# taz.de -- Gewalttätige Rituale bei der Bundeswehr: Soldaten zu recht entlass… | |
> Wegen schockierender „Folterrituale“ wurden vier Bundeswehrsoldaten | |
> entlassen. Nun stellt ein Gericht fest: Ihre Teilnahme war schweres | |
> Fehlverhalten. | |
Bild: „Abstoßend und widerwärtig“: in der „Staufer-Kaserne“ soll es g… | |
Mannheim dpa | Die Entlassung von Bundeswehr-Soldaten wegen ihrer Teilnahme | |
an demütigenden Aufnahmeritualen in Pfullendorf war nach Ansicht des | |
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) rechtens. Jeder „Spaß“ ende | |
dort, wo er die Würde, die Ehre und/oder die körperliche Unversehrtheit | |
eines Kameraden verletze, hieß es am Freitag in der Begründung des VGH in | |
Mannheim. | |
Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale würden die generelle | |
Gefahr des Ausartens in sich tragen. Das Gericht wies damit [1][die Anträge | |
von drei Soldaten zurück], gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts | |
Sigmaringen in Berufung zu gehen. Die Fälle sind somit rechtskräftig | |
abgeschlossen. | |
Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Staufer-Kaserne die Öffentlichkeit | |
schockiert. Es ging um angebliche sexuell-sadistische Praktiken – die | |
Justiz bestätigte diese Vorwürfe nicht – und um quälerische Rituale. | |
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Vorgänge als | |
„abstoßend und widerwärtig“ bezeichnet. | |
Wegen der quälerischen Aufnahmerituale waren vier Soldaten Anfang 2017 aus | |
der Truppe ausgeschlossen worden – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht | |
Sigmaringen entschied. Gegen dieses Urteil hatten die Betroffenen beim VGH | |
die Zulassung auf Berufung beantragt. Ein vierter gefeuerter Soldat hatte | |
seinen Antrag zurückgenommen. | |
Die Beteiligung an „Folterritualen“ erweise sich als schwerwiegendes | |
Fehlverhalten, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichtshofs. Das | |
Verwaltungsgericht habe zutreffend dargelegt, dass die Behandlung des | |
„Täuflings“ und des „Gefangenen“ an Folterszenen erinnere. Diese Szenen | |
seien darauf gerichtet, die Opfer auch in ihrer Ehre und Würde zu | |
verletzen. | |
Ob diese Rituale im Einverständnis aller Beteiligten durchgeführt worden | |
seien und auch alle Beteiligten diese Behandlung als Spaß angesehen hätten, | |
sei rechtlich unerheblich. Folterrituale seien objektiv geeignet, den | |
militärischen Zusammenhalt im Sinne eines gegenseitigen Vertrauens zu | |
gefährden, urteilte der VGH. | |
9 Feb 2018 | |
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