# taz.de -- Keine Strafe für Waffen von rechter Seite: Revolver als Geburtstag… | |
> Ein Arzt hatte über die rechte Seite „Migrantenschreck“ Waffen bestellt. | |
> Das Verfahren wurde nun eingestellt, weil er sie nur aus Spaß gekauft | |
> haben soll. | |
Bild: Waffenscheinpflichtig? Ach, egal! (Symbolbild) | |
Berlin taz | Auf der Geburtstagsfeier mit waffenscheinpflichtigen | |
Gummigeschossen auf Töpfe schießen? Kein Problem. Zumindest kein großes, | |
wenn es nach dem Amtsgericht Bautzen geht. Das Gericht hat am Mittwoch ein | |
Verfahren gegen einen 66-jährigen Arzt aus Wehrsdorf in der Oberlausitz | |
gegen Geldauflage eingestellt, der seinen eigenen Angaben zufolge als | |
Partygag unerlaubt zwei Waffen aus Ungarn einführte. | |
Der 66-Jährige hatte die Waffen auf der [1][inzwischen geschlossenen | |
rechten Hetzseite „Migrantenschreck“] erworben. [2][Der Sächsischen Zeitung | |
zufolge] handelte es sich um zwei Revolver des Modells „Antifaschreck“, die | |
insgesamt 1.170 Euro kosteten. In deren Verkaufsbeschreibung der Revolver | |
stand unter anderem: „Werden Sie öffentlich in den Dreck gezogen, weil Ihre | |
Meinung nicht systemkonform genug ist? Lassen Sie sich derlei Frechheiten | |
nicht länger bieten!“ | |
Die Waffen sind waffenscheinpflichtig, weil sie mit Heißgas betrieben | |
werden, erklärt der Pressesprecher des Amtsgerichts Bautzen, Markus | |
Kadenbach, gegenüber der taz. Der Angeklagte sei zwar Mitglied in einem | |
Schützenverein und dementsprechend berechtigt, Waffen zu besitzen. Dazu | |
zählten aber nur Sportwaffen und nicht die von ihm im Internet erworbenen. | |
Da es sich um eine Bestellung aus dem Ausland handelte, war zudem die | |
Einfuhr der Waffen erlaubnispflichtig. Der Arzt hatte eine solche Erlaubnis | |
nicht. Das sei in dem Fall „das schwerer wiegende Delikt“, auf das | |
eigentlich eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe liege, so | |
Kadenbach. | |
Das Amtsgericht sah in dem Verstoß aber nur einen minderschweren Fall, da | |
der Angeklagte die Waffen für seine Geburtstagsfeier erworben hatte und | |
„bislang unbescholten“ sei. Einen fremdenfeindlichen Hintergrund hielt das | |
Gericht für ausgeschlossen, und zwar auch deshalb, weil der 66-Jährige | |
„glaubhaft beteuert“ habe, dass er Ende der 1980er Jahre Entwicklungsdienst | |
in einem Krankenhaus in Managua, Nicaragua, geleistet habe, sagt Kadenbach. | |
Die Waffen habe der Angeklagte bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens | |
herausgegeben. Kadenbach spricht von „makellosem Verhalten“, weil der | |
Verdacht zunächst nur wegen einer Waffe bestand und der 66-Jährige von sich | |
aus offenbarte, eine zweite Waffe bestellt und an eine Bekannte | |
weitergegeben zu haben. Er trug dann dazu bei, dass auch diese zweite Waffe | |
durch die Polizei schnell sichergestellt werden konnte. | |
Das Amtsgericht schenkte den Erklärungen des Angeklagten offenbar Glauben | |
und verzichtete auf die Mindeststrafe. Mit einer Geldauflage in Höhe von | |
5.000 Euro an die [3][„Gesellschaft Bürger & Polizei e.V.“] wird das | |
Verfahren nun eingestellt. | |
12 Jan 2018 | |
## LINKS | |
[1] https://motherboard.vice.com/de/article/yp3a5g/die-waffenschmiede-hinter-de… | |
[2] https://www.sz-online.de/sachsen/teurer-party-gag-marke-migrantenschreck-38… | |
[3] http://www.netzwerk-brueckenbau.de/site/ | |
## AUTOREN | |
Belinda Grasnick | |
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