| # taz.de -- Entscheidung zur Minisolaranlage: Guerillastrom ist jetzt legal | |
| > Sonnenstrom vom heimischen Balkon darf nun offiziell ins Haushaltsnetz. | |
| > Nur MieterInnen, die Module anbringen wollen, müssen fragen. | |
| Bild: „Die Sonne deiner Tapferkeit hat dich fast umgebracht“, heißt es üb… | |
| Die „Guerilla-Photovoltaik“ bekommt den Segen der Ingenieure. Gemeint sind | |
| damit Minisolaranlagen, die ihren Strom einfach über die Steckdose ins | |
| Netz einspeisen. Bislang agierten sie abseits der technischen Normen und | |
| damit in einem juristischen Graubereich. | |
| Jetzt haben der Verband der Elektrotechnik und die Deutsche Kommission | |
| Elektrotechnik entschieden, dass der Strom direkt ins Hausnetz fließen | |
| darf. Separate Leitungen müssen nicht verlegt werden. „Das ist ein längst | |
| überfälliger Durchbruch für die Solarenergie in deutschen Städten“, sagt | |
| Sönke Tangermann, Vorstand des Ökostromers Greenpeace Energy. Die Einigung | |
| mache „den Weg frei für die massenhafte Nutzung solcher kleinen | |
| PV-Anlagen“. Mieter könnten diese von nun an „problemlos auf ihrem Balkon | |
| anschließen“ und damit eigenen Solarstrom ernten. | |
| In einigen Ländern wie der Schweiz, in Portugal und Österreich werden die | |
| Stecker-Solargeräte schon länger unkompliziert genutzt; in der Branche | |
| spricht man von rund 200.000 Geräten, die europaweit im Einsatz seien. Für | |
| Deutschland sind es rund 20.000 Exemplare. | |
| An zwei weiteren Regelwerken wird noch gearbeitet. Bis Februar wird geklärt | |
| sein, wie die Stecker der Geräte aufgebaut sein müssen. Die gewöhnlichen | |
| Haussteckdosen mit Schutzkontakt werden wohl weiterhin nutzbar sein. | |
| Allerdings dürfte die Norm wohl für die Einspeisestecker noch eine | |
| mechanische Schutzvorrichtung verlangen. Damit die Geräte entsprechend | |
| sicher sind, wollen die Ingenieursverbände außerdem auch noch eine | |
| Produktnorm für die Geräte erlassen. | |
| ## Die Bürokratie | |
| Damit ist dann technisch wirklich alles geklärt. Hinfällig werden dürfte | |
| damit auch eine Klage von Greenpeace Energy. Der Energieversorger geht | |
| nämlich gerade in einer Art Musterprozess juristisch gegen die Firma | |
| Stromnetz Hamburg vor, die sich mit Verweis auf die fehlenden Normen noch | |
| weigert, solche Module in ihrem Netz zuzulassen. Der Netzbetreiber hat | |
| allerdings bereits signalisiert, bei Klärung der technischen Regeln keine | |
| Einwände mehr gegen die Kleinmodule geltend zu machen. | |
| Unterdessen bleibt noch fraglich, ob nach den Technikern auch die | |
| Bürokratie zu pragmatischen Regeln findet. Denn rein formal muss aktuell | |
| jedes Modul, selbst wenn es nur 150 Watt liefert, beim örtlichen | |
| Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden – ähnlich einem | |
| Großkraftwerk. Strom verbrauchende Geräte selbst mit zehnfacher Leistung – | |
| etwa ein Wasserkocher – dürfen dagegen völlig zu Recht ohne individuelle | |
| Anmeldung betrieben werden dürfen. | |
| Schwierigkeiten könnten weiterhin auch Mieter bekommen: Wer Module an der | |
| Balkonbrüstung anbringen will, muss das mit seinem Vermieter oder sogar mit | |
| der Eigentümergemeinschaft abstimmen. So dürfte es dann doch noch manche | |
| Diskussion geben – ehe die Kühlschränke im Land in großem Stil mit selbst | |
| erzeugtem, billigem Solarstrom laufen werden. | |
| 5 Dec 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Bernward Janzing | |
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