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# taz.de -- Ausbau der bestehenden Anlage: Abschiebeknast am Flughafen geplant
> Der bisherige Ausreisegewahrsam in Fuhlsbüttel soll in eine echte
> Abschiebehaftanstalt umgewandelt werden. Aus der Einrichtung waren
> mehrfach Leute ausgebüxt.
Bild: Soll „baulich ertüchtigt“ werden: Der Ausreisegewahrsam am Hamburger…
HAMBURG taz | Zweieinhalb Meter hohe Zäune mit fünf Linien Stacheldraht
scheinen dem rot-grünen Senat zur Durchsetzung seiner Abschiebungspolitik
nicht auszureichen. Das sogenannte Ausreisegewahrsam am
Helmut-Schmidt-Flughafen in Fuhlsbüttel wird gegenwärtig hochgerüstet.
Die vom Einwohner-Zentralamt Hamburg betriebene Einrichtung soll, wie es
in einem vom Senat kürzlich eingereichten Gesetzesentwurf heißt, „baulich
ertüchtigt“ werden, um fortan den Vollzug von Abschiebungshaft bis zu sechs
Wochen zu ermöglichen.
Den Entwurf soll die Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung Ende des Monats
beschließen. Damit wäre das gesicherte Gelände am Flughafen der erste Ort
in Hamburg, an dem eine Abschiebungshaft für Asylbewerberinnen und
-bewerber möglich ist.
Bisher ist Hamburg auf Anstalten in anderen Bundesländern ausgewichen. Die
juristische Grenze von maximal zehn Tagen Gewahrsam kann so auf bis zu 42
Tage Haft erhöht werden. Außerdem soll es für Abschiebehäftlinge in Zukunft
schwieriger werden auszubrechen. Aus dem Abschiebegewahrsam entkamen im
ersten Jahr sechs Inhaftierte. Wegen einer Flucht musste im vergangenen
November sogar der Flughafen für eine Stunde gesperrt werden.
Der Hamburger Abschiebegewahrsam, wie er heute besteht, ist bundesweit
einzigartig. Stets hat die Innenbehörde betont, dass es sich hierbei nicht
um ein Gefängnis handelt. Florian Käckenmester, Pressesprecher des
Einwohner-Zentralamts, bleibt dabei, auch mit der Abschiebehaftanstalt kein
Gefängnis betreiben zu wollen. Laut Käckenmester werden „weiterhin nicht
die Standards einer Justizvollzugsanstalt erfüllt“.
Im Zuge der Umbauten würden lediglich die Zäune erhöht und die Fenster
verstärkt – aber auch neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die Insassen
geschaffen. In der Anstalt gibt es einen Spielplatz sowie freien Zugang zum
Internet und zum Fernsehen. Wieviel Geld er für die verbesserte
Ausbruchssicherheit ausgeben will, teilte der Senat auf Anfrage nicht mit.
Der Ausreisegewahrsam, 2015 als Instrument des „Rückführungsmanagements“
von der Bundesregierung beschlossen, gilt unter Kritikern als
Freiheitsentzug mit humanem Antlitz. „Gewahrsam mag freundlicher klingen
als Haft, ist aber auf jeden Fall Gefängnis, vollzogen von einer
staatlichen Einrichtung, die Menschen der Freiheit beraubt“, sagt der
Hannoveraner Rechtsanwalt Peter Fahlbusch.
Er ist spezialisiert auf Ausländerrecht und in zahlreichen Ausweisungs- und
Abschiebehaftverfahren tätig. Fahlbusch kennt die sprachlichen
Verharmlosungen der Abschiebepolitik nur zu gut: „Im Prinzip“, sagt
Fahlbusch, „wird hier das Bild eines normalen Lebens minus Freiheit
suggeriert.“ Er fragt sich, ob Vertreter der Innenbehörde weiterhin
behaupten würden, dass es sich beim Ausreisegewahrsam nicht um ein
Gefängnis handele, wenn sie ein paar Tage dort verbringen müssten.
Auch aus anderen Gründen wurde die Einrichtung in der Vergangenheit bereits
stark kritisiert. Die jährlichen Kosten für den Betrieb des
Ausreisegewahrsams stellten sich in der Antwort auf eine kleine Anfrage
Bürgerschaftsabgeordneten Christiane Schneider (Die Linke) an den Senat als
doppelt so hoch heraus wie vorab kalkuliert. Die Bürgerschaftsabgeordnete
hält den Ausreisegewahrsam daher für ein „ebenso fragwürdiges wie teures
Prestigeprojekt“, wie sie der taz sagte.
23 Jan 2018
## AUTOREN
Leif Gütschow
## TAGS
Abschiebehaft
Asylsuchende
Abschiebung
Abschiebung Minderjähriger
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Abschiebehaft
Schwerpunkt Flucht
Abschiebung
Hamburg
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