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# taz.de -- Werben für Schwangerschaftsabbruch: Worauf wartet ihr noch?
> Nach dem Urteil gegen eine Ärztin ist eine Mehrheit im Bundestag gegen
> Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Ihn abzuschaffen wäre jetzt möglich.
Bild: Würde sich über die Abschaffung des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch fr…
Berlin taz | Zwölf Wochen hat eine Frau in Deutschland, um eine
Schwangerschaft straffrei abzubrechen. Zwölf Wochen wären auch ein guter
Zeitrahmen, [1][um den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch abzuschaffen]. Der
Paragraf verbietet das „Werben für den Abbruch einer Schwangerschaft“.
Politisch wäre es sinnvoll, diesen Paragrafen so bald wie möglich auf die
Tagesordnung zu setzen – und zwar durchaus noch vor einer
Regierungsbildung.
Ein aktueller Anlass hat dafür gesorgt, dass inzwischen gleich zwei
Gesetzentwürfe das Aus dieses Paragrafen fordern: Am vergangenen Freitag
wurde die Ärztin Kristina Hänel vor dem Gießener Amtsgericht [2][zu einer
Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt], weil im Leistungsspektrum auf ihrer
Webseite das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ steht. Die Linksfraktion hatte
ihren Entwurf bereits vor dem Prozess vorgelegt, nun kündigte auch die
SPD-Abgeordnete Eva Högl einen entsprechenden Vorstoß an.
Sie verstehe das Urteil als Auftrag an die Politik, sagte auch die
Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws, die zum Prozess nach Gießen gefahren war,
der taz: „Die Politik muss hier für gesetzliche Klarheit sorgen.“ Auch die
FDP-Fraktion erklärte, der Paragraf sei „nicht mehr zeitgemäß und sollte
geändert werden“.
Könnten SPD, Grüne, Linke und FDP sich also auf eine gemeinsame Forderung
einigen und käme ein solcher Gesetzentwurf vor der Bildung einer neuen
Regierung zur Abstimmung, wäre eine Mehrheit durchaus machbar; denn keine
Fraktion wäre qua Koalition an die Union gebunden. Ein gemeinsames
Abstimmen könnte also im besten Fall 369 Ja-Stimmen auf sich vereinen –
gegen 338 von Union und AfD. Man sei zugunsten eines interfraktionellen
Gesetzentwurfes bereit, den eigenen zurückzuziehen, sagte die
Linkenpolitikerin Cornelia Möhring der taz. „Uns geht es nicht um die
Lorbeeren, sondern darum, dass der Paragraf wegkommt.“
Und selbst in der Union könnte die Haltung differenzierter ausfallen, als
das Thema erwarten lässt. So hält Elisabeth Winkelmeier-Becker,
rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, ein Werbeverbot zwar generell für
richtig; man könne „aber sicherlich darüber streiten, ob schon die
sachliche Information auf der Homepage eines Arztes den Tatbestand
erfüllt“.
Klar ist: Das Thema ist längst über feministische Kreise hinausgewachsen.
Am Tag nach dem Prozess forderten etwa die Delegierten der
Landesärztekammer Hessen den Gesetzgeber ohne Gegenstimme auf, den
Paragrafen 219a „so zu überarbeiten, dass eine sachgerechte Information
nicht mehr unter Strafe gestellt wird“. Der Deutsche Ärztinnenbund fordert
gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund die Abschaffung des
Straftatbestandes.
Fehlt also nur noch der politische Mut. Wie der aussehen könnte? Zwölf
Wochen ab jetzt – weg mit Paragraf 219a StGB bis zum 11. Februar 2018.
27 Nov 2017
## LINKS
[1] /Wir-machen-Schwangerschaftsabbrueche/!5465347
[2] /Geldstrafe-wegen-Abtreibungswerbung/!5466133
## AUTOREN
Dinah Riese
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Kristina Hänel
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Lesestück Recherche und Reportage
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