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# taz.de -- Entscheidung zur Minisolaranlage: Guerillastrom ist jetzt legal
> Sonnenstrom vom heimischen Balkon darf nun offiziell ins Haushaltsnetz.
> Nur MieterInnen, die Module anbringen wollen, müssen fragen.
Bild: „Die Sonne deiner Tapferkeit hat dich fast umgebracht“, heißt es üb…
Die „Guerilla-Photovoltaik“ bekommt den Segen der Ingenieure. Gemeint sind
damit Minisolaranlagen, die ihren Strom einfach über die Steckdose ins
Netz einspeisen. Bislang agierten sie abseits der technischen Normen und
damit in einem juristischen Graubereich.
Jetzt haben der Verband der Elektrotechnik und die Deutsche Kommission
Elektrotechnik entschieden, dass der Strom direkt ins Hausnetz fließen
darf. Separate Leitungen müssen nicht verlegt werden. „Das ist ein längst
überfälliger Durchbruch für die Solarenergie in deutschen Städten“, sagt
Sönke Tangermann, Vorstand des Ökostromers Greenpeace Energy. Die Einigung
mache „den Weg frei für die massenhafte Nutzung solcher kleinen
PV-Anlagen“. Mieter könnten diese von nun an „problemlos auf ihrem Balkon
anschließen“ und damit eigenen Solarstrom ernten.
In einigen Ländern wie der Schweiz, in Portugal und Österreich werden die
Stecker-Solargeräte schon länger unkompliziert genutzt; in der Branche
spricht man von rund 200.000 Geräten, die europaweit im Einsatz seien. Für
Deutschland sind es rund 20.000 Exemplare.
An zwei weiteren Regelwerken wird noch gearbeitet. Bis Februar wird geklärt
sein, wie die Stecker der Geräte aufgebaut sein müssen. Die gewöhnlichen
Haussteckdosen mit Schutzkontakt werden wohl weiterhin nutzbar sein.
Allerdings dürfte die Norm wohl für die Einspeisestecker noch eine
mechanische Schutzvorrichtung verlangen. Damit die Geräte entsprechend
sicher sind, wollen die Ingenieursverbände außerdem auch noch eine
Produktnorm für die Geräte erlassen.
## Die Bürokratie
Damit ist dann technisch wirklich alles geklärt. Hinfällig werden dürfte
damit auch eine Klage von Greenpeace Energy. Der Energieversorger geht
nämlich gerade in einer Art Musterprozess juristisch gegen die Firma
Stromnetz Hamburg vor, die sich mit Verweis auf die fehlenden Normen noch
weigert, solche Module in ihrem Netz zuzulassen. Der Netzbetreiber hat
allerdings bereits signalisiert, bei Klärung der technischen Regeln keine
Einwände mehr gegen die Kleinmodule geltend zu machen.
Unterdessen bleibt noch fraglich, ob nach den Technikern auch die
Bürokratie zu pragmatischen Regeln findet. Denn rein formal muss aktuell
jedes Modul, selbst wenn es nur 150 Watt liefert, beim örtlichen
Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden – ähnlich einem
Großkraftwerk. Strom verbrauchende Geräte selbst mit zehnfacher Leistung –
etwa ein Wasserkocher – dürfen dagegen völlig zu Recht ohne individuelle
Anmeldung betrieben werden dürfen.
Schwierigkeiten könnten weiterhin auch Mieter bekommen: Wer Module an der
Balkonbrüstung anbringen will, muss das mit seinem Vermieter oder sogar mit
der Eigentümergemeinschaft abstimmen. So dürfte es dann doch noch manche
Diskussion geben – ehe die Kühlschränke im Land in großem Stil mit selbst
erzeugtem, billigem Solarstrom laufen werden.
5 Dec 2017
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Photovoltaik
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Kühlschrank.
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