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# taz.de -- Trotz Angst vor Übergriffen auf Vieh: Naturschützer stoppen Wolfa…
> Weil die Grüne Liga Widerspruch eingelegt hat, verzichtet Sachsen
> vorläufig darauf, eines der Raubtiere aus wirtschaftlichen Gründen zu
> töten.
Bild: Frisst auch gern Schafsfleisch: junger Wolf
Berlin taz | Das Landratsamt Bautzen hat die deutschlandweit erste
Erlaubnis außer Vollzug gesetzt, einen Wolf aus Angst vor Übergriffen auf
Vieh zu töten. Das schreibt die Behörde dem Verwaltungsgericht Dresden in
einem Fax vom Freitag, das der taz vorliegt. Eine Sprecherin des Gerichts
bestätigte die Angaben.
Das Amt wolle nun warten, bis das Gericht über einen Eilantrag der
Umweltorganisation Grüne Liga gegen seine Abschussgenehmigung entscheidet.
Damit sei in einigen Wochen zu rechnen, sagte Andreas Lukas, Anwalt des
Verbands. Das Landratsamt war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu
erreichen.
Die Wölfe sind im Jahr 2000 dauerhaft nach Deutschland zurückgekehrt.
Seitdem wächst der Bestand der nun streng geschützten Art. Auch die Zahl
der von Wölfen gerissenen Nutztiere steigt. Viele Bauern sehen dadurch die
vergleichsweise tier- und naturfreundliche Viehhaltung auf der Weide
gefährdet. Zudem nehmen Sorgen zu, dass Wölfe Menschen gefährden könnten.
Das sächsische Umweltministerium stimmte der Bautzener Abschuss-Genehmigung
am 27. Oktober zu, weil das „Rosenthaler Rudel“ seit 2013 rund 200 Schafe
und Ziegen getötet habe. In den meisten Fällen habe nicht nachgewiesen
werden können, dass die betroffenen Herden wie empfohlen durch einen
Elektrozaun mit Flatterband oder durch speziell ausgebildete Hunde
geschützt waren. Bei zwei Übergriffen am 22. Oktober sei dies aber anders
gewesen. In dieser Nacht kamen mehr als ein Dutzend Schafe ums Leben.
Wölfe im Gebiet des Rudels hätten gelernt, die Schutzmaßnahmen zu umgehen.
Möglicherweise versetzen die Raubtiere die Schafe auf einer Koppel so stark
in Panik, dass diese die Zäune von innen niedertreten. Oder die Wölfe
überwinden den Schutz selbst.
## „Wirtschaftlicher Schaden“
„Infolgedessen droht ein durch zumutbare Maßnahmen nicht mehr verlässlich
eingrenzbarer wirtschaftlicher Schaden“, argumentiert das
Umweltministerium. Zudem gefährde die Tötung eines Wolfes nicht die
Population der Art. Allein in Sachsen seien 14 Rudel und vier territoriale
Wolfspaare sicher bestätigt.
Nach der Ausnahmegenehmigung des Landkreises sollte bis 30. November in der
Gemeinde Ralbitz-Rosenthal ein Wolf geschossen werden dürfen, wenn er eine
Herde angreift oder sich in deren Nähe außerhalb des Waldes befindet.
„Sollten nach dem Abschuss eines Wolfes weitere Angriffe auf entsprechend
gesicherte Weidetiere erfolgen, können weitere Entnahmen genehmigt werden“,
so das Ministerium.
Die Grüne Liga hält den Plan aber für unvereinbar mit dem europäischen
Naturschutzrecht. Schließlich gebe es Alternativen. Der Wolf könne vergrämt
oder der Schutz verbessert werden. Die Anwälte des Verbands sprechen von
einem Präzedenzfall. Frühere Abschussgenehmigungen seien immer mit einer
Gefahr für Menschen begründet worden.
Das Umweltministerium kontert, man könne einem Wolf das Töten von
Nutztieren nicht abgewöhnen, indem man ihn etwa mit Gummikugeln beschießt
oder durch Knallkörper abschreckt. „Es ist unrealistisch, den Wolf bei
jedem Versuch, ein Nutztier zu töten, zu bestrafen und zu erreichen, dass
dieser den negativen Reiz nicht mit der Anwesenheit von Menschen, sondern
mit dem Akt des Tötens von Nutztieren verbindet“, schreibt die Behörde.
3 Nov 2017
## AUTOREN
Jost Maurin
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Sachsen
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