus Hessen, haben sich schon für
eine Streichung ausgesprochen. „Vielleicht gibt es eine Fraktionsmeinung,
vielleicht gibt es keine“, sagte Thomae. Falls es keine gebe, bestehe immer
noch die Möglichkeit, Gruppenanträge einzubringen und nicht per
Fraktionszwang, sondern nach Gewissen zu entscheiden.
Auch Eva Högl, stellvertretende Fraktionschefin der SPD, sagte, bei der
Frage gehe es um eine Gewissensentscheidung. Diese Deklarierung als
Gewissensentscheidung ermöglicht es der SPD überhaupt erst, bei einer
Abstimmung Position gegen den eigenen Koalitionspartner zu beziehen. „Das
ist keine Frage, die in der Koalition zu entscheiden ist“, sagte Högl. Dass
das Thema nicht im gerade verhandelten Koalitionsvertrag auftauche, sei
insofern geplant gewesen. Interfraktionelle Gespräche gebe es bereits seit
einigen Wochen. „Die Position der SPD ist ganz klar: Abschaffung von 219a“,
sagte Högl.
Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und Vize der Linksfraktion,
befürchtet hingegen, dass es keine interfraktionelle Initiative zur
Streichung mehr geben werde. „Die FDP arbeitet nach meinen Informationen
eher an einem Gesetzentwurf, der den 219a ändert und nicht streicht“, sagte
sie. Zwar werde die Linkspartei auch mitgehen, wenn letztlich nur eine
Reform möglich sein sollte und zumindest die Kriminalisierung von ÄrztInnen
beendet würde. Sie hoffe aber dennoch sehr auf eine Streichung. „Weil
Schwangerschaftsabbrüche schlicht nichts im Strafgesetzbuch zu suchen
haben.“
Update 12.02., 17 Uhr: Wie die FDP-Fraktion mitteilte, lädt sie, wie von
der UnterstützerInnen-Initiative vorgeschlagen, eine weitere Expertin zu
ihrem Fachgespräch ein. Die Berliner Ärztin Christiane Tennhardt, die die
Position der KritikerInnen des Paragraphen 219a vertritt, wird bei der
Anhörung ebenfalls sprechen.
12 Feb 2018
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
FDP
Schwerpunkt Abtreibung
SPD
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Paragraf 219a
Kristina Hänel
Kristina Hänel
Schwerpunkt Abtreibung
Lesestück Meinung und Analyse
Schwerpunkt Paragraf 219a
Lesestück Recherche und Reportage
## ARTIKEL ZUM THEMA
Umstrittener Paragraf 219a: Ändern oder abschaffen?
Der Bundestag diskutiert zum ersten Mal über die Streichung des Paragrafen
§219a, der Werbung für Abtreibungen verbietet.
Weitere Anzeigen wegen Paragraf 219a: Verstoß: Solidarität
Weil sich Ärzt*innen mit ihrer Kollegin Kristina Hänel solidarisierten,
wurden sie von einem Abtreibungsgegner angezeigt.
Debatte um den Paragrafen 219a: Neue Ermittlungen gegen Ärzt*innen
Nach einer Solidaritätsbekundung in der taz für das Recht auf Information
über Abtreibungen wurden mehrere Mediziner*innen angezeigt.
Debatte um Abschaffung von §219a: Vier zu eins
Abgeordnete verschiedener Fraktionen diskutieren, was mit dem Werbeverbot
für Abtreibungen passieren soll. Auch die Union nimmt am Gespräch teil.
Juristin über Abtreibungsparagraf 219a: „Eine verfassungswidrige Norm“
Paragraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibung. Doch das Gesetz
verstößt gegen mehrere Grundrechte, sagt die Juristin Ulrike Lembke.
Abschaffung von §219a: Ein Paragraf aus Absurdistan
Der §219a verbietet nicht nur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, sondern
auch Infos. Grüne, SPD, Linke und FDP wollen das ändern.
Linkenpolitikerin über Abtreibungen: „Das war Teil meiner Politisierung“
Schwangerschaftsabbrüche haben im Strafrecht nichts verloren, sagt Cornelia
Möhring. In einem ersten Schritt sollte der Paragraf 219a gestrichen
werden.
„Werbung“ für Abtreibungen: Notfalls durch alle Instanzen
AbtreibungsgegnerInnen verklagen eine Ärztin. Sie führt
Schwangerschaftsabbrüche durch und das steht auf ihrer Webseite.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.